Sterbehilfe soll straffrei bleiben
BERLIN (hpd) Nun liegt ein dritter Entwurf eines Gesetzes zur Suizidbegleitung vor. Suizidgefährdeten Menschen ein würdiges Lebensende, die letztendliche Entscheidung und Selbstbestimmung darüber, was sie für würdevoll halten zu belassen ist Grundanliegen des Gesetzes. Der Hilfe zur Selbsttötung wird darin Straffreiheit attestiert.