"Sichere Herkunftsstaaten" im Asylrecht
Bereits im vergangenen Jahr hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates Bosnien-Herzegowina, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Serbien zu sogenannten sicheren Herkunftsstaaten gemäß Paragraf 29a Asylverfahrensgesetz erklärt.