Gericht gibt Journalist Adamek recht:
„CLAIM“-Zahlen zur Muslimfeindlichkeit dürfen als „unsauber“ bezeichnet werden
Der Investigativjournalist Sascha Adamek bewertete in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“ die von CLAIM verbreiteten Zahlen zu antimuslimischen Vorfällen als „eine glatte Fälschung“ und sprach von „Alarmismus“. CLAIM wollte ihm diese Aussagen gerichtlich untersagen lassen. Doch das Landgericht Hamburg erklärte Adameks Äußerungen für zulässig. CLAIM ist dabei kein unbeschriebenes Blatt: Sowohl die Methodik und Verbindungen der Organisation als auch der von ihr verwendete Begriff des „antimuslimischen Rassismus“ stehen seit Jahren in der Kritik.
Foto: © Philip Schunke / AK Polis
Die Nichtregierungsorganisation „CLAIM – Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit“ veröffentlicht jährlich ein sogenanntes „Zivilgesellschaftliches Lagebild antimuslimischer Rassismus“ mit Zahlen zu antimuslimischen Vorfällen. Vor dem Hintergrund der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen CLAIM und Sascha Adamek sind die Berichtsjahre 2023 und 2024 relevant. Für 2023 wurde ein Anstieg antimuslimischer Vorfälle um 114 Prozent verkündet, für 2024 ein weiterer Zuwachs um 60 Prozent.
Die von CLAIM verkündeten Zahlen besitzen politische Tragweite: Die damalige Bundesfamilienministerin Lisa Paus und die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, griffen unter anderem die Angabe eines Anstiegs um 114 Prozent auf. Auch Ministerien und Medien übernahmen die Zahlen als Beleg für eine zunehmende Muslimfeindlichkeit in Deutschland.
In der ZDF-Talkshow „Markus Lanz“ vom 16. Juni attackierte Adamek die CLAIM-Zahlen scharf. Er bezeichnete die Statistik als „glatte Fälschung“ und sprach von „Alarmismus“. Im Nachgang wollte CLAIM ihm gerichtlich verbieten lassen, diese Bewertung öffentlich zu äußern, und stellte beim Landgericht Hamburg einen Antrag auf einstweilige Verfügung. Mit Beschluss vom 10. August wies das Gericht den Antrag nahezu vollständig zurück. Lediglich eine Nebenäußerung Adameks wurde untersagt. Drei Viertel der Verfahrenskosten muss nach Angaben der Kanzlei Höcker, die Adamek vertreten hat, CLAIM tragen, den Rest trägt Adamek.
Statistischer Verzerrungseffekt
Worauf sich der Journalist stützt: Die Zahl der an der Datenerhebung von CLAIM beteiligten Meldestellen hatte sich zwischen 2022 und 2024 von zehn auf 26 und damit auf mehr als das Doppelte erhöht. Adamek kritisierte deshalb, dass der behauptete dramatische Anstieg maßgeblich auf diesen methodischen Kniff zurückzuführen sei. Sinngemäß: Wer mehr sucht, findet auch mehr. Wer mehr Suchtrupps beauftragt, wird auch öfter fündig.
Besonders deutlich wird dies an den Zahlen für 2024: Öffentlich verkündete CLAIM einen Anstieg um 60 Prozent. Bei gleicher Datenbasis hätte der Zuwachs nach Angaben von CLAIM jedoch bei 34,58 Prozent gelegen, wie Sascha Adamek auf Anfrage von der NGO erfuhr. Diesen lediglich durch einen statistischen Verzerrungseffekt zustande gekommenen Befund dennoch als drastische 60 Prozent auszuweisen, wertete er als Unsauberkeit. Auch ein Vergleich mit der offiziellen Polizeistatistik sprach nach Adameks Ansicht gegen das Postulat: Statt eines Zuwachses von 114 Prozent für 2023 registrierte die Polizei einen Anstieg von 26 Prozent.
Zulässige Aussage – und in der Sache begründet
Das Hamburger Landgericht bestätigte nun: Adameks Aussagen seien im Wesentlichen als Werturteile von der Meinungsfreiheit gedeckt und basierten auf einem unstrittigen Tatsachenkern.
Untersagt wurde lediglich eine Nebenbemerkung Adameks bei „Lanz“. Dort hatte er behauptet, er habe CLAIM „darauf angesprochen“ und die Organisation habe „stillschweigend“ nicht widersprochen. Diese Formulierung erweckte laut Gericht den Eindruck, Adamek habe CLAIM mit sämtlichen in der Sendung geäußerten Kritikpunkten konfrontiert und die Organisation habe diese Kritik ohne Antwort stehen gelassen.
Auf X erklärt der Investigativjournalist dazu: „Meine Presseanfrage war inhaltlich enger, und tatsächlich hat mir CLAIM auf meine Frage nach dem Vorwurf einer ‚fragwürdigen Methodik‘ schriftlich geantwortet und dabei konkludent die Manipulation eingeräumt, indem sie mir bereinigte Zahlen schickten.“
Die Gerichtsentscheidung ist noch nicht rechtskräftig. CLAIM prüfe Rechtsmittel, heißt es in einem Statement der NGO.
Sascha Adamek und sein Rechtsanwalt Carsten Brennecke von der Kanzlei Höcker sehen in der Entscheidung einen Sieg der Meinungsfreiheit: „Der Versuch der NGO, die öffentliche Kritik über ihren Umgang mit Fakten zu behindern, ist gescheitert“, sagt Adamek. „Investigativjournalismus, der solche Unstimmigkeiten aufdeckt, ist durch die Meinungs- und Pressefreiheit geschützt“, ergänzt Brennecke.
Trotz der Zurückweisung der einstweiligen Verfügung will CLAIM die Entscheidung als Erfolg für sich verbuchen. So titelt die Allianz: „Landgericht Hamburg untersagt dem Journalisten Sascha Adamek, Unwahrheit zu seinen Recherchen über CLAIM zu verbreiten.“
CLAIM: kein unbeschriebenes Blatt
Es ist nicht das erste Mal, dass CLAIMs Ansatz, Methodik und Verbindungen in der Kritik stehen.
In einer Analyse für die Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland (fowid) bemängelte ihr Leiter Carsten Frerk bereits 2021 eine „unsachgemäße Herangehensweise“ bei der Dokumentation antimuslimischer Vorfälle durch CLAIM. Seinerzeit hatte CLAIM die Befunde zur Muslimfeindlichkeit noch gemeinsam mit dem umstrittenen Verein Inssan zusammengetragen.
Frerk kritisierte einen „unseriösen Umgang mit Zahlen (so werden oft Prozentangaben statt absolute Zahlen verwendet, was dramatischer wirkt, aber empirisch wenig aussagt), die verzerrte Datenerhebung (Moscheebesucher sind in den Daten überrepräsentiert, obwohl sie nur eine Minderheit der Musliminnen und Muslime repräsentieren) und die undifferenzierte Darstellung der Vorfälle (bei einem ‚Moscheeangriff‘ kann es sich um ein unbedachtes Graffiti oder um eine strafrechtlich relevante, antimuslimische Attacke handeln)“.
Schon vor Adameks „Lanz“-Auftritt äußerte sich auch die Ethnologin Susanne Schröter gegenüber FOCUS Online skeptisch: „Die wissenschaftliche Methodik [CLAIMs, Ergänzung d. A.] ist fragwürdig, weil Zahlen verglichen werden, die man nicht vergleichen kann.“ Und weiter: „Es kann doch nicht sein, dass Fallzahlen von angeblich islamfeindlichen Vorfällen willkürlich von der Zahl der befragten Meldestellen abhängen. Das ist ein Taschenspielertrick.“
Manipulation zugunsten eines Geschäftsmodells?
Den Verdacht, Zahlen zur Muslimfeindlichkeit bewusst hochzujazzen, um damit ein Geschäftsmodell zu betreiben oder die Opferkarte zu legitimieren, begründet Adamek ausführlicher in seinem Buch „Unterwanderung: Der Politische Islam weiter auf dem Vormarsch“. Ein Abdruck ist bei FOCUS online erschienen.
Demzufolge habe am 19. September 2014 ein Vereinsmitglied von Inssan, jenem Verein, der gemeinsam mit CLAIM die Lagebilder veröffentlichte, geäußert, dass die Zahl der muslimischerseits gemeldeten Diskriminierungsfälle im Vorjahr stark zurückgegangen sei. Daraus sei geschlussfolgert worden, künftig „alle wichtigen muslimischen Einrichtungen in das Projekt einzubeziehen und Veranstaltungen in deren Einrichtungen durchzuführen“. Adameks Eindruck: „Sinkende Zahlen passten nicht zum Opfer-Mythos, den die Initiatoren der frühen Meldestellen in die Öffentlichkeit transportieren wollten.“
Dabei verspielen die Initiatoren jener Lagebilder mit solchem Handeln ihre Glaubwürdigkeit – gerade weil ihr Anliegen, Muslimfeindlichkeit und Diskriminierung von Musliminnen zurückzudrängen, grundsätzlich wichtig ist. Organisationen wie CLAIM oder Inssan erweisen sich für diese Aufgabe allerdings als deutlich kontraproduktiv beziehungsweise gefährlich – nicht zuletzt, weil beide Gruppen Bezüge zu Akteuren der Muslimbruderschaft aufweisen, wie Carsten Frerk darlegte.
Problematische Begriffsgrundlage
Des Weiteren ist die begriffliche Grundannahme von CLAIM irreführend. Während Muslimfeindlichkeit ein reales Problem darstellt, kann Islamfeindlichkeit auch statthafte bis polemisch vorgetragene Islamkritik implizieren. Sie richtet sich gegen eine Weltanschauung und nicht zwangsläufig gegen Menschen.
Auch der Begriff „antimuslimischer Rassismus“ ist äußerst fragwürdig: Erstens ist der Islam keine „Rasse“. Es ist ein Unterschied ums Ganze, ob sich Menschen wegen etwas angegriffen fühlen oder tatsächlich angegriffen werden, wozu sie eine kritische kognitive Distanz einnehmen können – ihrer Konfession –, oder aufgrund ihrer Hautfarbe. Zweitens wird der Begriff zu häufig dazu eingesetzt, Debatten über Verhüllungszwang, Ehrenmorde, Clankriminalität oder Parallelgesellschaften zu diskreditieren.
Werden kritische Auseinandersetzungen über diese Phänomene mit der Rassismuskeule quittiert, bedeutet dies im Umkehrschluss, dass Verhüllungszwang, Ehrenmorde etc. unweigerlich zum Islam dazugehören, sie sozusagen rassifiziert und somit sakrosankt, der Kritik entzogen sind. Kein Wunder, dass Muslimbrüder bei der Verbreitung des Begriffs „antimuslimischer Rassismus“ ganz vorne mitmischen.
CLAIM finanziert sich nach eigener Auskunft vollständig aus öffentlichen Mitteln. Dazu zählen Gelder aus dem Programm „Demokratie leben", des Innenministeriums sowie des Beauftragten der Bundesregierung für Flüchtlingsfragen. Für 2026 waren aus dem Familienministerium 625.000 Euro vorgesehen. Vom Innenministerium erhielt CLAIM 2025 laut der Jüdischen Allgemeinen 373.000 Euro. Adamek fordert nach der Gerichtsentscheidung, die staatliche Finanzierung der Organisation auf den Prüfstand zu stellen.
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