Nach dem Fall des Grundsatzurteils Roe v. Wade hatten zahlreiche US-Bundesstaaten die Möglichkeiten legaler, medizinisch begleiteter Schwangerschaftsabbrüche stark eingeschränkt bis unmöglich gemacht. Der Satanic Temple konnte diese Bevormundung nicht akzeptieren und gründete im Februar 2023 eine Teleklinik für Abtreibungen.
In Polen trat am 27. Januar 2021 eines der strengsten Gesetze gegen legale Schwangerschaftsabbrüche in Kraft. Als Ausnahme galten nur noch die Gefahr für das Leben der Schwangeren, sexualisierte Gewalt und Inzest. In einem Einzelfall wurde nun einer Frau eine Entschädigung zugesprochen.
Texas hat eines der strengsten Gesetze, um legale, medizinisch begleitete Schwangerschaftsabbrüche zu verbieten. Als Ausnahme gilt allein die Gefahr für Gesundheit und Leben der Schwangeren. Dass aber selbst das nicht immer zählt, zeigt nun der Fall Kate Cox. Ihre Schwangerschaft hatte sie bereits mehrfach in die Notaufnahme gebracht. Für den Fötus besteht keine Hoffnung, nach der Geburt lange zu überleben. Nachdem ein Gericht Cox die Notfallabtreibung zunächst erlaubt hatte, setzte der Oberste Gerichtshof von Texas die Erlaubnis nun bis auf Weiteres aus.
Der Zentralrat der Konfessionsfreien hat die "Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" bei der gestrigen Anhörung in Berlin dazu aufgefordert, die Bundesregierung ausschließlich weltanschaulich neutral zu beraten. Entsprechend der kürzlich eingereichten Stellungnahme hat der Vorsitzende der einzigen NGO in Deutschland, die sich für konsequent säkulare Politik einsetzt, die vollständige Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs gefordert.
Heute findet in Berlin die Anhörung der von der Bundesregierung eingesetzten "Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" statt. Eine Woche vor der Anhörung entbrannte innerhalb der EKD eine Auseinandersetzung um den christlich gebotenen Schutz des ungeborenen Lebens.
Im Rahmen der von der Bundesregierung eingesetzten "Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" wurden dem Humanistischen Verband Deutschlands (HVD) Leitfragen vorgelegt. Sie beziehen sich auf seine eingereichte Stellungnahme zur möglichen Abschaffung der Paragrafen 218 ff. aus dem Strafrecht, die von der Kommission erbeten worden war. Diese lädt nunmehr dazu ein, vorgeschlagene Neuregelungen des Schwangerschaftsabbruchs am 23. November in einem Anhörungsverfahren zu erläutern.
Nachdem der Oberste Gerichtshof im letzten Jahr das grundsätzliche Recht auf Abtreibung ausgehebelt hatte, traten in den Bundesländern unterschiedliche Gesetze in Kraft. In einigen Bundesstaaten, wie zum Beispiel Texas, mündete dies in ein Totalverbot. Im als konservativ geltenden US-Bundesstaat Ohio hat nun ein Referendum das Recht auf Abtreibung sichergestellt.
Der Zentralrat der Konfessionsfreien hat eine weltanschaulich neutrale Neuregelung und vollständige Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs gefordert. In seiner Stellungnahme an die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission argumentiert der Verband, die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs sei religiös begründet und somit verfassungswidrig. Zudem gebe es immer mehr Menschen, die ihr Leben frei von weltanschaulich motivierten Normen gestalten. Beidem müsse die Kommission Rechnung tragen und rein weltanschauliche Aspekte unberücksichtigt lassen.
"Eine Regelung zum Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs ist verfassungsrechtlich zulässig, wenn nicht sogar verfassungsrechtlich geboten." Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Weltanschauungsrecht in seiner Stellungnahme, die vergangene Woche bei der "Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" eingereicht wurde.
Zum weltweiten Safe Abortion Day am 28. September fordert Doctors for Choice Germany Politik, Ärzt*innenschaft und Gesellschaft auf, sich aktiv für eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs einzusetzen. Um dies zu erreichen, macht sich der Verein für die Prüfung einer gesetzlichen Neuregelung von Abtreibungen außerhalb des Strafgesetzbuches stark.
Mit dem "Marsch für das Leben" demonstrieren sogenannte "Lebensschützer" morgen in Berlin und Köln gegen legale Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs sowie gegen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Große Gegenveranstaltungen sind sowohl für Berlin als auch für Köln angekündigt.
Der Abbruch einer Schwangerschaft ist in Deutschland derzeit noch eine Straftat. Seit Ende März prüft eine Kommission im Auftrag der Bundesregierung, ob Abtreibungen künftig entkriminalisiert und außerhalb des Strafrechts geregelt werden können. Wie steht die Bevölkerung dazu? Soll der Paragraf 218 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden? Schaut man sich einige aktuelle Umfragen an, bleibt man ratlos zurück. Für beide Positionen – Streichung und Beibehaltung – finden sich anscheinend Mehrheiten. Wie kommt es zu diesen widersprüchlichen Umfrage-Ergebnissen?
In kaum einem anderen OECD-Land ist die Muttersterblichkeit so hoch wie in den Vereinigten Staaten – und sie steigt weiter. Mehr als 5 Millionen Frauen in den USA leben mittlerweile in Regionen mit eingeschränktem oder komplett ohne Zugang zu Geburtshilfe. Eine Untersuchung des Milken Institute zeigt derweil, dass die Mortalitätsrate bestimmter Gruppen bereits auf einem höheren Niveau liegt als in manchen Entwicklungsländern.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband Berlin kritisiert die geplanten Sparmaßnahmen bei Schwangerschaftsberatungsstellen in Berlin als frauenfeindlich. Mit einem Offenen Brief wandte er sich nun an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses und die Fraktionen des Abgeordnetenhauses von Berlin. Der hpd dokumentiert den Offenen Brief hier im Wortlaut.
In der Regel ist die Besetzung leitender Funktionen im US-Militär ein Routineakt. Der republikanische Senator Tommy Tuberville hat ein Politikum daraus gemacht. Ihm missfällt, dass das Verteidigungsministerium Soldatinnen die Kosten erstattet, wenn diese für eine Abtreibung in einen anderen Bundesstaat reisen müssen.