Sexuelle Selbstbestimmung

Demo und Kundgebung für sexuelle Selbstbestimmung

Aktionstag für sexuelle Selbstbestimmung

Wer von „Lebensschutz“ spricht, muss auch die Lebenden meinen

Bereits seit 2008 ruft der Bundesverband Lebensrecht jährlich in Berlin zu einer Demonstration auf, bei der radikale Abtreibungsgegner, sogenannte „Lebensschützer“, ihre meist religiös verbrämten Ideen vom Schutz des ungeborenen Lebens verbreiten. Und wie in jedem Jahr gab es Gegendemonstrationen.

Kundgebung zur sexuellen Selbstbestimmung in Berlin

Safe Abortion Day 2026

Demonstration für sexuelle Selbstbestimmung und den Schutz reproduktiver Rechte in Berlin

Am Samstag findet im Rahmen des Internationalen „Safe Abortion Day“ eine Demonstration am Hauptbahnhof in Berlin statt. Unter dem Motto „Es reicht! Sichere und legale Schwangerschaftsabbrüche – JETZT!“ fordert das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, den Schutz reproduktiver Rechte und einen flächendeckenden Zugang zu medizinischer Versorgung von ungewollt schwangeren Personen in Berlin und deutschlandweit.

Ines Scheibe

Interview mit Ines Scheibe

Der ewige Kampf gegen „christliche Fundamentalisten und national gesinnte Konservative“

Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung sieht aktuell die Frauenrechte in Gefahr. Zu den Wahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern hat der Verband einen Flyer veröffentlicht. Der soll aufklären, warnen und die Stellschrauben identifizieren, die eine Landesregierung drehen könnte, um antifeministische Politik durchzusetzen. Ines Scheibe vom Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung erklärt im Interview, wie die Fundamentalisten arbeiten.

Junge Frau in Nairobi, Kenia

Kenia: Tabu um Abtreibung tötet Tausende Frauen

Abtreibung ist in Kenia illegal, außer bei Gefährdung der Mutter. Die Gesellschaft des ostafrikanischen Landes ist stark religiös-konservativ geprägt, weshalb Schwangerschaftsabbrüche ein Tabuthema sind. Dennoch gibt es dort eine der höchsten Abtreibungsraten der Welt, was zu einer verheerenden Lage für Betroffene führt.

Demonstration für das Recht auf Abtreibung

Abtreibung in Luxemburg: "Freiheit" statt "Recht"

Mehr als zwei Jahre nach dem ursprünglichen Vorstoß der Linken stimmte das Luxemburger Parlament dafür, den Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung festzuschreiben. Damit wollen die Abgeordneten ausdrücklich die Autonomie von Frauen vor zunehmend restriktiven Gesetzen gewährleisten. Bis zum Konsens waren lange Debatten notwendig; am Ende stand ein Kompromiss: Festgeschrieben wird nicht das "Recht" auf Abtreibung, sondern die "Freiheit" dazu. Darauf hatte die christdemokratische Partei CSV gedrängt, um die Gewissensfreiheit von Ärzten und Pflegekräften zu schützen. 

WWDOGA 2025

"Genitale Selbstbestimmung und das soziale Umfeld"

Worldwide Day of Genital Autonomy in Köln

Inzwischen sind 14 Jahre vergangen, seitdem das Kölner Landgericht die nicht-therapeutische Vorhautentfernung ("Beschneidung") bei einem Jungen als strafbare Körperverletzung bewertete. Die Politik beendete die öffentliche Debatte um Menschenrechte und Religionsfreiheit des betroffenen Kindes mit dem Paragrafen 1631d Bürgerliches Gesetzbuch und überlässt es seitdem Eltern und Erziehungsberechtigten, über nicht-therapeutische Eingriffe an männlichen Kindergenitalien zu entscheiden. Das internationale Bündnis zum Gedenken an das "Kölner Urteil" ruft indessen weiterhin zum Aktionstag des "Worldwide Day of Genital Autonomy" (WWDOGA) auf und fordert das Recht auf körperliche Unversehrtheit von Kindern aller Geschlechter weltweit.

Regierungsgebäude von Liechtenstein

Initiative strebt Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen im Fürstentum Liechtenstein an

Die Initiative "Fristenlösung für Liechtenstein" strebt einen straffreien Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Woche und die Aufhebung des Informationsverbots an, um Selbstbestimmung und medizinische Versorgung zu stärken. Davon betroffen wären 20 Schwangerschaftsabbrüche pro Jahr. Sollte die Initiative erfolgreich sein, müssen noch das Parlament und das Fürstenhaus zustimmen.

Blick von der Bühne auf die Demonstranten

Joachim Volz erringt Teilerfolg vor Gericht – doch der grundlegende Konflikt bleibt bestehen

Ein vergifteter Sieg

Chefarzt Joachim Volz darf nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm als Kassenarzt wohl wieder medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Das grundlegende Problem ist dadurch aber nicht gelöst, denn religiöse Dogmen bestimmen weiterhin die medizinische Praxis.