Mit Kopftuch bei der Feuerwehr
Ein Foto einer Feuerwehranwärterin mit Kopftuch hat in Berlin die Debatte über religiöse Symbole im Staatsdienst neu entfacht. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das Berliner Neutralitätsgesetz künftig auch für Uniformträger der Feuerwehr ausdrücklich gelten soll. Dabei prallen die bekannten Positionen zwischen dem Anspruch staatlicher Neutralität und dem Vorwurf einer Diskriminierung von Kopftuchträgerinnen erneut aufeinander.
Bild generiert mit Hilfe von Google Gemini
In Berlin sorgte ein Foto auf dem Portal LinkedIn für eine neue Runde im Streit um das Kopftuch im Staatsdienst, genauer: bei der Feuerwehr. Zu sehen waren auf dem Foto die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Uniform mit Emblem der Berliner Feuerwehr und darunter auch zum ersten Mal eine Frau mit Kopftuch. Nun wird gestritten, ob das Berliner Neutralitätsgesetz, welches erst Ende 2025 novelliert worden war, neu zu fassen ist. In der letzten Fassung war nach einem höchstrichterlichen Urteil das pauschale Kopftuchverbot für Lehrerinnen gestrichen worden. Ein Kopftuchverbot in der Schule ist nun nur noch möglich, wenn eine konkrete Gefährdung oder Störung des Schulfriedens nachweisbar ist.
Die Argumente, die Ausgetauscht werden, sind altbekannt: Grüne und Linke argumentieren mit einem angeblichen diskriminierenden Generalverdacht gegenüber Kopftuchträgerinnen, während SPD und Union von einem Generalverdacht nichts wissen wollen und mit der gebotenen staatspolitischen Neutralität argumentieren, die beim tragen religiöser Symbole im Dienst nicht gegeben sei. Zwar untersagt das Berliner Neutralitätsgesetz in seiner aktuellen Fassung Beamten das Tragen von sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbolen bereits, die Feuerwehr wird jedoch nicht explizit erwähnt. Aktuell finden sich im Gesetzestext nur Polizei und Justiz wieder, was Innensenatorin Iris Spranger (SPD) jetzt ändern möchte. Der Tagesspiegel zitiert sie mit dem Satz: „Polizei, Feuerwehr – wenn sie Uniformträger sind, haben sie Neutralität zu wahren. Das ist mit dem Kopftuch nicht vereinbar.“
Die Kopftuchträgerin habe sich mit Kopftuch beworben und im Auswahlverfahren überzeugt. Sie arbeitet als Angestellte im öffentlichen Dienst und nimmt in der Leitstelle Notrufe entgegen, als solche ist sie keine Beamtin. So könnte denn auch eine Lösung des aktuellen Streits aussehen: das Neutralitätsgesetz wird auf Uniformträger in der Feuerwehr erweitert, aber nur da, wo auch tatsächlicher Umgang mit dem Bürger stattfindet. So tritt der Staat dem Bürger mit der gebotenen weltanschaulichen Neutralität entgegen und gleichzeitig zeigt er im Umgang mit seiner Angestellten, dass er diese nicht unter Generalverdacht stellt, so sie das Kopftuch im rückwärtigen Dienst trägt, und damit ihre persönliche Entscheidung akzeptiert.
Kommentare (2)
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ich krieg ne Krise: der hpd…
ich krieg ne Krise: der hpd hat ein Kopftuch gesehen - Weltuntergang!
merkt ihr eigentlich noch irgendwas?
Wenn alle diese schicken…
Wenn alle diese schicken Taucheranzüge der Wapo tragen, wie die Dame in der Mitte, ist doch nichts dagegen einzuwenden...