Der Paritätische Wohlfahrtsverband Berlin kritisiert die geplanten Sparmaßnahmen bei Schwangerschaftsberatungsstellen in Berlin als frauenfeindlich. Mit einem Offenen Brief wandte er sich nun an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses und die Fraktionen des Abgeordnetenhauses von Berlin. Der hpd dokumentiert den Offenen Brief hier im Wortlaut.
In der Regel ist die Besetzung leitender Funktionen im US-Militär ein Routineakt. Der republikanische Senator Tommy Tuberville hat ein Politikum daraus gemacht. Ihm missfällt, dass das Verteidigungsministerium Soldatinnen die Kosten erstattet, wenn diese für eine Abtreibung in einen anderen Bundesstaat reisen müssen.
Seit seiner Gründung setzt sich der Doctors for Choice Germany e.V. für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland ein und macht auf Probleme und Konsequenzen der aktuellen gesetzlichen Regelung aufmerksam. Nun hat der Verein dies sowie davon abgeleitete Anforderungen an eine Neuregelung in einem Positionspapier zusammengetragen.
In seinen kürzlich veröffentlichten Empfehlungen zur Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention an die deutsche Regierung zeigt sich der UN-Frauenrechtsausschuss (CEDAW) besorgt angesichts der Abnahme von und regionalen Unterschieden in der Anzahl von Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Wie schon 2017 bemängelt der Ausschuss, dass Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen, sich einer obligatorischen Beratung unterziehen und eine dreitägige Wartefrist einhalten müssen. Beides hat die Weltgesundheitsorganisation als medizinisch unnötig erklärt.
Mehr als die Hälfte der Schwangerschaftsabbrüche in den USA werden durch die sogenannte Abtreibungspille durchgeführt. Doch bald könnte ein wichtiger Wirkstoff für die medikamentöse Abtreibung die Zulassung verlieren. Juristen und Beratungsstellen befürchten gravierende Folgen für ungewollt Schwangere.
Polen ist berüchtigt für sein drakonisches Abtreibungsgesetz. Nun hat ein Warschauer Gericht eine Aktivistin wegen "Beihilfe zur Abtreibung" zu acht Monaten gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Es ist das erste derartige Urteil in Europa.
Die Bundesregierung hat eine Kommission berufen, die in den kommenden Monaten über den § 218 StGB im Besonderen und die Reproduktionsmedizin im Allgemeinen beraten soll. Zur großen Überraschung ist die Mehrheit der 18 Berufenen weiblich und es wurde kein Kirchenvertreter einberufen.
Polen ist berüchtigt für sein rigoroses Abtreibungsverbot. Das katholisch geprägte Land erlaubt Schwangerschaftsabbrüche nur in einigen wenigen Ausnahmefällen. Nun hat der Fall eines 14-jährigen Vergewaltigungsopfers die Debatte um das umstrittene Gesetz wieder angefacht.
Nach dem Urteil des Supreme Court zu "Roe v. Wade" warnten Organisationen wie Planned Parenthood vor einem Anstieg der Muttersterblichkeit in US-Bundesstaaten, die ein Abtreibungsverbot anstreben. Erste Daten des "Gender Equity Policy Institute", die dem Nachrichtenportal "Axios" vorliegen, bestätigen diese Befürchtung: Mütter in abtreibungsfeindlichen Bundesstaaten sterben während oder nach der Schwangerschaft mehr als doppelt so oft an schwangerschaftsbedingten Komplikationen.
Am 22. Januar jährte sich der Tag des Grundsatzurteils Roe v Wade für das Recht auf legale Abtreibung in den USA zum 50. Mal. Leider nicht in allen Bundesstaaten ein Grund zum Jubeln. Hatten einige Staaten doch in den letzten Jahren bereits Abtreibungsverbote geplant, die im Juni 2022, nach Kippen von Roe v Wade, in Kraft traten. Zu ihnen gehört auch der Bundesstaat Missouri, in dem die Politik ihre Entscheidung offen mit der Bibel und Gott rechtfertigt. Für die Nichtregierungsorganisation Americans United und Verbündete ein mehr als guter Grund zu klagen.
Ende des vergangenen Jahres meldete das Statistische Bundesamt einen Anstieg der Schwangerschaftsabbrüche im dritten Quartal 2022. Nun sind solche Angaben immer mit Vorsicht zu genießen: Ohne Vergleiche und Einordnungen sind sie aussagelos.
Vergangene Woche hatte Bundesfamilienministerin Lisa Paus für die Abschaffung von Paragraf 218 StGB geworben, der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland unter Strafe stellt. Gegenwind kam umgehend von der CSU aus Bayern. Im Falle einer Abschaffung von Paragraf 218 werde man vor dem Bundesverfassungsrecht klagen, erklärte die bayerische Familienministerin Ulrike Scharf. Der Bund für Geistesfreiheit München (bfg) kritisiert die CSU, die mit dieser Haltung zeige, wie weit sie von der Lebensrealität von Frauen entfernt sei.
Der Ampel-Koalitionsvertrag zeigt den politischen Willen der Bundesregierung zu einer Stärkung reproduktiver Rechte und gibt daher auch der Zivilgesellschaft Anlass zur erneuten Auseinandersetzung mit dem Thema Schwangerschaftsabbruch. Der Deutsche Juristinnenbund (djb) setzt sich für eine Neuregelung ein, die sich am reproduktiven Selbstbestimmungsrecht und der körperlichen Integrität schwangerer Personen orientiert.
Heute kommt ein Film in die Kinos, der in den USA unserer Tage kaum aktueller sein könnte: Nach dem Fall des Grunsatzurteils "Roe v. Wade" ist das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung in Gefahr. Wie es war, bevor der Supreme Court 1973 diese bahnbrechende Entscheidung fällte, zeigt der starbesetzte und an wahren Begebenheiten orientierte Film "Call Jane", der heute in die deutschen Kinos kommt.
Malta diskutiert einen Gesetzentwurf zur Lockerung des strengen Abtreibungsgesetzes. Das Land hat von allen EU-Staaten die strengsten Gesetze gegen Schwangerschaftsabbruch. Die Debatte war aufgeflammt, nachdem im Juni eine amerikanische Touristin trotz lebensbedrohlicher Komplikationen in Malta keine Abtreibung vornehmen lassen durfte.