Gesundheit

"Schluss mit religiösen Vorschriften in öffentlichen Krankenhäusern!"

"Kirche und Medizin vertragen sich nicht", meint der Chefarzt der Frauenklinik in Lippstadt Prof. Joachim Volz. Parallel zu seiner Klage gegen den christlichen Krankenhausträger, der ihm untersagt hatte, medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, hat er eine Petition veröffentlicht, die dafür plädiert, dass in der Medizin die Patientinnen das "letzte Wort haben" sollten, "nicht eine Kirche, die sich über die Betroffenen hinwegsetzt."

Gerichtssaal in Eilenburg

Geldstrafe bei "Beschneidungsfall" in Eilenburg

Am vergangenen Mittwoch wurde in Eilenburg (bei Leipzig) der angeklagte Arzt wegen Komplikationen nach der "Beschneidung" eines fünf Wochen alten Säuglings der "fahrlässigen Körperverletzung" schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe verurteilt. Doch schwerer wiegt wohl das Urteil, welches über unser Rechtssystem gesprochen wurde, indem die große Wirkung des im Textumfang recht überschaubaren Paragrafen 1631d BGB vor Augen geführt wurde.

Frauen und Mädchen in einem Schutzhaus

Das Ausmaß ist erschreckend

Seit dem 29. Mai 2025 informiert eine neue Online-Ausstellung der Organisation Terre des Femmes (TDF) über weibliche Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation, FGM) und den Kampf dagegen. Dabei werden Geschichten und Hintergründe aus den Ländern Sierra Leone und Deutschland erzählt.

Soest

Lippstadt ist kein Einzelfall

Im Windschatten der Krankenhausreform scheint in der katholischen Kirche die Fusion "ihrer" Krankenhäuser mit anderen Krankenhäusern System zu haben, um gegen den fortschreitenden Verlust an gesellschaftlicher Relevanz weiterhin die Hand am langen Hebel zu halten. Als vermeintlich stärkerer Übernahme-Partner drückt die katholische Kirche dabei ihre "Grundordnung des kirchlichen Dienstes" durch und etabliert so ihre religiöse Geschäftspraxis und Moralvorstellung in der Gesellschaft, die sie über die Kanzel immer weniger erreicht.

Gerichtsgebäude in Eilenburg

Beschneidung als "fahrlässige Körperverletzung"?

Seit Montag steht in Eilenburg (bei Leipzig) ein Chirurg aus Taucha vor Gericht. Die Anklage lautet "fahrlässige Körperverletzung" nach einer aus Gründen der Tradition erfolgten "Beschneidung" eines fünf Wochen alten Babys. Nach zwei Verhandlungstagen und umfangreicher Zeugenbefragung konnte einiges geklärt werden, doch viele Fragen bleiben offen beziehungsweise entstehen erst während der Verhandlung.

Zuckerkügelchen in Kinderhänden

Zucker für die Kleinsten

Die Deutsche Homöopathie-Union (DHU) führt seit langem ein "Homöopathieset für Kinder". Dass es sich dabei um exakt dieselben Zuckerkügelchen handelt wie für Erwachsene – ohne medizinisch relevanten Wirkstoff, ohne jede Evidenz – wird dabei zur Nebensache. Entscheidend ist die Verpackung: bunt, verspielt, kindgerecht. Eine Aufmachung, die ganz bewusst Vertrauen schaffen soll – bei den Kleinsten ebenso wie bei ihren Eltern.

Jungenbeschneidung – keine medizinische Bagatelle, sondern ein echtes Tabuthema im Kinderschutz

Übermorgen Abend ist der Facharzt Dr. Guido Hegazy live online im "Humanistischen Campus" zu Gast. Hegazy ist Gründer der medizinischen Initiative "ARGUS-Kinderschutz", die sich für einen gleichberechtigten Schutz von Jungen vor Genitalbeschneidung einsetzt. Mit seinem Vortrag bietet Dr. Hegazy eine Gesamtschau über das Thema der Jungenbeschneidung an und deckt dabei sowohl medizinische und gesetzliche als auch kulturell-religiöse Aspekte ab.

Dr. Johann F. Spittler

Revision gescheitert – Freiheitsstrafe für ärztlichen Suizidhelfer rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Arztes Johann F. Spittler gegen seine Verurteilung zu drei Jahren Gefängnis zurückgewiesen. Diese Strafe war vom Landgericht Essen wegen des Todes eines an Schizophrenie leidenden 42-jährigen ausgesprochen worden, zu dem Spittler durch Suizidhilfe beigetragen hatte. Was sind die Begründungen des BGH für seinen 16-seitigen Beschluss, der das Urteil für rechtskräftig erklärt?