Viele werden sich noch an den Schlager von Udo Jürgens aus den 1970er Jahren erinnern. Ein Paar, das den Moralvorstellungen der Mitbewohner:innen eines Mietshauses nicht entsprach, wurde aufgefordert, das "ehrenwerte Haus" zu verlassen. So ähnlich mag es manchen Heimbewohner:innen gehen, die eine Freitodbegleitung planen und dann von ihrer Heimleitung oder dem Träger eine ähnlich unerfreuliche Nachricht erhalten: "Sie müssen sich einen anderen Ort für Ihre Freitodbegleitung suchen". Hier erhebt sich eine Einrichtung über das Selbstbestimmungsrecht eines Bewohners oder einer Bewohnerin.
Der Bundestag diskutiert ein Gesetz, wonach die sogenannte Gehsteigbelästigung von schwangeren Frauen vor einer Beratung oder einem Abbruch mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld bedroht werden soll. Union und AfD stemmen sich gegen den Plan von SPD, Grünen und FDP.
Offiziell sollten die erwartet brisanten Ergebnisse erst in der kommenden Woche vorgestellt werden. Doch über den "Spiegel" sickerte schon am Dienstag der Kern dessen durch, was eine Regierungskommission nun vorschlagen wird: Eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts in Deutschland.
Zwei Ärzte wurden wegen Totschlags angeklagt, weil sie Suizidhilfe bei einem psychisch kranken Menschen geleistet hatten. Am 1. Februar wurde der Psychiater und Neurologe Dr. Johann F. Spittler vom Landgericht Essen zu drei Jahren Haft verurteilt. Am 8. April lautete das Urteil des Landgerichts Berlin im Fall Dr. Christoph Turowski ebenfalls drei Jahre Haft. Ulla Bonnekoh versucht für den hpd eine Einordnung.
In Deutschland gehört die Beschneidung von Jungen zur Normalität. Tatsächlich wird dabei "nur" ein Stück Haut von der Fläche eines Fünf-Euro-Scheins entfernt. Man braucht dazu nicht einmal Arzt zu sein, es genügt schon die Vertretung einer religiösen Gemeinschaft. Ist diese Praxis aus kinderrechtlicher Sicht vertretbar, und wie sieht es mit humanistischen Werten zu diesem Thema aus? Dazu hat die Partei der Humanisten Ende März einen Themenabend veranstaltet. Es referierte der Aktivist und Arzt Dr. med. Guido Hegazy.
Wie viele Vermittlungsausschüsse braucht man, um ein Cannabisgesetz zu stoppen? Glaubt man Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer, lautet die Antwort: einen. Zu diesem obszönen Missbrauch des parlamentarischen Konsensfindungsprozesses kam es glücklicherweise schlussendlich nicht, eine Sternstunde vernunftorientierter Politik war die am vergangenen Freitag im Bundesrat geführte Debatte zum Cannabisgesetz allerdings auch nicht.
Am 13. März 2024 hat das Schweizer Bundesgericht den Arzt Pierre Beck auch noch vom Vorwurf freigesprochen, Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes missachtet zu haben – nachdem es ihn schon am 9. Dezember 2021 in Bezug auf das Heilmittelgesetz freigesprochen hatte –, als er einer 86-jährigen Frau ohne medizinische Diagnose Suizidassistenz ermöglichte. Damit hat das Bundesgericht einen Freispruch der Vorinstanz bestätigt. Die bisherige Berichterstattung zum Freispruch enthält einige missverständliche Aussagen und übersieht wichtige Aspekte. Eine Einordnung ist angebracht.
Erich Scheuch geriet im Alter von fünf Jahren in die Fänge einer brutalen Erzieherin. Erst nach sieben Jahren Prügel und Demütigung wurde er erlöst. Doch das Leid verfolgt den 67-Jährigen noch heute Tag und Nacht. Peter Kurz sprach für den hpd mit dem Missbrauchsopfer.
Am 20. Februar begann – kurz nach dem Prozess gegen Dr. Spittler – ein weiterer gegen einen ärztlichen Suizidhelfer wegen Totschlags. Auch Dr. Turowski soll gegen den Facharztstandard zur Sicherung der Freiverantwortlichkeit verstoßen haben. Wie dieser überhaupt definiert werden kann, soll ein interdisziplinärer Ansatz und eine erste ärztliche Fortbildung für unterschiedliche Kontexte nun klären helfen.
Der 6. Februar ist der internationale Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung. Seit 40 Jahren setzt sich die Menschenrechtsorganisation TERRE DES FEMMES für die Beendigung der "Female Genital Mutilation" (FGM) ein.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat angekündigt, die Erstattung von Homöopathika per Satzungsleistung der gesetzlichen Krankenkassen unterbinden zu wollen. Das sieht er als Teil eines Paketes zu Finanzierungsregelungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung vor.
Mindestens jeder dritte Asylsuchende ist traumatisiert und seelisch erkrankt – mehr als eine Million Menschen. Nur ein Bruchteil erhält jedoch Therapie. Geflüchtete mit unbehandelten psychischen Störungen können zur Gefahr für sich selbst und manchmal auch für andere werden.
Im Rahmen der von der Bundesregierung eingesetzten "Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" wurden dem Humanistischen Verband Deutschlands (HVD) Leitfragen vorgelegt. Sie beziehen sich auf seine eingereichte Stellungnahme zur möglichen Abschaffung der Paragrafen 218 ff. aus dem Strafrecht, die von der Kommission erbeten worden war. Diese lädt nunmehr dazu ein, vorgeschlagene Neuregelungen des Schwangerschaftsabbruchs am 23. November in einem Anhörungsverfahren zu erläutern.
In den USA steigt die Lebenserwartung seit 2010 nicht mehr an, nachdem sie über Jahrzehnte hinweg stetig zugenommen hatte. Im Gegensatz dazu hat sich die Lebenserwartung in den meisten anderen Ländern weiter verbessert. Frühere Studien haben gezeigt, dass das schlechte Abschneiden der USA auf die hohe Sterblichkeit der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter zurückzuführen ist. Eine neue Studie zeigt nun, dass der Hauptgrund für die stagnierende Lebenserwartung die hohe Sterblichkeit im Rentenalter ist.
Harald Mayer und Hansjürgen Brennecke leiden an schweren Krankheiten und wollen ihr Leben beenden, ohne die Hilfe eines Arztes oder einer Sterbehilfeorganisation. Sie beantragten daher beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Erlaubnis zum Erwerb von Natrium-Pentobarbital. Das BfArM lehnte ihre Anträge unter Berufung auf das Betäubungsmittelgesetz ab. Dagegen klagten die beiden vor dem Verwaltungsgericht Köln, vor dem Oberverwaltungsgericht NRW und schließlich vor dem Bundesverwaltungsgericht.