Benennung von Verfassungsrichtern in Polen
WARSCHAU. (hpd) Die vorher regierende Koalition wollte vor der zwangsläufig kommenden Niederlage bei den herbstlichen Parlamentswahlen sich die Mehrheit der von ihr nominierten Richter im Verfassungsgericht absichern. Aufgrund der hastig geänderten Prozeduren wurden zu den drei Richtern, deren Amtszeit abläuft, im Voraus zwei weitere gewählt. Der Präsident Andrzej Duda verweigerte, die neuen Richter zu vereidigen, obwohl er das laut Gesetz unverzüglich hätte tun müssen.