Darf ein Apotheker die Herausgabe der "Pille danach" aus Gewissensgründen verweigern?
Weil er findet, dass sie "ein Angriff auf das Recht zu leben" sind, weigerte sich der frühere Betreiber einer Apotheke in Berlin-Neukölln, dieses und andere Verhütungsmittel herauszugeben. Außerdem belehrte er seine Kunden in selbst gedruckten Beipackzetteln ungefragt über die Lebensbereicherung durch Kinder. Bis auf eine Warnung wegen eines Datenschutzverstoßes blieb das Handeln des Apothekers jedoch bis jetzt vor Gericht folgenlos.