Das Recht, in Ruhe gelassen zu werden
Gegen Suizidprävention kann niemand etwas haben. Darum erscheint auch ein aktueller und bisher kaum beachteter Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums von Ende Juni 2026, wonach es mehr Hilfsangebote geben soll, wie eine vernünftige Initiative. Und doch gibt es daran Kritik des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw) und der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS): Der Gesetzesplan könnte das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben einschränken.