Mehrere Beschwerden gegen § 217 StGB beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingereicht
Kriminalisierte Palliativmediziner müssen Patienten im Stich lassen
Es handelt sich um das ethisch heikelste Strafgesetz in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschlands. Wer weiterhin als Palliativmediziner seinen Patienten zu Hause hinreichend Medikamente gegen Durchbruchschmerz oder gefürchtete Erstickungsnot überlässt, kommt möglicherweise ins Gefängnis.