Anglikanischer Bischofsrat gegen das Melden von Missbrauch
Als Konsequenz von Vertuschung und Schweigen in Bezug auf sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige durch Kirchenangestellte und Prominente soll die Meldung solcher Verbrechen bald zur Pflicht werden. Ein Verstoß gegen diese Berichtspflicht wird dann zur strafbaren Handlung. Da die Verpflichtung auch durch gebeichteten Missbrauch ausgelöst würde, wandte sich ein anglikanischer Bischofsrat nun an die Regierung, um eine Ausnahme für die Beichte zu erwirken. Als Grund wird, unter anderem, die Sorge um beichtende Missbrauchsüberlebende angegeben.