Gericht

Apotheker Andreas Kersten mit seinem Verteidiger

Darf ein Apotheker die Herausgabe der "Pille danach" aus Gewissensgründen verweigern?

Weil er findet, dass sie "ein Angriff auf das Recht zu leben" sind, weigerte sich der frühere Betreiber einer Apotheke in Berlin-Neukölln, dieses und andere Verhütungsmittel herauszugeben. Außerdem belehrte er seine Kunden in selbst gedruckten Beipackzetteln ungefragt über die Lebensbereicherung durch Kinder. Bis auf eine Warnung wegen eines Datenschutzverstoßes blieb das Handeln des Apothekers jedoch bis jetzt vor Gericht folgenlos.

Streit um religiöse Symbole im Gericht

Bereits vor einem Jahr hatte die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen einen Gesetzesentwurf zur Stärkung religiöser und weltanschaulicher Neutralität bei der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen vorgelegt. Am Mittwoch befasste sich der Rechtsausschuss des NRW-Landtags mit dem Entwurf und holte hierzu auch Stellungnahmen der katholischen und evangelischen Kirche ein. Diese sprechen von einem Berufsverbot, sollte das Gesetz in Kraft treten.

Suizidhilfe-Verbot in Österreich: DIGNITAS initiiert Verfassungsklage

Der Verein "DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben" hat den österreichischen Rechtsanwalt Mag. Dr. Wolfram Proksch von der Wiener Anwaltskanzlei ETHOS.legal beauftragt, eine Klage beim österreichischen Verfassungsgerichtshof einzureichen. Ziel des Verfahrens ist die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der bestehenden strafrechtlichen Bestimmungen bezüglich der Suizidhilfe.

"Es war doch nur Blümchensex"

Bei der Anhörung zum Strafmaß im Fall des wegen Kindesmissbrauchs schuldig gesprochenen australischen Kardinals Pell verwies der Verteidiger des Kardinals darauf, dass es sich nur um Blümchensex gehandelt habe. Richter und Medien zeigten sich empört. Inzwischen entschuldigte sich der Verteidiger für seine Wortwahl.