Keine Kommunalbeteiligung an Kirchenerhaltung
ERFURT. (hpd) Die angeblich pflichtigen gemeindlichen Kirchenbaulasten in den Kommunen der neuen Bundesländer sind hinfällig. Die Pflicht, sich an Renovierungs- und anderen Erhaltkosten zu beteiligen, sind mit dem Einigungsvertrag zu Ende gegangen. Dies hat Ende voriger Woche das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.