Nach einem Beinahe-Unfall fluchte ein Rollerfahrer lautstark. Die Reaktion der Stadtpolizei: ein Bußgeld in Höhe von 102 Euro aufgrund von Gotteslästerung. Doch auf welcher rechtlichen Grundlage?
Artikel 261 des schweizerischen Strafgesetzbuches erklärt das Verspotten oder Beschimpfen religiöser Überzeugungen zum Delikt. Er kommt bis heute zur Anwendung, wie jüngst ein Prozess gegen eine Zürcher Politikerin zeigte.
Das Strafverfahren gegen vier Angeklagte, die sich vor dem Amtsgericht Hamburg wegen "Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen" (§ 166 Strafgesetzbuch) verantworten mussten, ist nach Paragraf 153a Strafprozessordnung vorläufig eingestellt worden. Zwei der Angeklagten schieden bereits vor dem Prozess mit einer Geldauflage aus dem Verfahren aus. Die beiden verbliebenen Angeklagten stimmten in der Hauptverhandlung der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von 300 Euro an eine Menschenrechtsorganisation zu.
Im August 2022 protestierten Exil-Iraner vor dem (inzwischen verbotenen) Islamischen Zentrum Hamburg (IZH) gegen das Mullah-Regime. Umgehend forderten die iranischen Machthaber eine Bestrafung der Verantwortlichen, woraufhin die Hamburger Staatsanwaltschaft tatsächlich ein Strafverfahren einleitete. Die vier Beschuldigten, die sich ab dem 19. Januar vor Gericht verantworten müssen, werden von der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) und dem Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) unterstützt.
In Pakistan herrscht ein strenges Blasphemieverbot. Wer in dem islamisch geprägten Land "Gotteslästerung" begeht, muss mit drakonischen Strafen rechnen und kann laut Gesetz sogar hingerichtet werden. Die Angst vor Strafverfolgung wird offenbar von einer Erpresserbande auf perfide Weise ausgenutzt. Menschenrechtsanwälte und die pakistanische Menschenrechtskommission fordern eine Aufarbeitung der Rolle von Regierung und weiterer Beteiligter.
In Nigeria ist erneut eine Frau wegen angeblicher Blasphemie von einem Mob getötet worden. Der Fall reiht sich ein in eine Serie ähnlicher Vorfälle, die Fragen nach Rechtsstaatlichkeit und religiöser Gewalt im Land aufwerfen.
In Marokko ist die Aktivistin für LGBTQ-Rechte, Ibtissam "Betty" Lachgar, wegen Blasphemie in Untersuchungshaft genommen worden. Der Grund: Sie hat auf der Plattform X ein Foto veröffentlicht, auf dem sie ein T-Shirt mit der Aufschrift "Allah is lesbian" trägt. Das Bild ging viral und löste einen Shitstorm aus – inklusive Vergewaltigungsaufrufen, Morddrohungen und Aufrufen zur Steinigung.
Ende Juni veröffentlichte das türkische Satire-Magazin LeMan eine mutmaßliche Mohammed-Karikatur, die die alten Konflikte zwischen laizistischen und islamistischen Kräften im Land wieder aufflammen lässt. Das Regime in Ankara und sein islamistischer Mob reagieren wie gewohnt mit Belagerung, zerbrochenen Fenstern und klickenden Handschellen. Kein Vorfall ohne Vorgeschichte und Paradebeispiel dafür, was es bedeutet in einem Land zu leben, in dem religiöse Fundamentalisten die Macht übernommen haben.
Vom islamischen Fundamentalisten zum säkularen Humanisten – der Weg, den Yahya Ekhou ging, war lang und steinig. Jedoch lohnte er sich, denn heute ist er ein freier Mensch, der sich für Minderheiten einsetzt und über den Politischen Islam aufklärt. In Konstanz berichtete er von seiner Geschichte und seinem Engagement für eine freie Gesellschaft.
Der beliebte pakistanische YouTuber Rajab Butt mit Millionen Followern war schon wieder gotteslästerlich. Er hat seine neue Duftkreation vorgestellt: das Parfüm "295". Die Zahl steht für §295 im pakistanischen Strafgesetzbuch für Blasphemie. Die religiös-extremistische Partei Tehreek-e-Labbaik Pakistan (TLP) erstattete sofort Anzeige. Der Fall wirft ein grelles Licht auf Pakistans anhaltenden Konflikt zwischen digitaler Jugendkultur und religiösem Radikalismus.