Einig im Kulturkampf gegen Autonomie bei der Suizidhilfe
Mobilmachung von Psychiatrie-, Hospiz- und Palliativ-Funktionär:innen
Im Gastbeitrag eines Premium-Forum der FAZ treten Expert:innen verschiedener Fachrichtungen für eine liberale Regelung der Suizidhilfe ein, darunter auch die Autorin dieses Textes. Dies hat eine harsche Replik von renommierten Psychiatrie-Vertreter:innen hervorgerufen. Sie erheben den Vorwurf: Wer vor allem das verfassungsmäßige Persönlichkeits- und Freiheitsrecht sähe, verkenne die existenziellen Krisen dahinter und die große Gefahr normal werdender Selbsttötungen. Unterstützung kommt von Palliativ- und Hospizfunktionär:innen.
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In einem Sonderforum der Frankfurter Allgemeinen Zeitung veröffentlichte am 26. Mai eine interdisziplinäre Gruppe renommierter Wissenschaftler:innen und Expert:innen unter FAZ "Einspruch" exklusiv ein Eckpunktepapier (hier ohne Bezahlschranke mit Namen der 13 Verfasser:innen nachlesbar), wie Deutschland die Suizidhilfe regeln solle.
Eric Hilgendorf zum Grund für das Eckpunktepapier
Die Hilfe zu einer freiverantwortlichen Selbsttötung ist prinzipiell in Deutschland legal, doch es gibt diesbezüglich bisher keine gesetzliche Regelung. Dazu Strafrechtsprofessor Eric Hilgendorf: "Ohne ein Gesetz zum assistierten Suizid drohen Unsicherheit, Angst und Missbrauch. Und mit einer zu strikten Regelung besteht die Gefahr, dass das besagte Grundrecht ausgehöhlt wird." Er gehört der Gruppe an, die aus diesem Grund in ihrem Eckpunktepapier darlegen, was bei einer verfassungskonformen Regelung unbedingt zu beachten ist. Die Verfasser:innen stammen aus den Bereichen Medizin-, Straf- und Verfassungsrecht (wie Prof. Friedhelm Hufen, Wolfgang Putz), Palliativ-Medizin und Ärzteschaft (Prof. Gian Domenico Borasio sowie Benedikt Matenaer und Michael de Ridder), Psychologie, Sozial- und Medizinethik (wie Prof. Bettina Schöne-Seifert und Prof. Hartmut Kreß sowie die Autorin dieses Textes) sowie Psychiatrie (mit Prof. Matthias Dose als alleinigem Vertreter dieser Disziplin).
Das Eckpunktepapier versteht sich als Aufruf besagt im Wesentlichen, dass der liberale Rechtsstaat die Selbstbestimmung und Freiheit des Einzelnen garantiert – und damit habe dieser auch das Recht, angebotene Hilfe zu einem freiverantwortlichen, sicheren und friedvollen Suizid in Anspruch zu nehmen. Ein künftiges Suizidhilfegesetz müsse diesem Grundrecht unter angemessener Berücksichtigung von lebensschützender Prävention gerecht werden.
Weiterhin, dass erste empirische Studien, Einzelfallberichte und Gerichtsurteile auf Defizite und Verunsicherungen in der deutschen Suizidhilfepraxis hinwiesen – dabei wäre auch einer übertriebenen, insbesondere reißerischen Werbung für entsprechende Angebote entgegenzuwirken. Ferner, dass die Prüfung der Freiverantwortlichkeit des Suizidenten nach transparenten Sorgfaltskriterien ablaufen und dokumentiert werden müsse – um somit sicherzustellen, dass die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Voraussetzungen zur legale Hilfe für den Suizidwilligen erfüllt sind.
Resonanz auf das veröffentlichte Eckpunktepapier
Der Informationsdienst Wissenschaft (ifd) berichtete unter der Überschrift "Fachleute mahnen bessere Regelung der Suizidhilfe an". Im juristisch-medizinischen Spektrum gab es dazu vereinzelt Hinweise wie auf der Infoseite der juristischen Fakultät der Universität Würzburg, an der Eric Hilgendorf lehrt, oder beim Herausgeber von MedCon_Health. In der allgemeinen Presse hielt sich die Aufmerksamkeit bis auf einige Beiträge etwa in der Mainpost oder der Allgemeinen Zeitung eher in Grenzen.
Da die Autorin dieses Artikels der bestehenden Expertengruppe angehört, kann sie berichten: Im monatelangen Austausch und in insgesamt mehr als einem halben Dutzend Zoom-Sitzungen war man übereingekommen, im Eckpunktepapier detaillierte Fragestellungen auszublenden und sich eng an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils von 2020 auszurichten. Diese hatten früher zumindest Wolfgang Putz, Eric Hilgendorf und Matthias Dose für hinreichend erachtet. Das hieße, es solle lieber kein Gesetz geben als ein schlechtes mit wieder neuen gravierenden Einschränkungen, wie es derzeit aber zu befürchten ist. Denn dafür hat sich eine starke Lobby aus Repräsentanten der Psychiatrie mit Kirchenvertretern zusammengefunden (der hpd berichtete). Diese vermag auf Bundestagsabgeordnete aller Parteien einen "hochmoralischen" Einfluss in Bezug auf fürsorgliche Menschenliebe durch Suizidverhinderung und Wahrung des Lebens als Gottesgeschenk auszuüben. Dazu gesellen sich Lehrstuhlinhaber:innen und Funktionäre der Palliativmedizin, welche verhindern wollen, dass auch in ihrem Versorgungsbereich die vermehrt von tödlich Erkrankten geäußerten Wünsche nach ärztlicher Suizidhilfe befolgt werden. Mit den Eckpunkten von renommierten Expert:innen aus sechs Fachbereichen sollte dagegen ein Zeichen gesetzt werden.
Prompte Replik und Gegenbewegung
Die prompte Gegenredaktion kam Mitte Juni von einem Zusammenschluss aus fünf namhaften Psychiatrie-Funktionär:innen (etwa Prof. Ute Lewitzka, Prof. Thomas Pollmächer, Prof. Schneider), zwei Palliativ-Lehrstulinhaber:innen (etwa Prof. Claudia Bausewein) und zwei weiteren Personen aus nahestehenden Berufsgruppen, wobei bemerkenswerterweise Kirchenfunktionäre oder Theologen nicht einbezogen wurden. Deren insofern "säkulare" Replik ist unter "Die Hilfe zum Leben steht vor der Hilfe zum Sterben" am 16. Juni ebenfalls im genannten FAZ-Forum veröffentlicht worden. Sie werfen darin den Autor:innen und Vertreter:innen einer verfassungsrechtlichen Autonomie-Position die "Verkennung der Realität" vor. Ihre Kritikpunkte fassen sie wie folgt zusammen:
"Erstens halten die Autoren eine Zunahme und gesellschaftliche Normalisierung von assistierten Suiziden für unbedenklich und für 'ein Indiz für wahrgenommene grundrechtliche Freiheit'. Zweitens verstehen sie ärztliche Hilfe beim Anliegen eines assistierten Suizids in der Garantie dafür, 'dass der Suizid auf sichere und friedvolle Weise erfolgt'. Drittens sprechen sie sich für eine 'angemessene Honorierung' der Assistenz beim Suizid aus."
Demgegenüber stellen die Verfasser:innen der FAZ-Replik als ihre eigenen Forderungen auf, dass der Entschluss zum Suizid zwingend psychiatrisch daraufhin überprüft werden müsse, ob eine existentielle Krise beziehungsweise psychische Störung vorliege oder ob Druck etwa durch äußere Umstände ausgeübt werde. Außerdem, dass ein entschiedener Ausbau der Suizidprävention sowie der Palliativ- und Hospizversorgung unbedingt Vorrang haben müsse, bevor eine mögliche Suizidhilfe rechtlich ausgestaltet werden dürfe.
Weitgehend unbeachtet und – so weit absehbar – bisher nur in der Frankfurter Rundschau zur Kenntnis gebracht, ist dazu eine weitere Stimme aus dem Lager der Suizidhilfegegner. Es ist die von Susanne Kränzle, der seit November 2025 amtierenden Chefin des Dachverbandes von bundesweit rund 1.300 ambulanten sowie stationären Hospizen.
Ihr Credo lautet gemäß FR: "Hospizarbeit ist immer auch politisch". Kränzle erläutert: In einem längeren Prozess sei der Hospiz- und Palliativverband (DHPV) zu dem Entschluss gekommen, dass assistierter Suizid "nicht zu unseren Aufgaben gehört, weder in der ambulanten noch in der stationären Versorgung". Hospize müssten vielmehr vulnerable Personen vor Suizidhilfe schützen und seien "Safe places" (Das erinnert an den von deutschen Bischöfen verbindlich verordneten "Schutzraum" für die Bewohner:innen von katholischen Altenheimen, worüber Hartmut Kreß im hpd berichtete). Als gefragte Expertin zählte sie zu denjenigen, die vor 2020 dem Bundesverfassungsgericht gegenüber (vergeblich) vertreten hatten, dass das gesetzliche Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe im Paragrafen 217 StGB beizubehalten sei. Heute propagiert Kränzle, Einrichtungen und deren Träger hätten das Recht, assistierten Suizid nicht anbieten zu müssen. Dies kommentiert die FR allerdings abschließend mit dem Satz: "Selbstverständlich ist das nicht: In der Schweiz zum Beispiel sind Heime gesetzlich verpflichtet, assistierten Suizid in ihren Räumen zuzulassen."
Meinung zur FAZ-Replik auf das Eckpunktepapier und zur Hospizverbands-Chefin
Als Kritiker:innen eines vermeintlich verabsolutierten Autonomiekonzepts glauben sie, dem vermeintlichen Hauptmotiv "unzureichend gelinderter Schmerzen und Einsamkeit" durch verbesserte Palliativmedizin und hospizliche Begleitung beim Sterben wirksam entgegenzutreten zu können. Das scheint zumindest auch eine Verkennung der Wirklichkeit zu sein, wie insbesondere die dokumentierten Zahlen der Sterbehilfeorganisationen zeigen. Denn die weitaus häufigsten Suizidhilfewünsche werden von freiverantwortlichen und selbstbewussten Senior:innen vorgebracht, nicht weil sie unter Schmerzen leiden würden oder Angst vor einem demnächst unbegleiteten Sterben hätten. Sondern sie fürchten in aller Regel etwa Demenz, Abhängigkeit und den Verlust von Lebensqualität in notwendig werdenden Pflegeheimen – wobei Hospizplätze für diese Gruppe bekanntlich gar nicht verfügbar sind.
Zudem die Frage: Sollten Psychiater:innen ihr neues Arbeitsfeld der obligatorischen Begutachtung zur Freiverantwortlichkeit bei Suizidhilfewünschen demnächst (zumal angesichts gravierenden Kapazitätsmangels!) vielleicht ehrenamtlich ausfüllen – so viel zu dem Vorwurf, sich im Eckpunktepapier für eine "angemessene Honorierung" von (freiwillig durchgeführter) ärztlicher Suizidassistenz ausgesprochen zu haben. Dabei weist die verfassungsgemäß argumentierende Gruppe aufgrund der Zahl neuer kommerzieller Sterbehilfeunternehmen ausdrücklich auf eine Missbrauchsgefahr hin. Gerade demgegenüber soll laut ihrem Papier eine "angemessene Honorierung" von kompetenten Ärzt:innen zulässig sein, die sowohl sorgsam als auch redlich dafür sorgen, "dass der Suizid auf sichere und friedvolle Weise" erfolgt. Diese Aussage dürfte eine selbstverständliche Normalität darstellen.
Kommentare (4)
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Befürchten einige, dass…
Befürchten einige, dass ihnen das Geschäft mit dem Lebensende geschädigt wird, indem potentielle Kunden ihr Recht auf selbstbestimmte Beendigung ihres Lebens in Anspruch nehmen?
Die diversen Punkte der auf…
Die diversen Punkte der auf FAZ.NET erschienenen Stellungnahme der dreizehn Expert:innen erscheinen mir vernünftig und wichtig. Es bleibt allerdings eine Unklarheit, welche Art von gesetzlicher Regelung in Betracht zu ziehen ist, wenn man nur von „Verfahrensregeln außerhalb des Strafgesetzbuches“ spricht. Davon abgesehen gibt es bereits wichtige Empfehlungen, über die man sich bei der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) informieren kann. Aus der Fülle der beim assistierten Suizid erkennbaren oder aber auch nur behaupteten Probleme sei nur auf dieses verwiesen: Es gibt derzeit in Deutschland insofern einen Dammbruch, als immer mehr Unternehmen, z.B. Bestatter, Suizidassistenz anbieten, um damit Geld zu verdienen. Das Problem existiert aber nicht in der Schweiz. Warum? Weil dort Suizidhilfe aus eigensüchtigen Motiven verboten ist. Solch ein Verbot wollen aber in Deutschland vermutlich nur wenige (sonst hätte man dazu längst etwas vernommen), weder die Befürworter:innen des assistierten Suizids noch deren Gegner:innen (siehe das Schicksal eines entsprechenden Gesetzentwurfs der seinerzeitigen Justizministerin S. Leutheusser-Schnarrenberger, 2012). Daher wird sich bei uns das Übel der profitorientierten Suizidhilfe immer weiter ausbreiten.
Im übrigen: Die Sprüche der „üblichen Verdächtigen“ in der von Frau Neumann vorgestellten Replik waren ja zu erwarten. Fast alle Namen sind alte Bekannte im Lager derer, die sozusagen pflichtgemäß ihre Betroffenheit und Bestürzung öffentlich machen, wenn in den Medien „zu viel“ Positives zum Thema Assistierter Suizid zu erfahren ist. Ich unterstelle, dass sich fast niemand von ihnen gründlich (falls überhaupt) mit den längst vorliegenden Erfahrungsberichten über assistierte Suizide befasst hat, die in Buchform von Organisationen wie der DGHS (Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben) oder, vor längerer Zeit, auch von „Sterbehilfe Deutschland“ (unter Federführung von Herrn Dr. J.F. Spittler) veröffentlicht wurden..
Christian Walther, Marburg
Sie unterstellen, dass sich…
Sie unterstellen, dass sich die Gegner nicht genau über Fälle von assistierten Suiziden informiert haben könnten.
Ich glaube eher, sie können den Suizid (ob einsam oder assistiert) emotional nicht ertragen und "müssen" ihn daher verhindern, was bei Erfolg wiederum zu positiven Gefühlen führt. Dies führt aus meiner Sicht teilweise zu intellektueller Unredlichkeit und Fremdbestimmungstendenzen bei der "Suizidprävention".
Außerdem werden sie aus ihrer klinischen Praxis eine Reihe Fälle kennen, in denen Menschen sich töten wollten, und nach einer wie auch immer gearteten Intervention froh waren, noch am Leben zu sein. Gelegentlich finden sich Berichte solcher Menschen auch in der Presse. Die Befürchtung könnte sein, dass manche dieser Menschen (zu leichtfertig) für freiverantwortlich befunden werden. Wir werden als Befürworter möglicherweise nicht umhin kommen, uns auch mit diesem Phänomen näher zu befassen. Das sehe ich aber als Chance, weil es an der Suizidprävention einiges zu kritisieren gibt.
Ja, ein Gesetzentwurf von…
Ja, ein Gesetzentwurf von 2012 der damaligen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sah vor, ausschließlich Unternehmensmodelle einer g e w e r b s-mäßigen (auf ständige Gewinnerzielung ausgerichtete) Suizidhilfe unter Strafe zu stellen. Hilfeleistungen durch Ärzt:innen, die lediglich g e s c h ä f t s-mäßig (also wiederholt gelegentlich) mit angemessenem Honorar tätig wären sowie natürlich nahestehende Personen und seriöse Sterbehilfevereine waren explizit ausgenommen. Ziel sollte sein, besonders vulnerable Lebensmüde vor verführerischen Werbeangeboten von „Geschäftemachern“ (die „nur auf das schnelle Geld“ aus sind) zu schützen. Damals, vor fünfzehn Jahren, waren allerdings die heute konkret sichtbaren Auswüchse (fast jeden Monat eine neue Unternehmensgründung) nur spekulativ als mögliche Gefahr an die Wand zu malen.