Der Mensch ist mehr als sein Genom!
(hpd) Verfahren, welche die Zerstörung von Embryonen erfordern, dürfen nicht patentiert werden. Dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist allerdings juristisch wie moralisch bedenklich. Die Rechtspraxis in europäischen Ländern spricht Embryonen keineswegs einen Menschenrechtsstatus in diesem Ausmaß zu, wie man am Beispiel der Abtreibung und der Präimplantationsdiagnostik unschwer erkennen kann.