Kirchen beeinflussen neues Landenöffnungsgesetz in Baden-Württemberg
Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat sich auf einen Gesetzesentwurf für Selbstbedienungs-Supermärkte geeinigt. Künftig dürfen die SB-Märkte auch sonntags geöffnet haben. Das Gesetz hat aber einen Haken: es verpflichtet SB-Supermärkte dazu, die Öffnungszeiten am Sonntag an die Hauptgottesdienstzeiten anzupassen. Betreiber sehen dadurch ihre Wirtschaftlichkeit gefährdet. Kirchen und CDU betonen den verfassungsrechtlichen Sonntagsschutz, der Ruhe und Gottesdienstbesuch beinhaltet. Kritiker halten die Vorgabe für unnötig und unpraktisch.