Essay

Religiöse Rücksichtnahme – und wer nimmt Rücksicht auf die Konfessionsfreien?

Egal ob Christen oder Muslime – sie alle fordern, dass auf ihre religiösen Befindlichkeiten Rücksicht genommen wird, und die deutsche Politik erfüllt diese Wünsche, zeigt sich willfährig und hofiert die Religionsgemeinschaften als gesellschaftliche Akteure. Doch wer nimmt Rücksicht auf jene, die keiner Religion angehören? In Deutschland werden die Interessen der Kirchen und anderer Religionsgemeinschaften noch immer weit stärker berücksichtigt als die der Konfessionsfreien.

Kirchenglocke
Organisierte Religionsgemeinschaften beschallen gerne ihre Umgebung. Von Konfessionsfreien wird selbstverständlich erwartet, dies zu dulden.

Die Präsenz von Religion im öffentlichen Raum hat sich in Deutschland in den letzten 50 Jahren kaum verändert, obwohl die evangelische und katholische Kirche rund die Hälfte ihrer Mitglieder verloren haben. In vielen Schulen und Gerichtssälen hängen Kreuze, an stillen Feiertagen gelten Tanzverbote, kirchliche Arbeitgeber genießen besondere Rechte, konfessioneller Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach und staatliche Universitäten unterhalten theologische Fakultäten. Der Staat zieht die Kirchensteuer ein und die Kirchen erhalten öffentliche Zuschüsse für Veranstaltungen wie Kirchen- und Katholikentage. Es ließen sich noch viele Beispiele anführen: In Krankenhäusern oder Gefängnissen gehören Seelsorger fast zum Inventar, weltanschaulich neutrale Angebote gibt es hingegen kaum.

Gottes Segen für den Staat

Diese historisch gewachsenen Privilegien werden häufig kaum als solche wahrgenommen. Wie selbstverständlich die christliche Tradition den staatlichen Alltag prägt, zeigte sich jüngst wieder in Bremen am Tag der Deutschen Einheit. Die offiziellen Feierlichkeiten beginnen seit Jahren mit einem ökumenischen Gottesdienst, an dem regelmäßig die politischen Schwergewichte der Bundesrepublik teilnehmen. Auch im Oktober 2026 war das so: Bundeskanzler Friedrich Merz und weitere Repräsentanten der Verfassungsorgane besuchten zunächst den Gottesdienst im St.-Petri-Dom (live übertragen im ZDF sowie auf Großleinwänden in der Bremer Innenstadt), bevor der staatliche Festakt folgte.

Der 3. Oktober ist kein christlicher Feiertag, sondern der Nationalfeiertag der Bundesrepublik Deutschland. Es gibt keinen zwingenden Grund, dass der Auftakt zum offiziellen Programm ein christlicher Gottesdienst sein muss. Wer keiner Religion angehört, fühlt sich vom Beginn des Festakt ausgeschlossen. Die symbolische Eröffnung des gemeinsamen Feiertags überlässt der Staat den Kirchen, so als benötige die Einheit Deutschlands den christlichen Segen.

Bei Trauerfeiern ist es ähnlich. Nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt im Dezember 2024 versammelten sich Politikerinnen und Politiker zu einem ökumenischen Gedenkgottesdienst im Dom. Solche Gottesdienste können Trauernden Trost geben, für Angehörige atheistischer Opfer sind sie aber irritierend. Trauer und gesellschaftlicher Zusammenhalt benötigen keinen religiösen Bezug.

Ramadan im Stadtbild

Die öffentliche Sichtbarkeit des Islam führt hingegen schnell zu Diskussionen. In Frankfurt am Main leuchtet seit 2024 während des Ramadan eine Beleuchtung mit Halbmonden, Sternen und Laternen über der Freßgass. 2025 lud die Stadt außerdem Vertreter muslimischer Gemeinden und anderer Religionsgemeinschaften zu einem öffentlichen Fastenbrechen ein. Die Stadtregierung erklärte ausdrücklich, muslimische Feste und Rituale sollten sichtbarer werden.

Das lässt sich als Zeichen der Anerkennung verstehen. Der Islam gehört seit Christian Wulffs Rede „selbstverständlich zu Deutschland“ (die Atheisten erwähnte er damals nicht) und sie haben dasselbe Recht, ihre Religion auszuüben wie Christen, Juden oder Angehörige anderer Glaubensgemeinschaften. Doch daraus folgt nicht automatisch, dass die Kommune religiöse Feste mit öffentlicher Symbolik hervorheben muss. Der Verweis auf die Weihnachtsbeleuchtung zieht auch nicht, denn die Rauschgoldengel haben nur verkaufsfördernden Folklorestatus.

Was wäre, wenn eine Stadt in vergleichbarer Weise den Welthumanistentag feiern, eine atheistische Veranstaltung beleuchten oder einen Empfang für Menschen organisieren würde, die sich zu einer explizit gottlosen Veranstaltung treffen? Würden da auch öffentliche Mittel fließen und Staatsvertreter salbungsvolle Grußworte sprechen?

Gebetsräume an Universitäten, religiöse Speisevorschriften in öffentlichen Einrichtungen und die Militärseelsorge zeigen, wie stark der Staat auf religiöse Bedürfnisse eingeht. Mit den Militärrabbinern hat die Bundeswehr ihre Seelsorge auf eine weitere Religionsgemeinschaft ausgeweitet. Auch die Forderung nach Militärimamen wurde mehrfach erhoben, unter anderem von der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Letztlich gibt es keinen Grund für einen säkularen Staat, überhaupt eine Militärseelsorge zu finanzieren.

Beim Religionsunterricht ist die Lage ähnlich. Solange der Staat den christlichen Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach fördert, lässt sich schwerlich begründen, warum muslimische Gemeinden ihren Mitgliedern kein entsprechendes Angebot machen dürfen. Hinzu kommt, dass für konfessionsfreie Schüler in ländlichen Regionen, sei es aus Mangel an Lehrkräften oder Willen, zum Teil noch immer keine Angebote existieren und sie sich dann ausgegrenzt fühlen. Religiöse Unterweisung sollte nicht länger zu den Aufgaben des staatlich organisierten Schulwesens gehören. Konsequenterweise könnten dann auch die theologischen Fakultäten geschlossen werden, an deren Lehrstühlen sich angesichts der geringen Studentenzahlen zu viele Professoren eingerichtet haben. Aber auch hier gilt: Einmal gewährte Privilegien abzuschaffen, ist schwer.

Rücksicht auf religiöse Gefühle

Kirchenglocken dürfen läuten, Gemeinden ihre Feste feiern und Gläubige öffentlich für ihren Glauben eintreten. Dagegen ist nichts einzuwenden. Aber aus der Religionsfreiheit folgt kein Anspruch darauf, dass der Staat religiöse Traditionen für alle verbindlich macht und ihnen Raum gibt. Wieso schützt der Staat sogenannte „stille Feiertage“ und fordert von allen Bürgern, darauf Rücksicht zu nehmen? Für den Großteil der Deutschen hat der christliche Charakter stiller Feiertage keine Bedeutung. Trotzdem gilt für alle Menschen ein Tanzverbot an Allerheiligen oder am Karfreitag. Kein überzeugter Christ muss am Totensonntag in eine Diskothek gehen. Aber wer sich an diesen Tagen rhythmisch auf der Tanzfläche bewegen möchte, sollte es auch dürfen.

Ähnlich verhält es sich mit den Kirchen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. ARD und ZDF räumen ihnen auf Grundlage eines Staatsvertrags, der seit Jahrzehnten kaum in Frage gestellt wird, Ausstrahlungszeiten für Verkündigungssendungen ein. Die Kirchen verantworten die Inhalte, die Sender stellen dafür Sendeplätze, Produktionsmittel und Honorare bereit, die durch Rundfunkbeiträge finanziert werden.

Mit ihren Programmbeschwerden wollen christliche Unionspolitiker erreichen, dass Religionskritik und Satire im öffentlich-rechtlichen Rundfunk Grenzen gesetzt werden. So beschwerte sich im vergangenen Jahr der CDU-Bundestagsabgeordnete und Enkel des früheren Bundeskanzlers Helmut Kohl, Johannes Volkmann, über eine „pauschale Problematisierung christlicher Glaubensbezeugungen“ in einem Beitrag der „Tagesschau“.

Am letzten Mittwoch legte die CDU‑Politikerin Caroline Bosbach Programmbeschwerde gegen die Sendung „ZDF Magazin Royale“ ein, weil Jan Böhmermann das Bild eines Kruzifixes mit den Worten kommentierte: „In der Kirche wird auch nicht eine dusselige Deutschlandfahne angebetet, sondern was Anständiges. Ein genderfluider, bineugieriger, halbnackter POC-Otter, eine smoking hot skinny legend, an einem auf dem Kopf stehenden Teufelssymbol, check it out“. Bosbach berief sich auf die Programmrichtlinien des ZDF, denen zufolge „religiöse Themen und kultische Handlungen mit der ihnen gebührenden Ehrfurcht und Sorgfalt“ dargestellt werden müssten. Ein interessanter Hinweis von Frau Bosbach – allerdings in einem anderen Sinn: Vielleicht sollten die Qualitäts- und Programmrichtlinien des ZDF tatsächlich überarbeitet und an die Gegenwart angepasst werden.

Wer nimmt Rücksicht auf die Konfessionsfreien?

Die Bedürfnisse und Wünsche konfessionsfreier Menschen werden in Deutschland kaum berücksichtigt. Da nur die wenigsten von ihnen in säkularen Verbänden organisiert sind, finden ihre Interessen in politischen Gremien kaum Gehör. Während die Kirchen- und Religionsverbände seit Jahrzehnten in Institutionen wie den Rundfunkräten vertreten sind, findet sich dort keine säkularen Vertreter1. Konfessionsfreie melden sich häufig erst dann zu Wort, wenn sie gegen ein religiöses Privileg protestieren.

Das zeigt sich auch bei Fragen der Selbstbestimmung, etwa beim assistierten Suizid und beim Schwangerschaftsabbruch. Hier treffen unterschiedliche Vorstellungen von Menschenwürde, Lebensschutz und persönlicher Freiheit aufeinander. Die großen Kirchen und ihr verlängerter christdemokratischer Arm bringen christliche Positionen öffentlich und politisch wirksam ein. Immerhin: Die SPD-Fraktion hat seit 2025 eine Sprecherin für Säkularität und Humanismus, doch gibt es keine fraktionsübergreifenden Bündnisse, die versuchen, einen entsprechenden Einfluss auf die Gesetzgebung auszuüben.

Die Kirchen verlieren Mitglieder. Um ihre Sonderstellung zu festigen, muss die Politik auch Forderungen anderer Religionsgemeinschaften mit dem Argument der Gleichbehandlung unterstützen. Wenn der Staat immer mehr religiöse Angebote und Ausnahmen schafft, gerät aus dem Blick, worum es eigentlich gehen sollte: um gleiche Freiheit für Gläubige und Nichtgläubige. Ein säkularer Staat muss religiöse Praxis schützen, muss aber vor allem auch die Interessen von Menschen ohne Religion anerkennen und sie nicht länger als stumme Minderheit behandeln – denn schon bald werden über 50 Prozent der Bevölkerung konfessionsfrei sein.


1 Zeitweise saß Ingrid Matthäus-Maier im WDR-Rundfrunkrat, ihre Amtszeit endete jedoch 2021.

Kommentare (1)

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Paul München (nicht überprüft)

Do. 22 Okt 2026 - 12:43

Das Fach Religion war zu meiner Schulzeit sogar ein Vorrückungsfach, die Qualifikation für das spätere Abitur wird u.a. daran geknüpft.

Ralf Nestmeyer

Der Autor ist Historiker und Schriftsteller (zu seiner Website geht es hier). Er hat zahlreiche Reiseführer, Sachbücher und Krimis geschrieben und gehört zu den Gründungsmitgliedern von PEN Berlin.

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