UN-Menschenrechtsausschuss rügt Frankreich wegen Niqab-Verbot

Der Schleier verstößt gegen Menschenrecht

Der UN-Menschenrechtsausschuss in Genf vertritt die Auffassung, dass ein allgemeines Verbot des islamischen Gesichts- oder Ganzkörperschleiers in der Öffentlichkeit gegen die Menschenrechte verstößt. Ahmad Mansour kritisiert diese Entscheidung scharf.

Der Ausschuss rügte Frankreich wegen einer Beschwerde von zwei Trägerinnen eines Niqab-Gesichtsschleiers gegen das seit 2010 in Frankreich gültige Gesetz. Die beiden Frauen waren im Jahr 2012 wegen Verschleiern in der Öffentlichkeit verurteilt worden.

Der UN-Menschenrechtsausschuss vertrat nun die Auffassung, Frankreich habe das Recht der Frauen, ihre religiösen Überzeugungen mit dem Niqab zu offenbaren, verletzt. Das sei grundlegend falsch, kritisiert Ahmad Mansour: "Nicht das Niqab-Verbot verstößt gegen Menschenrechte, sondern der Niqab an sich."

Der islamische Gesichts- oder Ganzkörperschleier dient dazu, Frauen aus der Öffentlichkeit auszuschließen. Ein Verbot des Niqab gibt den Frauen also die Möglichkeit, Teil der Öffentlichkeit zu werden.

Das sieht der UN-Menschenrechtsausschuss völlig anders: Nach Angaben des Tagesspiegel sei das Argument, "dass das Verbot aus Sicherheitsgründen nötig sei und um den Zusammenhalt der Gesellschaft zu fördern, […] nicht überzeugend. So ein Verbot könne dazu führen, dass verschleierte Frauen sich gar nicht mehr in der Öffentlichkeit zeigten und so an den Rand der Gesellschaft gedrängt würden."

Mansour kommentiert das mit den Worten: "Die Begründung des UN-Menschenrechtsausschuss zeugt von Naivität und Unfähigkeit."

Kommentare (37)

Andreas (nicht überprüft)

Do. 25 Okt 2018 - 12:42

@ Frank Nicolai Ich gratuliere dazu, in dieser Meldung die "journalistische Ausgewogenheit" gewahrt zu haben – und erwarte die entrüsteten Kommentare der Leser des Humanistischen Pressedienstes ...

Bernhard Heidt (nicht überprüft)

Do. 25 Okt 2018 - 20:49

Antwort auf von Andreas (nicht überprüft)

Ein männlicher Kommentator müsste erwarten, dass auch Männer verschleiert sind - dann erst könnte man von MenschenrechtsVerletzung gegen alle richten. Solange nur Frauen verschleiert sind ist es eine Notwendigkeit (auch für Männer?) dagegen zu protestieren - hassunerfüllt.

Uwe Lehnert (nicht überprüft)

Do. 25 Okt 2018 - 14:04

Respekt vor den Ansichten und dem Mut von Ahmad Mansour. Denn Mut gehört in unserer offenen, freien und bis zur Selbstaufgabe toleranten Gesellschaft schon dazu, solche Auffassungen zu vertreten. Denn Religionskritik ist inzwischen wieder lebensgefährlich geworden, wie man nicht nur an dem Rundum-Polizeischutz für Hamed Abdel-Samad oder Seyran Ateş sehen kann. Bei der Gelegenheit möchte ich wiederholen, was ich hier auf diesen Seiten vor wenigen Wochen schon mal etwa so formuliert habe:

Ist es nicht höchst bemerkenswert, dass besonders eindeutig sich äußernde und zugleich höchst kompetente Kritiker einer muslimisch-religiös geprägten Kultur groteskerweise Zuwanderer aus eben diesen muslimischen Ländern sind? Ich denke zum Beispiel etwa an Necla Kelek, Mina Ahadi, Ayaan Hirsi Ali, Seyran Ateş, ferner an Bassam Tibi, Hamed Abdel Samad, Ralph Ghadban, Imad Karim oder eben Ahmad Mansour. Sie haben am eigenen Leib erfahren, was es heißt in Ländern zu leben, die unter dem Diktat von Koran und Scharia stehen. Sie sind wahre Vertreter einer offenen Gesellschaft, mit denen unsere Politiker zusammenarbeiten sollten, statt vor allem muslimische Organisationen, die religiös-dogmatische Heilslehren verbreiten, zu finanzieren und politisch zu hofieren.

Ganz offensichtlich sind Muslime, sich selbst die schlimmsten Feinde. Was mich immer wieder wundert ist, ganz in Sinne Ihres Kommentars, wie wenig die offensichtlich im Koran enthaltenen aggressiven Aufforderungen, Nichtmuslimen zu schaden, von Imanen selbst weginterpretiert und umgedeutet werden müssen, um nicht den Eindruck aufkommen zu lassen, der Koran an sich könne nicht verfassungskonform sein, weil er zu Gewalt gegen Andersgläubige aufruft. In einem Interview im Deutschlandfunk gab dies sogar ein Islam"wissenschaftler" zu.
In unserer "Toleranz" gegenüber der Religion des Islam und der eilfertigen Anpassung an muslimischen Befindlichkeiten sehe ich eher die feige Angst bürgerlicher Anpassler vor der Gewalt und das Negieren von Gefährdungen durch fanatische Anhänger dieser archaischen Religion. Mit Toleranz und Achtung der Religionsfreiheit hat dies für meine Begriffe wenig zu tun.
Auch das Christentum hat eine Entwicklung durchgemacht von einer brutalen, totalitären Religion, deren letzte Zuckungen in Rom und auch in den noch immer tief in den Staatsapparat verflochtenen Institutionen bis heute nachwirken. Der Islam sollte dies noch vor sich haben. Hoffen wir, dass dies nicht auch über 200 Jahre dauern wird.

Manfred Gilberg (nicht überprüft)

Do. 25 Okt 2018 - 14:30

Der Niqab (und auch das Kopftuch) verstoßen gegen die Menschenrechte, wie Ahmad Mansour richtig feststellt. Er verfolgt die demokrtische Linie.
Wer aber in demokratischen Staaten - wie in Westeuropa - immer noch die Unterdrückungsmechanismen bedient, hat noch nicht verstanden wo er/sie jetzt lebt. Demokratie existiert in deren Köpfen noch nicht. (Unser erster Versuch ging auch schief.)
Die religiösen Äußerlichkeiten zeugen für mich von einer Rückständigkeit und von einer „bewussten“ Ablehnung/Abgrenzung des/zum demokratischen Rechtsstaates, der sich u.a. auf die Menschenrechte stützt. Wer dies hier nicht akzeptiert, verstößt gegen unsere rechtsstaatlichen Grundprinzipien. Sie/Er sollte sich gut überlegen wo sie/er wirklich leben will.
Der Koran, der die Verhüllung angeblich verlangt, es kann auch die „Sitte“ sein oder gar die Sharia, ist letztlich ein Angriff auf unsere Demokratie, die jedoch nach Artikel 20 Abs. 4 GG sich wehrhaft gegenüber allen Angriffen verhalten soll. Also wir alle sind damit angesprochen.
Im Übrigen ist bei dieser Problematik der sexistische Aspekt noch nicht angesprochen worden. Es gibt ihn und wir sollten das nicht vergessen.
Die Absicht, in dieser Diaspora, letztlich einen Gottesstaat zu errichten, bleibt ebenfalls unausgesprochen. Aber das Langzeitziel.
Gottlose, bringt euch rechtzeitig in Sicherheit - wenn wir das nicht abwenden können.

Carola Dengel (nicht überprüft)

Do. 25 Okt 2018 - 15:22

Der UN-Menschenrechtsrat stellt die Dinge auf den Kopf. Ein Blick nach Saudi-Arabien, in den Iran, nach Afghanistan oder andere Länder, in denen Frauen per Gesetz und unter Androhung und Anwendung schwerer Strafen zu einem Leben unter Schleiern gezwungen sind. Dazu kommen eine Fülle von Verboten. Wenn wo Frauen an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden, ja möglichst ausgeschlossen werden sollen von der aktiven Teilhabe an und Gestaltung der Gesellschaft, dsnn doch wohl dort. Und die Wendung " verschleierte Frauen zeigen sich in der Öffentlichkeit" ist der reine Hohn. Wo bitte ist die Frau unter diesem Stoffzelt ? Die menschliche Kommunikation reduziert auf ein Gemurmel hinter einem Stoffvorhang ? Welchen Beruf würden Sie mit einer solchen Kleiderordnung ausüben wollen ? Würden Sie davon träumen, Balletttänzer zu werden, Schauspieler, Ingenieur, Arzt ?
Haben Sie mal Bilder gesehen von sterbenden Kindern in jemenitischen Krankenhäusern mit ihren Müttern, nicht erkennbar, nicht fühlbar unter einem schwarzen Stoffhaufen ?
Haben Sie sich nie gefragt, wer so vernagelt ist, die Geschlechter-Apartheid so weit zu treiben ? Wieso sind Sie nicht Willens oder in der Lage aus unserer eigenen Geschichte religiöser Systeme und Unterdrückung der Frau zu lernen , sondern stoßen die Frauen zurück in tiefstes Mittelalter, während die Männer aus den allen Kulturkreisen sich jeglicher Freihheitsrechte bedienen dürfen.
Glauben Sie, daß der orientalische Männlichkeitswahn auf die Parallelgesellschaft beschränkt bleibt ? "Ich bin es nicht gewohnt, mir von Frauen sagen zu lassen, was ich zu tun habe" .
Wohin diese giftige Mischung aus Islam und Patriarchat führt, können Sie nachlesen bei Tuba Sarica oder Susanne Wiesinger, Seyran Ates, Ahmad, Mansour, Hamed Abdel-Samad.
Weswegen die drei Letztgenannten unter Polizeischutz stehen müssen. Das zum Thema Teilhabe an der Öffentlichkeit !
Übrigens: die - islamische - Kairoer Erklärung schließt die Gleichberechtigung von Frau und Mann ausdrücklich aus. Sie kennt nur die gleiche Würde. Möchten Sie das für unsere Gesellschaft ?

Wolfgang Schaefer (nicht überprüft)

Do. 25 Okt 2018 - 15:58

Solche Kniefälle sind doch aus der Vergangenheit genügend bekannt. Denken sollte der
Mensch, nicht glauben.

Andreas E. Kilian (nicht überprüft)

Do. 25 Okt 2018 - 16:33

Ich als Mann muss mich fragen, ob es Anlässe gibt, in denen ich selber einen Niqab oder sonstige Verschleierung tragen würde.

Meine Antwort lautet ja! Zum Beispiel, wenn ich durch Unfall, Krieg oder Krankheit so entstellt wäre, dass ich meine Mitmenschen nicht erschrecken oder nicht permanent auf diese traumatischen Situationen angesprochen werden möchte.

Wenn ich mir dieses Recht des Selbstschutzes einräume, dann muss ich es auch allen Frauen zugestehen und den Einzelfall abwägen. Insofern sehe ich es als Menschenrecht, sich nicht immer ganz zeigen zu müssen.

Bernd Kammermeier (nicht überprüft)

Fr. 26 Okt 2018 - 11:13

Antwort auf von Andreas E. Kilian (nicht überprüft)

Es gibt auch Anlässe, einen Verband zu tragen oder einen Gips, gar Prothesen. Es gibt sogar Anlässe, nichts zu tragen oder einen Sack Kartoffeln.

Was hat das damit zu tun, dass hübsche Frauen sich unter Strafandrohung verhüllen MÜSSEN? Und schließlich gibt es auch Unfallopfer, die furchtbar entstellt wurden, die jedoch offen ihre Narben zeigen und - völlig zurecht - fordern, dass die anderen damit klarkommen müssen, was im Zweifelsfall einfacher ist als die eigene Entstellung zu ertragen...

Andreas E. Kilian (nicht überprüft)

Fr. 26 Okt 2018 - 14:50

Antwort auf von Bernd Kammermeier (nicht überprüft)

Genauso wie die Religiösen bei Strafe den Niqab vorschreiben, wollen andere dessen Tragen bei Strafe verbieten. Wo ist der Unterschied?

Die einzigen, die wieder nicht gefragt werden, sind die Frauen. Sie müssen – jede für sich – entscheiden können, wie sie sich anziehen und wie sie gesehen werden wollen.

Es gibt durchaus Frauen, die so etwas freiwillig tragen. Sollen die auch bestraft werden?

Sehr geehrter Herr Kilian, Sie sollten mal die angebliche "Freiwilligkeit" hinterfragen. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich, dass die "Freiwilligkeit" auf subtile religiöse Manipulation zurück zu führen ist.
In den "modernen" Religionen ist gegenüber früheren Zeiten die gewalttätige bzw. psychoterroristiche Überzeugungsarbeit durch subtilere Methoden ersetzt worden. Weiter ist die Modernisierung der Religionen nicht gediehen.

Andreas E. Kilian (nicht überprüft)

Mo. 29 Okt 2018 - 10:25

Antwort auf von A.S. (nicht überprüft)

Liebe/r Frau/Herr A.S.,

Sie unterstellen eine Form der Manipulation, ohne zu sehen, dass auch humanistische Prägung letztendlich eine subtile Form der Prägung ist.

Ich weiß nicht, wo „Freiwilligkeit“ anfängt, aber ich weiß wo sie garantiert aufhört: wenn ein Verhalten per Gesetz befohlen wird!

Humanismus bedeutet für mich, dem Mitmenschen die Freiheit der Wahl zu ermöglichen, und nicht, ihm meine Ansicht von Freiheit aufzuzwingen.

A.S. (nicht überprüft)

Mo. 29 Okt 2018 - 12:10

Antwort auf von Andreas E. Kilian (nicht überprüft)

Sehr geehrter Herr Kilian,

die Abgrenzung zwischen "freier Entscheidung" und "Manipulation" fälle ich auf der Basis der Transparenz des Geschehens: Fällt der Entscheidungsprozess bewusst, auf der Basis öffentlicher Disskussion von Pro und Contra, oder unterbewusst?
Bei entsprechender Absicherung durch rationale Argumente und überprüfbare Fakten kann ich auch Verbote hinnehmen, z.B. Verbote von Herbiziden, bestimmten Lebensmittelzusatzstoffen, Tempolimit, etc.
Jegliche Strategie zur Herbeiführung unterbewusster Entscheidungen erachte ich als "Manipulation".
Problematisch: Unterbewusster Einfluss auf scheinbar "rationale" Entscheidungen, sogenannte "scheinrationale Entscheidungen".

CnndrBrbr (nicht überprüft)

Mo. 29 Okt 2018 - 13:31

Antwort auf von Andreas E. Kilian (nicht überprüft)

"Es gibt durchaus Frauen, die so etwas freiwillig tragen. Sollen die auch bestraft werden?"

Ja.
Das ist der Sinn des Verhüllungsverbotes.

Art.19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:
„Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“

Art 5 Abs 1 GG
„(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […] Eine Zensur findet nicht statt.“

Auch Kleidung ist eine Form der Information und Meinungsäußerung.

„Ich lehne ab, was Sie sagen, aber ich werde bis auf den Tod Ihr Recht verteidigen, es zu sagen.“

Ist dies noch ein humanistischer Grundsatz? Oder siegt der Wille zur Macht und Unterwerfung?

Rainer Bolz (nicht überprüft)

Do. 25 Okt 2018 - 16:55

Alle, - die mit dem Verschleierungsverbot ein Problem haben, - können zu jederzeit einen Ausreiseantrag in Anspruch nehmen. Die Mehrheit der Europäer würden es begrüßen wenn wir von solchen rückständigen Frauen nichts mehr wahrnehmen müssen.

CnndrBrbr (nicht überprüft)

Mo. 29 Okt 2018 - 13:33

Antwort auf von Rainer Bolz (nicht überprüft)

Ausreiseanträge gibt es seit dem Ende der DDR nicht mehr. Wer gehen will, kann das sofort und ohne Genehmigung tun.

M. Landau (nicht überprüft)

Do. 25 Okt 2018 - 17:39

Die genfer Entscheidung ist keine Überraschung. Wann die religiöses Ganzkörpervermummung den Männern endlich erlaubt werden wird, ist erst gar nicht zur Sprache gekommen. Diese Diskriminierung muslimischer Männer ist ganz offensichtlich niemandem auch nur im Ansatz aufgefallen... !Empörung!

Bernd Kammermeier (nicht überprüft)

Fr. 26 Okt 2018 - 11:21

Antwort auf von M. Landau (nicht überprüft)

Oh doch! Laut islamischen Regeln müssen Männer lange Bärte tragen, obwohl sie sich vielleicht viel lieber ihre Wangen und das Kinn glatt wie einen zarten Baby-Popo rasieren würden, fein gecremt und gepudert, wohl duftend nach wertvollen Essenzen.

Und die Nachthemden, die manche tragen müssen, abgesehen von den Eierwärmern - die auf dem Kopf. Auch muslimische Männer haben ein schweres Schicksal zu tragen. Immer die weibliche Verwandtschaft kontrollieren stelle ich mir auch nicht als Zuckerschlecken vor. Und hin und wieder die Frau oder Tochter verprügeln, sie zumindest mit Machosprüchen zusammenzuscheißen - stellt euch das nicht einfach vor. Das fordert den ganzen Mann. Da kann er zerbrechen dran. Und wohin sind dann die Männerhäuser, in der der überforderte Moslem fliehen kann, wenn ihm das Patriarchat über den Kopf wächst? Kein Mitleid hat man mit den Gebeutelten...

M. Landau (nicht überprüft)

So. 28 Okt 2018 - 21:44

Antwort auf von Bernd Kammermeier (nicht überprüft)

Gleich morgen, nicht heute, rufe ich bei A.I., damit die sich drum kümmern, dann wird das nie was.

Krongold (nicht überprüft)

Do. 25 Okt 2018 - 20:05

Grundsätzlich kann ich die Entscheidung des Un-Menschenrechtsausschusses verstehen.
Die Entscheidung für oder gegen ein Kleidungsstück sollte nicht vom Staat getroffen werden. Dann stellt man sich auf die Stufe arabischer Länder, die diese Regeln missachten.
Grundsätzlich ist es auch eine Sache der Personen selbst, wie sie sich für oder gegen eine Religion stellen. Auch hier hat der Staat m.E. kein Mitspracherecht.
Ich sehe andererseits einige objetive Schwierigkeiten im Umgang mit verschleierten Menschen. Sie dürften eigentlich keine Bank betreten, nicht vor Gericht auftreten, die Sicherheitskontrolle im Flughafen passieren, in einer ärztlichen Praxis vorsprechen und die Kommunikation mit denselben wäre mir zumindest unangenehm. Ich würde mich möglicherweise dazu entscheiden, nicht in Kontakt mit ihnen zu treten oder sie zu bitten, den Schleier zu lüften. (Ist mir aber noch nie jemand mit Schleier so nahe gekommen, dass ich mich in der konkreten Situation hätte entscheiden müssen.)
Die Diskussion um den Schleier geht natürlich über das Kleidungsstück hinaus. Aber auch hier kann es in einer freien Gesellschaft nur Angebote geben, keine Verbote. Erst wenn genügend Neugierde auf eine andere Lebensweise entsteht, entsteht auch der Mut Neues auszuprobieren. Und hier haben wir Humanisten die volle Verantwortung, diese Menschen aufzufangen und vor Verfolgung zu schützen.

Sehr geehrter Krongold,
Sie sollten vielleicht mal einen Perspektivwechsel vornehmen. Geht es wirklich um "religiöse Gebote" für eine bestimmte Art der Kleidung? Bei näheren Hinsehen sind die angeblich so strengen Gebote äußerst vage.
Ich vertrete die Ansicht, dass es bei all dem Gehabe um Kleidung und Gebräuche in Wirklichkeit um religiöses Marketing und vorallem um Abgrenzung geht. Die "göttlichen Gebote" sind nur Vorwand.
Für Staat und Gesellschaft stellt sich aus meiner Sicht die Fragen: Wollen wir religiöses Marketing zulassen, wollen wir es gar fördern? Wollen wir religiöse Abgrenzung duch äußere Kennzeichnung zulassen, wollen wir diese gar fördern?

Dass die religiösen Führer ein solches Religionsmarketing wollen, darf man, denke ich, als gesetzt ansehen.
Dass die religiösen Führer die religiöse Abgrenzung wollen, darf man, denke ich, ebenfalls als gesetzt ansehen.
Egal was die religiösen Führer uns so erzählen.
Alle Schritte zur Überwindung religiöser Abgrenzung mussten den religiösen Führern aufgezwungen werden: Zivilehe, konfessionsgemischte Ehen ohne Konversionszwang, konfessionsgemischter Unterricht (außer Religion, das steht noch auf der Agenda).

Und um die Spielräume für das eigene Religionsmarketing zu erweitern, schicken wie üblich die christlichen Religionsführer mal die Juden ("ihr sollt in der Öffentlichkeit Kippa tragen dürfen"), mal die Muslime ("ihr sollt in der Öffentlichkeit Kopftuch und Schleier tragen dürfen") vor und fordern ganz allgemein "Rücksicht und Respekt für Religion".

Ich weigere mich, Rücksicht auf Aberglauben und subtile Massenmanipulation namens "Religion" zu nehmen. Respekt habe ich nur vor Menschen, nicht vor Religion.

Krongold (nicht überprüft)

Sa. 27 Okt 2018 - 14:16

Antwort auf von A.S. (nicht überprüft)

Sehr geehrte/r AS,
ich teile Ihre Sicht der Dinge nur begrenzt. Zum einen werden Sie dem "Problem" nicht gerecht, wenn Sie dieses auf "die religiösen Führer" reduzieren. Wer ist das konkret?
Ich habe täglich mit sogenannten "Kopftuchmädchen" zu tun. (Mit einem Ganzkörperschleier hatte ich noch keine reale Begegnung). Ich gebe offen zu, dass ich für diese "Mode" keine Sympathien empfinde. Aber inzwischen sind die Beweggründe ein Kopftuch zu tragen sehr vielfältig geworden. Die ältere Generation, vor allem der ungebildeten Unterschichtler, trägt dies aus Anpassungsdruck im gesellschaftlichen Kontext. (So wie unsere Großeltern und Urgroßeltern auch.)

Natürlich werden derartige Traditionen, die auch ein Teil des gesellschaftlichen Identifikation darstellen, nicht einfach über Bord geworfen, weil man in einem anderen Kulturkreis lebt. Das wäre etwa so, als wenn Sie einen Turban tragen sollten, nur weil sie sich in Indien aufhalten wollen. Die jüngere Generation trägt das Kopftuch aus verschiedenen Gründen. Da gibt es Familien, in denen dieses Bekleidungsstück Teil der Tradition ist und deshalb es deshalb als unmoralisch gilt, es nicht zu tragen. Das muß man nicht gut finden. Aber es gibt inzwischen auch genügend Jugendliche, die dies im Rahmen ihres Selbstfindungsprozesses in einer westeuropäichen Kultur entweder als Hip ansehen, a, weil sie damit auffallen können und b, weil sie damit trotzen wollen und manche tun sich nur einfach wichtig damit.
Die Schwierigkeit für uns liegt darin, dass die Verschleierung oder Verkopftuchung in der öffentlichen Diskussion mit anderen Themen verknüpft wird, die ursprünglich nichts damit zu tun haben, die aber alle unter dem Oberbegriff "Angst" zusammenfallen.
Angst vor islamisch, fundamentalistischen Terror, Angst vor unbekannten kulturellen Bräuchen, Angst vor Dogmatismus und Fanatismus, Angst vor Überfremdung.
Auch das mitfühlsame Interesse an der "armen bevormundeten" Muslimin halte ich für vorgeschoben. Es ist nicht an uns, diese vor Bevormundung zu schützen und zum rechten Glauben zu bekehren. Das muß sie schon selber schaffen. Es ist auch nicht an uns (Männern) die Frauenbefreiung vom Patriachat zu verkünden, dass müssen die Frauen schon für sich entscheiden.
Die Musliminnen sind im Schnitt nicht dümmer oder unpolitischer als die Nichtmusliminnen.
Sie sehen die Welt nur eben aus einer anderen Perspektive.
Ein ganz anderes Thema ist es, inwieweit der Staat offensichtlich grundgesetzfeindliche Tendenzen und Ideologien bremsen oder kontrollieren muß. Da bin ich mit jedem im Boot, der das zögerliche Verhalten der Institutionen mit Rücksicht auf den "sozialen Frieden" und die "Religionsfreiheit" kritisiert. Auch in dieser Rücksicht sehe ich weniger Mitgefühl als verzagte Feigheit und Lobbyisteninteressen. (Siehe Kirche und Staat).
Ich hielte es für dringend erforderlich, vor dem Verfassungsgericht klären zu lassen, ob Teile des Korans nicht grundsätzlich mit dem Grundgesetz unvereinbar sind. Davor scheuen jedoch offenbar alle Institutionen zurück, wohlmöglich weil sie den gewalttätigien Widerstand von Millionen von Muslimen befürchten.

A.S. (nicht überprüft)

Mo. 29 Okt 2018 - 11:08

Antwort auf von Krongold (nicht überprüft)

Sehr geehrte/r Krongold,

- religiöse Führer: das sind, je nach Sitiation beispielsweise der Papst, ein Imam, ein Rabbiner, ein Sektenführer,...

- "... womöglich weil sie den gewalttätigen Widerstand von Millionen von Muslimen befürchten.": Ist diese Furcht nicht allzu begründet? Habe ich, als säkularer Mensch, nicht allen Grund, Angst vor dem Islam zu haben, gerade auch im Hinblick auf die prekäre Situation der Säkularen in den muslimischen Regionen dieser Welt?

Ich stimme Ihnen zu, das Verfassungsgericht sollte sich mit der Grundgesetz-Verträglichkeit des Korans befassen, aber ebenso mit der Grundgesetzverträglichkeit anderer Religionen.

Zu deutsch: Das Grundrecht der Religionsfreiheit gehört auf den Prüfstand und es müssen der Religionsfreiheit Grenzen gezogen werden gegenüber den anderen Menschenrechten.

Vor allem: Gegenüber dem Grundrecht auf Leben, dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.

Bisher hat das BVerfG regelmäßig zu Gunsten der Rechte der religiösen Organisationen - und damit zu Gunsten der Macht der religiösen Führer - und gegen die Freiheitsrechte der Individuen entschieden.

Eine Änderung in dieser Haltung des BVerfG ist nicht in Sicht. Unter der Leitung von Pfarrerstochter Merkel und den christlichen Fraktionsvorsitzenden Nahles und Brinkhaus werden aller Voraussicht nach auch die demnächst neu zu besetzenden Verfassungsrichterposten wieder an besonders kirchentreue Personen vergeben werden.

"Das Grundrecht der Religionsfreiheit gehört auf den Prüfstand und es müssen der Religionsfreiheit Grenzen gezogen werden gegenüber den anderen Menschenrechten."
-
Von mir aus ABSCHAFFEN! Warum sollte es ein Sonderrecht auf irrationale Überzeugungen und entsprechendes Verhalten geben, das infolge seiner inhaltlichen Beliebigkeit regelmäßig mit anderen Rechten in Konflikt gerät? Ich denke, die Meinungsfreiheit sollte gut genug für ALLE Menschen sein. Immerhin unterscheidet sie nicht willkürlich und einseitig kritikimmunisierend zwischen religiöser und nichtreligiöser Ignoranz, Lüge und Wahnhaftigkeit.

CnndrBrbr (nicht überprüft)

Mo. 29 Okt 2018 - 13:40

Antwort auf von Krongold (nicht überprüft)

"Ich hielte es für dringend erforderlich, vor dem Verfassungsgericht klären zu lassen, ob Teile des Korans nicht grundsätzlich mit dem Grundgesetz unvereinbar sind."

Ein solches Ansinnen ist unsinnig.
Nur Gesetze müssen mit dem Grundgesetz vereinbar sein.
Der Koran ist nur ein Stück Schundliteratur ohne Gesetzeskraft, und muß daher keinen Ansprüchen genügen.

Ich bin kein Jurist.
Aber ist nicht der Aufruf zu Gewalt gegen Andergläubige möglicherweise ein Verstoß gegen die Religionsfreiheit anderer Menschen? Mit welchem Argument stellt man den immer wieder die Frage nach einer Beobachtung rechter Parteien durch den Verfassungsschutz? Ist ein Parteiprogramm grundsätzlich etwas anderes als eine religiöse Schrift, ein Glaubensbekenntnis?

libertador (nicht überprüft)

Mi. 31 Okt 2018 - 08:39

Antwort auf von Krongold (nicht überprüft)

Zu der reinen Schrift muss noch die Absicht oder tatsächliche Förderung kommen, Gewalt anzuwenden. Dies ist bei einigen islamistischen Gruppen, der Fall. Diese werden soweit bekannt auch beobachtet.

Ich würde auch stark dafür plädieren religiöse Gruppen, wie auch politische an ihren Absichten und Handlungen zu messen. Eine reine Textexegese des Korans erscheint mir zu diesem Zweck nicht geeignet, das dieser eben eine alte Schrift darstellt auf die sich vermittelt bezogen wird. Dementgegen ist ein Parteiprogramm durch die Gruppe selbst geschrieben.
Das Beispiel des Parteiprogramms zeigt aber Schwierigkeiten der Bewertung allein anhand der Schrift in einer anderen Richtung. Ein Parteiprogramm kann gezielt so geschrieben werden, dass es am Rande der Verletzung des Grundgesetzes schrammt, aber gleichzeitig ist zum Beispiel durch weitere Äußerungen und Handlungen erkennbar, dass die entsprechende Gruppe eine grundsätzliche Änderung des Systems plant.

Atheist Steinbrenner (nicht überprüft)

Fr. 26 Okt 2018 - 03:12

Ein Wort gegen den progressiven Kulturrelativismus. Erwiderung gegen die Ablehnung von Verschleierungsverboten durch den UN-Menschenrechtsausschuss

Bei diesem Thema ziehen Progressive, die einem Kulturrelativismus das Wort reden dem alles gleichviel gilt egal wie Menschenfreundlich oder Menschenverachtend es ist, und reaktionäre die an der Ungleichbehandlung von Menschen festhalten in dieselbe Richtung.

Der Unterschied ist, dass die Reaktionären hierbei leider mehr Rückgrat haben, da Sie eine Entscheidung getroffen haben die Sie für richtig halten und versuchen diese konsequent durchzusetzen.

Während die Progressiven schon im ersten Schritt versagen, indem sie nicht den Mut haben eine Entscheidung zu treffen, und damit auch nichts konsequent vertreten, sondern stattdessen jedem der nur vehement genug Auftritt leichtfertig einräumen, dass seine Position gleichberechtigt ist. - Knabenbeschneidung, Kinderehe, einseitiges Verschleierungsgebot für Frauen.

"Was ich mir denk und tu, das trau ich auch dem anderen zu."

Das Verschleierungsgebot ist selbst nach Auskunft von Männer die es fordern aufgrund der nicht vorhandenen Selbstdisziplin der Männer zur Prävention sexueller Übergriffe notwendig. --- In einer Gegenwelt mit Matriarchat müssten möglicherweise Männer geblendet werden oder müssten in der Öffentlichkeit eine Augenbinde tragen um nicht zu Triebtätern zu werden. --- Da beide Konzepte nicht ohne eine massive Einschränkung des einen oder des anderen Geschlechts auskommen ist keiner von beiden Ansätzen überzeugend. Unsere europäische Lösung der Selbstdisziplinierung, der Selbstkontrolle der eigenen Triebhaftigkeit setzt an der Ursache an und erlaubt fortgeschrittene Kulturerrungenschaften wie gemischtgeschlechtliche Sauna oder FKK.

Kulturelle Lösungen die nicht ohne die Unterdrückung und Bevormundung eines Teils der Bevölkerung auskommen, sind meiner Meinung nach eben NICHT gleichwertig, sind NICHT zu akzeptieren, sind NICHT zu tolerieren, wenn wir national bzw. europäisch bereits Lösungen haben die ohne eine solche Diskriminierung auskommen.

Auch halte ich es NICHT, wie progressive es tun, für Kulturimperialismus, wenn Europäer in demokratischer Selbstbestimmung an Lösungen festhalten, die weiterentwickelt sind, als jene Lösungen mit denen manche Zuwanderer aus anderen Kulturen sozialisiert wurden.

Ist es nicht vielmehr auch Kulturimperialismus, wenn eine in Teilen gewaltbereite laute Minderheit - die global eben keine Minderheit ist, sondern eine Gruppe die sich auf die Zweitgrößte Weltreligion beruft - versucht ihre mit hiesigen Errungenschaften im Konflikt stehende Kultur in Europa als ubiquitär legitim und im Fernziel womöglich als allgemeinverbindlich zu etablieren?

Kulturimperialismus im Sinne eines abzulehnenden Übergriffs ist eben nicht nur die Oktroyierung aufgeklärter Standards auf nicht aufgeklärte Staaten, sondern auch der Versuch der Oktroyierung voraufklärerischen Denkens auf Staaten in denen bereits eine Aufklärung stattfand oder im Prozess ist.

Selbst ein Kompromiss im Sinne eines aufeinander Zugehens erscheint mir hier nicht akzeptabel, wenn dieser darin besteht sich auf niedrigere weniger aufgeklärte Standards einzulassen.

Völkerrechtlich favorisiere ich die Position von John Rawls der in seinem Buch das Recht der Völker 8 Prinzipien aufgestellt hat:

1. "Peoples (as organized by their government) are free and independent, and their freedom and independence is to be respected by other peoples."
2. "Peoples are equal and parties to their own agreements."
3. "Peoples have the right of self-defense but no right to war."
4. "Peoples are to observe a duty of non-intervention."
5. "Peoples are to observe treaties and undertakings."
6. "Peoples are to observe certain specified restrictions on the conduct of war (assumed to be in self-defense)."
7. "Peoples are to honor human rights."
8. "Peoples have a duty to assist other peoples living under unfavorable conditions that prevent their having a just or decent political and social regime."

Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/The_Law_of_Peoples

Der Kulturrelativismus ist darin im dialektischen Sinne aufgehoben.
Einerseits indem Völker in Form von Nationalstaaten in Ihrem Sosein respektiert werden und man nicht versucht die eigenen Standards andernorts zu erzwingen.
Andererseits indem andere Kulturen andernorts ganz andere Standards haben dürfen, die einem zwar nicht gefallen müssen, die aber ebenfalls zu respektieren sind und in die nicht durch Krieg zur Oktroyierung eigener Standards eingegriffen werden darf, wobei die Verteidigung der eigenen Standards gegen die Angriffe anderer durchaus zulässig ist.

Nun definiert die Freiheitlich demokratische Grundordnung, unsere Grundrechte im Grundgesetz, sowie die allgemeine Erklärung der Menschenrechte sicherlich keine Monokultur, und erlaubt eine Vielzahl an Lebensentwürfen und Weltanschauungen. Gleichzeitig lese ich diese kodifizierten Grundlagen unserer Gesellschaft aber nicht als eine Rechtsgrundlage um die Abschaffung eben dieser Grundlagen durchzusetzen, was in diesen Normen selbst auch explizit zum Ausdruck gebracht wird

Art 18 GG
"Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen."

Artikel 30 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

"Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen
Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit
auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser
Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat."

Der Kulturrelativismus der Progressiven, dass überall jede Kultur gleichwertig sei, ist also eine Fehlleistung die durch die Normen wie Grundgesetz und Erklärung der Menschenrechte auf die diese sich so gerne berufen leider nicht gedeckt ist.

Manuel (nicht überprüft)

Fr. 26 Okt 2018 - 14:17

Ich finde es höchsts kritisch, wenn ein Staat bestimmte Kleidungsstücke verbietet. Wenn eine Frau (oder wer auch immer) sich entscheidet, einen Gesichtsschleier zu tragen, mit welchem Recht soll denn der Staat das verbieten dürfen? Das fällt mir sehr schwer einzusehen.
Ich kann Ausnahmen in bestimmten Bereichen durchaus nachvollziehen, z.B. das Vermummungsverbot bei Demonstrationen oder z.B. bei Angestellten im öffentlichen Dienst, Schule usw.
Aber ein generelles Verbot in der Öffentlichkeit geht m.E. zu weit.

Meiner Ansicht nach ist schlicht und einfach die Abgrenzung nicht klar regelbar. Wenn eine Frau sagt, sie trägt den Schleier nicht aus religiösen sondern modischen Gründen. Wie will denn der Staat hier zweifelsfrei das Gegenteil beweisen? Warum muss sich eine Person überhaupt rechtfertigen für die Kleidung, die sie trägt? Ich kann auch hier Ausnahmen verstehen, z.B. bei Zeichen von verfassungsfeindlichen Organisationen auf T-Shirts usw.
Aber zu fordern, dass Gesicht einer Person darf nicht verdeckt sein, geht zu weit.

Selbstverständlich muss eine Frau, die sich für eine Vollverschleierung entscheidet, auch die Konsequenzen davon tragen, bspw. dass Leute sie nicht mehr ansprechen, weil sie sich unwohl fühlen. Mit einem Schleier kann eine gewisse Ausgrenzung einhergehen. Damit muss man dann leben. Aber solange diese Wahl freiwillig getroffen wird, darf der Staat meiner Meinung nach hier nicht eingreifen.

Jeder Gläubige kann sich ja ein Kreuz um den Hals hängen, aber ein aufgehängtes Kreuz in einer öffentlichen Einrichtung geht zu weit. Und auf die Verschleierung zu kommen, die hat in Deutschland nichts zu suchen. Männer und Frauen zeigen hier ihr offenes Gesicht und das muss auch so bleiben.

Ich finde es sehr kurzsichtig, wenn ein soziales Mittel der Unterdrückung der Frau und der Einschränkung angstfreier Kommunikation in der Öffentlichkeit hier auf individuelle Entscheidungen reduziert wird. Dass überall dort, wo der Schleier gefordert wird, Unfreiheit herrscht, ist doch kein Zufall.
Die Berechtigung zum Verbot hat der Staat, weil er auch verbieten darf, ohne Hose in der Öffentlichkeit aufzutreten.

Andrea Pirstinger (nicht überprüft)

Sa. 27 Okt 2018 - 07:16

Kein z.Zt. lebendendes Säugetier auf diesem Planeten namens Erde VERSTECKT das eigene Gesicht vor anderen z.Zt. auf diesem Planeten lebenden Lebewesen ...
außer gewissen (nicht allen) z.Zt. lebenden MENSCHLICHEN Lebewesen.

WARUM?

Bernd Kammermeier (nicht überprüft)

So. 28 Okt 2018 - 09:44

Antwort auf von Andrea Pirstinger (nicht überprüft)

Doch, liebe Andrea, Einsiedlerkrebse, Schnecken, Schildkröten und Igel verbergen hin und wieder ihr Antlitz. Der Vogel Strauß hingegen steckt seinen Kopf nicht in den Sand... :-)

Aber im Ernst: Es gibt schon das Phänomen "Mimikry", wenn Tiere für ihre Umgebung "unsichtbar" werden wollen oder durch Nachahmung eine falsche Fährte legen. Die Entenmama (nicht die Rabenmutter) verschmilzt optisch mit ihrer Umgebung, um in Ruhe brüten zu können, während ihr Erpel mit buntem Gefieder einen auf dicke Hose macht.

Frauen müssen begreifen, dass diese Zeiten des "sich-verstecken-müssen" vorbei sind. Heute wird Gesicht gezeigt, die eigene Persönlichkeit - und keine Fahne des Islamismus, mit der die Frau ihre eigene Unterdrückung stolz präsentiert...

Krongold (nicht überprüft)

Di. 30 Okt 2018 - 08:53

Also so nebenbei: Die hübschen Augen der abgebildeten jungen Dame, wecken bei mir im Gegenteil zur vermeintlichen Absicht des Kleidungsstückes, eher erotische Fantasien, als sie zu verhindern.

Resnikschek Karin (nicht überprüft)

Do. 1 Nov 2018 - 07:48

Die Einseitigkeit des UN-Menschenrechtsausschusses ist grotesk: Säkulare dürfen das Menschenrecht auf Freiheit von Religion nicht ausleben (nur im stillen Kämmerlein erlaubt), es beleidigt die Kirchen (sagt der Papst) - aber Kopftuch und Niqab und natürlich das Kreuz sind - weil z.T. von "religiösen Gefühlen" untermauert - heilig und zu dulden?
Wenn ich hier nur ein kleines Stück Fortschritt in diesem meinem Leben erleben dürfte....Karin Resnikschek, Tübingen

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