100 Jahre Staatskirchenvertrag in Bayern – kein Grund zum Feiern
Der Staatskirchenvertrag von 1925 regelt die Beziehungen zwischen dem Freistaat Bayern und der evangelischen Landeskirche – für die bayerische Regierung ein wichtiger Anlass für einen Festakt, schließlich hatte man schon im letzten Jahr das bayerische Konkordat mit der katholischen Kirche gefeiert. Kritik an den fortlaufenden Staatsleistungen? Fehlanzeige. Stattdessen wurden die Forderungen nach einer Ablösung der Zahlungen von Staatskanzleichef Florian Herrmann als "ein besonders bösartiges Projekt" abgekanzelt.