Gesetze

Reichstagsgebäude in Berlin, Sitz des Deutschen Bundestags

DGHS kritisiert Gesetzentwurf der Abgeordnetengruppe Strasser/Castellucci et al.

Kein neues Strafgesetz zur Suizidhilfe!

Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für humanes Sterben (DGHS), Rechtsanwalt Prof. Robert Roßbruch, kritisiert den vergangene Woche von einer fraktionsübergreifenden Gruppe von Bundestagsabgeordneten vorgestellten Gesetzentwurf zur Suizidhilfe scharf als nicht verfassungsgemäß. "Sollte dieser Entwurf im Bundestag eine Mehrheit erhalten, gäbe es ein Suizidhilfeverhinderungsgesetz 2.0, das erneut das Recht auf Hilfe bei einem selbstbestimmten würdigen Sterben deutlich erschwert."

El Salvador: Kongress lehnt Entkriminalisierung von Abtreibung ab

Aus der Vergangenheit nichts gelernt

Mit 73 zu 84 Stimmen haben die Abgeordneten in El Salvador einen von Frauenrechtsorganisationen eingebrachten Antrag zur Reform des Paragraphen 133 des Strafgesetzbuches und somit die Entkriminalisierung von Abtreibung abgelehnt. Erst im Juni diesen Jahres hatte die Konsequenz des strikten Abtreibungsverbotes für weltweite Empörung gesorgt.

USA

Abtreibungsverbot in Texas vorerst gestoppt

Das texanische "Fetal Heartbeat Law", das Abtreibungen ab der Feststellung eines Herzschlags beim Fötus verbietet, ist vorerst an den Klippen der Justiz zerschellt. Bundesrichter Robert Pitman urteilte am Mittwoch zugunsten des US-Justizministeriums, das gegen das texanische Gesetz geklagt hatte. In seiner Urteilsbegründung zerreißt Pitman die texanische Argumentation und nennt sie eine "Absurdität". Doch das Urteil ist lediglich ein Etappenssieg im Kampf um reproduktive Rechte.

"Weg mit § 218 + 219a"

Gesetzliche Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch

Weg mit Paragraf 218 – doch wie weiter?

Der geltende Paragraf 218 StGB aus dem Jahre 1995 enthält ein grundsätzliches Abtreibungsverbot, ergänzt im Paragraf 218a durch straffreie Ausnahmen. Dabei hatte es in Deutschland zwischenzeitlich reproduktive Frauenrechte und Legalisierungen gegeben. Diese waren auf kirchlichen Einfluss vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden – jegliches "ungeborene Leben" soll seitdem maximal geschützt werden müssen.  

Satanic Temple-Logo

Texas:

Satanische Gemeinschaft klagt auf Herausgabe von Abtreibungsmedikamenten – als Teil eines "heiligen Rituals"

Seit Beginn des Monats sind Schwangerschaftsabbrüche im US-Bundesstaat Texas de facto vollständig verboten. Nun erhalten ungewollt Schwangere Beistand aus einer unerwarteten Richtung: von der atheistischen Weltanschauungsgemeinschaft "The Satanic Temple". Diese stellt das Argument der freien Religionsausübung auf den Kopf und verlangt die Herausgabe von Abtreibungsmedikamenten, da Schwangerschaftsabbrüche bei den Satanist*innen ein religiöses Ritual darstellten.

DIGNITAS-Deutschland zur Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zur Regelung der Suizidhilfe

Suizidhilfe hat suizidpräventive Wirkung

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat ihr Abraten davon erklärt, Suizidhilfe im Nachgang des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 26. Februar 2020 neuerlich zu einem strafrechtlichen Gegenstand zu machen. Bundestagsabgeordneten rät sie zu Nachbesserungen ihrer Regulierungsüberlegungen. Sie weist auf die suizidpräventive Wirkung von Suizidhilfe hin. Allerdings übersieht sie Gefahren, die von Pflichtberatungen ausgehen.

USA

Texas: Abtreibung nach Feststellung eines Herzschlags verboten

In den USA sind Abtreibungen bis zur 24. Schwangerschaftswoche legal möglich. Erstritten hatte diese Möglichkeit ein Grundsatzurteil von 1973. Konservative und streng Religiöse versuchen seitdem, das Urteil zu kippen. In Texas tritt heute ein Gesetz in Kraft, das eine Abtreibung nach Feststellung eines fötalen Herzschlags verbietet. Dies bringt ungewollt Schwangere in massive Bedrängnis.