§ 219a StGB: Eine Reform, die keine ist
Gestern passierte die umstrittene Reform des Strafrechtsparagraphen 219a den Bundestag. Laut Erklärung der Regierungsparteien sollte die Neufassung des Paragraphen dafür sorgen, dass Informationen über Schwangerschaftsabbrüche verbessert werden. Doch das ist nicht der Fall. Experten halten § 219a StGB für verfassungswidrig.