"Antimuslimischer Rassismus" – analytische Kategorie oder polemisches Schlagwort?

Es gibt in Deutschland durchaus Feindschaft gegen Muslime. Doch ist dafür die Bezeichnung "antimuslimischer Rassismus" angemessen? Der Extremismusforscher Armin Pfahl-Traughber meint "nein". Er stellt eine bedenkliche Ausweitung des Rassismus-Verständnisses fest und sieht die drohende Gefahr einer Menschenrechtsrelativierung.

Eine Feindschaft gegen Muslime als Muslime lässt sich immer wieder feststellen: Es gibt Angriffe auf Einrichtungen wie Moscheen, Beleidigungen von Frauen mit Kopftuch, Benachteiligungen aufgrund von Kleidungs- oder Namenswahl, Einstellungen mit Hass und Ressentiments, Gewalthandlungen wie Körperverletzungen oder Sachbeschädigungen oder Herabwürdigungen aufgrund von Terrorismus-Verdächtigungen. Wenn man all dies begrifflich erfassen will, bedarf es einer entsprechenden Bezeichnung. Sie sollte sowohl ein entwickeltes Differenzierungsvermögen wie eine nötige Trennschärfe aufweisen. Dazu kursiert gegenwärtig als Kategorie "Antimuslimischer Rassismus". Doch löst diese zunächst einmal Irritationen aus, sind doch die Muslime keine "Rasse". Was soll damit aber gemeint sein und wie angemessen ist das? Die folgende Abhandlung will dieser Frage nachgehen, wobei sie an den individuellen Menschenrechten als Primat orientiert ist. Diese bilden für die Angemessenheit den Maßstab ebenso wie für die Trennschärfe.

Definition der biologistischen Kategorie des Rassismus

Zunächst muss aber der Begriff "Rassismus" definiert werden. Dabei lässt sich ein engeres und ein weiteres Verständnis unterscheiden. Am Beginn steht die erstgenannte Dimension: Es geht hier um eine biologistische Definition, die erstens von der Existenz klar identifizierbarer Menschengruppen über eine "Rasse" ausgeht und zweitens damit die Diskriminierung der gemeinten Einzelnen aufgrund eben dieser Zugehörigkeit verbindet. Bedeutsam ist, dass eine biologische Kategorie als grundlegend gilt und es in dieser Hinsicht keine Veränderbarkeit gibt. Für die folgenden Ausführungen spielt keine Rolle, dass die Auffassung von einer "Rasse" mittlerweile als wissenschaftlich überholt gilt. Entscheidend ist zunächst nur die Deutung, die darüber hinsichtlich der Abwertung von Menschengruppen durch eben einen "Rassisten" erfolgt. Eine solche Auffassung stellt denn auch objektiv einen Gegensatz zu den Menschenrechten dar. Denn einer Diskriminierung kann der Einzelne nie entgehen, ergibt sie sich doch aus seiner scheinbaren Natur.

Ausweitung des Begriffsverständnisses auf einen "Kulturrassismus"

Diese Besonderheit unterscheidet die damit gemeinte Diskriminierungsideologie von allen anderen Diskriminierungsideologien. Gleichwohl kam es zur Ausweitung des Begriffsverständnisses von Rassismus, wofür folgende Beobachtung die inhaltliche Grundlage bot: Da durch den Holocaust der biologistische Rassismus als allgemein diskreditiert gilt, wird nicht mehr auf die Biologie, sondern auf die Kultur verwiesen. Aus der Denkperspektive der entsprechenden Forscher entstand so ein "Kulturrassismus", "Neorassismus" oder "Rassismus ohne Rassen" (Étienne Balibar, Stuart Hall). Insbesondere bei den Denkern der Neuen Rechten konnten derartige Umdeutungen festgestellt werden. Diese behaupteten, nur etwas gegen eine "fremde Kultur" zu haben, aber keine "rassistischen Stereotype" zu vertreten. Gleichwohl zeigte die ideologiekritische Analyse von deren politischen Diskursen, dass sich hinter ihren Einwänden gegen fremde Kulturen eine Fortsetzung von rassistischen Prägungen verbarg – nur eben mit anderer Wortwahl.

Ausweitung des Rassismus-Verständnisses als Relativierung

Dabei verkannten die Anhänger des Konzepts "Kulturrassismus" indessen zwei Punkte: Zunächst ging damit die Ausweitung des eigentlichen Rassismus-Verständnisses einher, die inhaltlichen Spezifika entschwanden so aus der konkreten Wahrnehmung. Das Alleinstellungsmerkmal der Diskriminierungsideologie des Rassismus ging verloren, so konnten alle nur möglichen Einstellungen angemessen oder nicht mit diesem Terminus belegt werden. Auch wenn dies von den gemeinten Autoren nicht beabsichtigt war, erfolgte objektiv gegenüber dem tatsächlichen Rassismus eine Relativierung durch Vergleich. Wenn alle nur möglichen Erscheinungsformen als "rassistisch" gelten, dann wird das besondere Gefahrenpotential eines rassistischen Phänomens nicht mehr gesehen. Alles erscheint als Diskriminierungsideologie und -praxis auf einer gleichen inhaltlichen Ebene angesiedelt, wodurch die konkreten Konturen und folgenreiche Wirkungen verschwinden. Die gute Absicht mag das verständlich machen, sie ist aber in der Sache nicht richtig.

Differenzierung von Kulturen aus menschenrechtlicher Sicht

Ein weiterer kritikwürdiger Aspekt bezieht sich auf die Differenz von "Kultur" und "Rasse". Denn es gibt aus menschenrechtlicher Auffassung zwischen beidem sehr wohl einen Unterschied, wobei sich die damit einhergehenden Einwände auf entwickelte "Kulturen" beziehen, aber dies nicht auf natürliche "Rassen" gemünzt sein kann. Denn sie gelten als biologische Kategorien, die inhaltlicher Kritik nicht zugänglich sind. Anders verhält es sich mit den "Kulturen". Diese können durchaus am Maßstab der Menschenrechte gemessen und unterschieden werden. Damit lassen sich auch "Kulturen" werten, was anhand des Menschenrechts auf sexuelle Selbstbestimmung veranschaulicht werden kann. Homosexuelle werden in bestimmten "Kulturen" anerkannt und in anderen "Kulturen" diskriminiert. Bekennende Homosexuelle können in bestimmten "Kulturen" hohe Ministerämter einnehmen und in anderen "Kulturen" können sie der Todesstrafe ausgesetzt werden. Ähnlich verhält es sich mit den Einstellungen zu Frauenrechten oder Minderheitenrechten.

"Kulturrassismus" zwischen Kulturrelativismus und Menschenrechten

Die damit einhergehende Grundauffassung, wonach die menschenrechtliche Individualität über der kulturellen Kollektivität steht, ist mitunter des "Menschenrechtsfundamentalismus" oder "Menschenrechtsimperialismus" geziehen worden. Dabei erstaunt, dass diese Argumentation eher von Linken kam, welche in dieser Frage bemerkenswerte Gemeinsamkeiten mit den Rechten aufweisen. Beide sprechen von einem Eigenwert, den jede Kultur als Kultur habe. Dagegen soll hier kein Einwand erhoben werden, gegen den damit verbundenen Kulturrelativismus indessen schon. Denn durch diese Grundeinstellung nehmen Menschenrechte nur noch einen niedrigeren Rang ein. Gegenüber der Identität in der Kultur sollen sie hinten anstehen, was auf eine Immunisierung vor Kritik von einschlägigen Verletzungen hinausläuft. Und genau bei diesem Gesichtspunkt stellt "Kulturrassismus" ein Problem dar, eröffnet doch das Gemeinte die Möglichkeit, Kritiker von dortigen Menschenrechtsverletzungen dem "Rassismus"-Vorwurf auszusetzen.

Differenzierung: Aufklärerische Kritik und fremdenfeindliche Ressentiments

Damit entsteht immer wieder die Absonderlichkeit, dass aufklärerische Einwände gegen menschenrechtliche Missstände diffamiert werden. Es gilt aber auch umgekehrt auf die Beobachtung zu verweisen, dass sich fremdenfeindlich Eingestellte der menschenrechtlichen Kritik um eines rassistischen "Umwegdiskurses" willen bedienen. Dadurch drohen bei dem Gemeinten die Grenzen zu verschwimmen, was erneut die Notwendigkeit zur Unterscheidung deutlich macht. Dies führt zunächst zurück auf den Ausgangspunkt, nämlich die Frage, ob am Beginn eine aufklärerische Kritik oder ein fremdenfeindliches Ressentiment steht. Bekanntlich sehen Humanisten im Kopftuch ein Problem, aber auch Rechtspopulisten. Gleichwohl geschieht dies auf einem genau entgegengesetzten Wertefundament: Einmal geht es um die Emanzipation der muslimischen Frau, einmal geht es um Fremdenfeindlichkeit im pseudoemanzipatorischen Gewand. Die erwähnte Auffassung von "Kulturrassismus" kann diese bedeutsame Unterscheidung nicht vornehmen.

"Antimuslimischer Rassismus" als Kategorie mit wenig Trennschärfe

Und genauso so verhält es sich bei der Kategorie "Antimuslimischer Rassismus" (Iman Attia, Inva Kuhn), womit zwar in guter Absicht vor Muslimenfeindlichkeit gewarnt, aber eine Kategorie mit wenig Trennschärfe verwendet wird. Denn die Frage, wie zwischen einer legitimen Kritik und problematischen Ressentiments unterschieden werden müsste, erörtert man nicht in Richtung eines klaren Verständnisses. Damit bleiben bedenkliche Entwicklungen in der muslimischen Gemeinschaft ausgeblendet, angesichts fehlender Klarheit erscheint häufig Kritik als letztendlicher "Rassismus". Dies führt mitunter zu absonderlichen Aussagen, wenn etwa Kritikerinnen aus dem islamisch geprägten Kulturkreis wegen frauenrechtlicher Einwände als "antimuslimische Rassistinnen" diffamiert werden. Statt solche Behauptungen in den Diskurs zu tragen, sollte vielmehr an der inhaltlichen Ausrichtung und menschenrechtlichen Grundlage entsprechend sinnvoll nutzbarer Kategorien gefeilt werden, welche muslimenfeindliche Einstellungen und Praktiken erfasst.

Angebot einer klareren Kategorie: Muslimenfeindlichkeit

Als Angebot zu einer klareren Kategorie soll daher für "Muslimenfeindlichkeit" als Terminus plädiert werden. In Anlehnung an eine Antisemitismus-Definition lässt sich in folgendem Sinne formulieren: Es geht um eine Feindschaft gegen Muslime als Muslime. Diese simple Begriffsbestimmung stellt darauf ab, dass bestimmte Menschen aufgrund ihres Muslimseins diskriminiert oder verfolgt werden. Es geht dabei nicht um Einstellungen und Handlungen, die ihnen unabhängig von dieser Identität vorgeworfen werden. Demnach haben kritische Anmerkungen, welche Abgrenzung, Frauendiskriminierung, Glaubensfixierung oder Männlichkeitskulte thematisieren, nichts mit der gemeinten Muslimenfeindlichkeit zu tun. Die Basis derartiger Einwände besteht in anderen Inhalten: der Aufklärung, dem Humanismus, den Menschenrechten. Um einer damit einhergehenden Differenzierung willen bedarf es Kategorien mit entwickelter Trennschärfe. Die inflationäre und unbegründete Ausweitung des Rassismus-Verständnisses trägt dazu wenig bei.

Muslimenkritik und Muslimenfeindschaft sind Unterschiede

Die vorstehende Auffassung bestreitet erklärtermaßen nicht, dass es in Deutschland eine Feindschaft gegen Muslime gibt. Genau dies ist auch am Beginn der Erörterung formuliert worden. Man mag vielen Bestandteilen des Islam kritisch gegenüberstehen, als Gläubige können Muslime selbstverständlich ihre Religionsfreiheit wahrnehmen. Sofern sie dabei nicht gegen andere Grundrechte verstoßen, gehört dies zu ihren unveräußerlichen Menschenrechten. Eine solche Einsicht schließt indessen nicht Kritik im Sinne dieses Wertefundaments aus. Dabei muss bezogen auf den öffentlichen Diskurs noch einmal daran erinnert werden, wie sich Feindschaft und Kritik unterscheiden. Im erstgenannten Fall wird aggressiv eine rigorose Frontstellung formuliert, im zweiten Fall geht es um differenzierten und sachlichen Meinungsaustausch. Daher kann auch problematisiert werden, dass die Homosexuellen- und Judenfeindschaft unter Muslimen überproportional hoch ist – was empirische Studien aus verschiedenen europäischen Ländern veranschaulichen.

"Antimuslimischer Rassismus" als diffuse Kategorie mit hohem Missbrauchspotential

Damit einhergehende Einsichten und Kritiken diffamieren nicht alle Muslime, machen aber auf problematische Besonderheiten in einer sozialen Gruppe aufmerksam. Diese Aussage würde womöglich schnell als "antimuslimischer Rassismus" gedeutet, zumindest verfügt diese Kategorie nicht über die nötige Trennschärfe für eine entsprechende Zuordnung. Dies liegt auch daran, dass das Gemeinte konzeptionell nicht klar genug entwickelt wurde. Ganz allgemein ist von Anfeindungen und Diskriminierungen in Diskursen und Praktiken die Rede, es wird auf herabwürdigende und pauschalisierende Merkmalszuschreibungen mit der Religion verwiesen. Dabei handelt es sich durchaus um angemessene Beobachtungen, sie sind bislang aber nicht in ein stringentes Konzept integriert worden. Die gemeinte Auffassung von "Antimuslimischer Rassismus" erweist sich daher formal und inhaltlich unstrukturiert. Gerade dass die Bezeichnung bei der Diskreditierung von menschenrechtlicher Kritik so einfach als polemisches Schlagwort genutzt werden kann, macht dies deutlich.

Ausweitung des Begriffsverständnisses und Gefahr des Menschenrechtsrelativismus

Die damit angesprochene Begriffsverwendung hat ihren inhaltlichen Ursprung darin, dass es eine Ausweitung von Rassismus im Verständnis gab. Dieses wurde zunächst auf "Kultur" und dann auf "Religion" übertragen. Als Begründung kann jeweils angegeben werden, dass es um die ausgeprägte Diskriminierung einer sozialen Gruppe geht. Doch damit könnte das Gemeinte noch weiter ausgedehnt werden: Bekanntlich gibt es auch gegenüber Atheisten eine zumindest strukturelle Benachteiligung in Deutschland, man würde aber schwerlich von einem "Antiatheistischen Rassismus" sprechen. Dieses polemische Gedankenexperiment veranschaulicht wohl gut die gemeinte Problematik. Darüber hinaus geht mit dem gemeinten Diskurs um "antimuslimischen Rassismus" möglicherweise noch eine andere bedenkliche Wirkung einher. Da es auch immer wieder um eine Abwehr von Kritik an Kulturkreisen oder Religionsgemeinschaften geht, besteht die Gefahr einer kollektivistischen Identitätsvorstellung. Ein bedenklicher Menschenrechtsrelativismus ist da nicht weit.

Kommentare (19)

Bernd Kammermeier (nicht überprüft)

Fr. 14 Jun 2019 - 15:13

Gleiches ließe sich auch über den islamistischen Kampfbegriff "Islamophobie" sagen. Auch "Religionsfreiheit" wird oft völlig unstrukturiert in eine Debatte eingeworfen, um Kritik an einzelnen Bräuchen abzuwehren.

Grundsätzlich - und hieraus erwächst ein mediales Problem - ist es so, dass ein richtiges Argument richtig ist, unabhängig des Absenders. Es wurde hier richtig dargelegt, dass es auf die beabsichtigte Wirkung ankommt. Es gibt bei YouTube eine Reihe von Videos auf dem Dunstkreis von "Political Incorrect", die viele richtige Punkte und Argumente beinhalten. Doch ist deren Zielrichtung eine fremdenfeindliche (was ich für einen noch besseren Begriff halte als "muslimenfeindlich", da es rechten Populisten nicht um das Muslimsein, sondern um das Fremd[= nicht deutsch]sein geht) Agitation - mit dem Ziel eines "völkisch reinen" Deutschlands.

Ich habe mir in letzter Zeit viele TV-Diskussionen aus dem Jahr 2012 erneut angeschaut, bei denen es um das Thema Genitalverstümmelung (verharmlosend als "Beschneidung" bezeichnet) ging. Diese verliefen fast immer nach dem gleichen Strickmuster: Während die Seite der Kritiker (z. B. Holm Putzke, Reinhard Merkel, Angelika Kallwass u. a.) stets am Kindewohl orientiert argumentierte, kam - trotz behaupteter Gesprächsbereitschaft (z. B. von Shlomo Hofmeister, Rafael Seilgmann, Ayman Mazyek, Yitshak Ehrenberg u. a.) - von der Seite der Beschneidungsbefürworter stets das Argument der Religionsfreiheit, das Gegengift des Antisemitismus und die Behauptung, dass der Verzicht auf Beschneidung jüdisches oder muslimisches Leben in Deutschland unmöglich machen würde.

Mich schockierte diese offenkundige Kompromisslosigkeit, die offenbarte, das man nicht einmal bereit war, mögliche schädliche Wirkungen der Genitalverstümmelung zu bedenken. Der Akt selbst wurde unerträglich bagatellisiert, Folgeschäden negiert - stets von einem süffisanten Gesichtsausdruck begleitet. Daher wurde das Urteil des Kölner Landgerichts als "Provinz-Posse" (Seligmann) bezeichnet und dass Juden auch noch dann beschnitten würden, wenn dieses Urteil längst vergessen sei.

Alle Diskutanten sind intelligente Menschen, die des Denkens fähig sind, und doch zeigte sich ein tiefer Graben zwischen Kritikern und Befürwortern. Die Ideologie, die dafür verantwortlich ist, muss kritisiert werden dürfen, ohne als Antisemit oder Islamophobiker bezeichnet zu werden. Doch muss die Zielrichtung der Kritik stets die Durchsetzung von Menschenrechten und einer humanistischen Gesellschaft sein.

Keiner der Kritiker in den von mir geschauten Sendungen war auch nur ansatzweise ein Fremdenfeind, im Gegenteil, ihre echte Sorge galt jüdischen und muslimischen Kindern, damit sie keinen Schaden erleiden. Da sich offenbar ideologisierte Religionsvertreter schwer damit tun, dies differenziert zu sehen (Wer sind Fremdenfeinde? Wer sind aufrichtige Kritiker?), erschweren sie den ehrlichen Dialog und unterstützen indirekt die rechten Populisten, die nun ihrerseits auf die mangelnde Gesprächsbereitschaft der "Fremden" verweisen können.

Es wäre also gerade im Interesse von Muslimen, Juden und anderen als fremd erscheinenden Gruppen, die von Pfahl-Traughber geforderte Trennschärfe anzuwenden. Natürlich könnte dies dazu führen, dass sich die Menschenrechtssituation der Vertreter (vor allem Kinder und Frauen) dieser anderen Kulturen in Deutschland sukzessive verbessert. Aber das wäre nicht das Schlechteste...

Aber Herr Kammermeier, glauben Sie wirklich, die Religionsvertreter haben ein Interesse an der Differenzierung? Ich denke, die wollen bewusst und vorsätzlich die grösst-mögliche Keule gegen menschenrechtsbasierte Religionskritik.

Bernd Kammermeier (nicht überprüft)

Sa. 15 Jun 2019 - 13:03

Antwort auf von A.S. (nicht überprüft)

Die notwendige Differenzierung wird durch ihre religiöse Indoktrination verhindert. Dies ist für mich einer der schlagendste Beweise für die Schädlichkeit von Religion und anderen Ideologien. Wer an einen Gott oder Führer glaubt und ihm aus tiefster Überzeugung folgt, der wird jede Kritik an ihm zurückweisen, mit welch absurdem Argument auch immer. Er wird vor allem vernünftige, menschenrechtsbasierte Argumente ablehnen, ja, die Vernunft selbst wird oftmals zum Gegner erklärt. Diese Art der Diskussionsführung sollte Gläubigen zu denken geben - tut es aber nicht, aus oben genannten Gründen. Ein Teufelskreis...

A.S. (nicht überprüft)

Sa. 15 Jun 2019 - 14:32

Antwort auf von Bernd Kammermeier (nicht überprüft)

Wenn ich Sie recht verstehe, sehen Sie einen Automatismus walten. Das mag bei extrem Religiösen zutreffen, aber für Durchschnitts-Gläubige bezweifle ich das. Hier sehe ich eher die allgemeine menschliche Verhaltensweise, an gewohnten Überzeugungen fest zu halten bis wirklich gute Argumente kommen.

Mir schwebt eine andere Strategie vor namens: Gott ist nur ein Bluff. Sollen die Priester doch mal beweisen, dass sie nicht bluffen. Ohne Gott gibt es natürlich auch keine Offenbarungen. Theoretisch könnten solche ja auch vom Teufel kommen.

Gibt es wirklich noch so viele "Durchschnittsgläubige"? Ich sehe im Wesentlichen drei Gruppen: 1. Die Hardcore-Gläubigen (ca. 12 % in Deutschland), 2. die Muss-Gläubigen (Kirchenvertreter und Angestellte in kirchlichen Betrieben) und 3. die Lass-mich-mit-Glauben-in-Ruh-Kirchenmitglieder (Folklore-Christen). Die Ersten blocken jedes gute Argument ab, die Zweiten brauchen es nicht mehr und den Dritten ist es egal.

Ich bin ja mit Gläubigen der Kategorie 1 öfters im Gespräch. Die lassen kein einziges Argument an sich heran, haben auf alles einen Bibelspruch oder einen Mythos (z. B. das Böckenförde-Dilemma). Kategorie 2 grinst sich in der Regel nur eins und die 3. Kategorie zuckt mit den Schultern - egal, Hauptsache es gibt Weihnachten Geschenke und lecker Essen...

Roland Fakler (nicht überprüft)

Sa. 15 Jun 2019 - 23:34

Antwort auf von Bernd Kammermeier (nicht überprüft)

Sehr klar erkannt!

A.S. (nicht überprüft)

Fr. 14 Jun 2019 - 18:55

Sehr geehrter Herr Prof. Pfahl-Traughber, ich möchte noch einen Schritt weiter gehen als Sie. Stichwort: Anti-Diskriminierungsgesetz.
Es macht absolut Sinn, UNveränderliche persönliche Merkmale wie Hautfarbe, Abstammung, Geburtsort, Behinderung, etc. unter Diskriminierungsschutz zu stellen. Anders sehe ich das für veränderliche Merkmale wie Kultur, Religion, Weltanschauungen ...
Mit der Aufname des veränderlichen Merkmals "Religion" ins Antidiskriminierungsgesetz haben die Religiösen sich eine Kritikimmunisierung verschafft, der offenen Gesellschaft ein "Kuckucksei ins Nest gelegt".
Unterhalb der Gesetzesschwelle kann sich eine Gesellschaft gegen unerwünschte Verhaltensweisen mit gesellschaftlicher Verachtung, Diskriminierung, wehren. Dieses Abwehrrecht sehe ich im Falle der anerzogenen Religion unzulässig eingeschränkt.

Maxim Graf (nicht überprüft)

Sa. 15 Jun 2019 - 20:08

Antwort auf von A.S. (nicht überprüft)

AN A.S.: Völlig Ihrer Meinung. Es geht beim Diskriminierungsverbot um nicht selbst ausgewählte Merkmale. Religion gehört nicht dazu, obwohl meistens schon in der Kindheit indoktriniert. Religion hat in diesem Gesetz nichts zu suchen, es ist ein trojanisches Pferd für jeden Fundamentalisten. Glauben können diese was sie wollen, auch Kulte pflegen, wo in ihren Räumen und wie sie wollen. Aber bitte keine Sonderrechte oder Rücksichtnahme.

Na ja. Wenn Obama in islamophober Vorstellung ein Muslim sein kann bzw. ein Muslimbrüder, der durch seine Herrschaft ein globales Kalifat gründet, dann ist "der" Islam gleich fix wie die dunklere Hautfarbe. Die islamophob verstandene Taqiya fixiert die vermeintliche islamische Religionszugehörigkeit des ehemaligen Präsidenten der Vereinigten Staaten, so dass er kein Christ sein kann. Egal was er tut oder nicht tut, bleibt er ein "Muslimbrüder". Versuchen Sie mal, die Islamophobker davon zu überzeugen, dass Obama tatsächlich ein Christ ist. Werden Sie wohl dabei scheitern, weil die Religionszugehörigkeit in der islamophoben Betrachtung unveränderlich ist. Und noch etwas: Es ist doch möglich, die Hautfarbe zu ändern. In den 1960er Jahren wurden Juden und die katholischen Iren in den Vereinigten Staaten endlich zur weißen Rasse (Caucasian) erklärt. Dis dahin galten sie als schwarz. Die antikatholischen Rassisten bezeichnen die Iren in Vereinigten Staaten noch immer als "niggers turned inside out". Wollen sie das rationale Denken auch bei Islamophobikern voraussetzen? Meine Botschaft lautet: Was Rasse/Religionszugehörigkeit ist, entscheiden nicht die Opfer, sondern die (antimuslimischen) Rassisten.

A.S. (nicht überprüft)

Mo. 17 Jun 2019 - 11:42

Antwort auf von A. M. (nicht überprüft)

@A.M.: Auch diesen möchte ich nicht die Deutungshoheit der Beriffe überlassen. Ohne exakte Begriffe ist kein exaktes Denken möglich.

Abdurrahim Dot… (nicht überprüft)

Sa. 15 Jun 2019 - 15:28

Ein interessanter Artikel, welcher viele Stereotype wissenschaftlich verpackt wiedergibt. Zumindest ist der Artikel von daher geeignet sich in Ruhe mit diesem auseinander zusetzen und zu widerlegen. An dieser Stelle nur soviel erstmal, Antmuslimischer Rassismus ist sehr wohl eine eindeutige Kategorie und wird als solche von oben genannten Autor*innen definiert, da hier einer Religion Eigenschaften zugeschrieben und dann feststehend biologisiert werden. Ausser acht wird bei dem oben stehenden Artikel gelassen, welche Einflüsse verschiedene Gesellschaftsformen auf die zitierten Beispiele (Homosexualität...) haben. Es wird ein sehr lineares Verständnis von Kultur kreiert, mit dem hiesigen Verständnis als Standard. Dazu sind mir noch weitere Dinge aufgefallen, aber wie gesagt. Es lohnt sich diesen Text als Beispieltext für ein verkürztes Verständnis heranzuziehen, einen darauf eingehenden Text zu entwerfen und für eine adäquatere Perspektive zu werben.

Helmut Lambert (nicht überprüft)

Di. 18 Jun 2019 - 09:38

Antwort auf von Abdurrahim Dot… (nicht überprüft)

Wie eine Religion (Ideologie) "biologisiert" werden kann, müssten Sie bitte mal erklären. Was ist das? So ein Wunder wie die unbefleckte Empfängnis, oder der Kaninchentrick der Zauberer?

Roland Fakler (nicht überprüft)

Sa. 15 Jun 2019 - 18:33

Islamkritik ist Selbstverteidigung mündiger Bürger gegen eine totalitäre Weltanschauung. Dies wird von gläubigen Muslimen, als Angriff auf ihre Religion, ja geradezu als Angriff auf ihr Seelenheil aufgefasst, von ihren Führern, zu Recht, als Angriff auf ihre Macht. Als Gegenwehr werden von diesen die schlimmsten Absichten unterstellt, die vor allem bei Deutschen tiefsitzende Schuldgefühle auslösen sollen, nämlich islamischer „Rassismus“. Diese schlimmen Deutschen sind wieder da. Damals gegen die Juden und heute gegen die Muslime.

Resnikschek Karin (nicht überprüft)

So. 16 Jun 2019 - 10:48

Der "Antisäkularenrassismus" - beschönigend auch "Benachteiligung Säkularer" genannt, ist das weitaus größere Problem. Um 4% Muslime wird in der BRD mehr Wind gemacht, als um 40% Konfessionsfreie. Das soll unsere Heimat sein? Wenn Palmer ein "Rassist" ist mit seinen "blonden Töchtern grüner Professoren" - was ist dann der Papst, der kritische Säkulare "Cousins des Teufels" nennt? Laßt uns weniger über den Islam reden und mehr über die bundesdeutsche mangelnde Umsetzung von Art. 3 und 4 GG und AEM § 18. Demnächst in Europa (in der EU) ähnlich. Daher für: Gleichstellung Säkularer! Und gegen Kirchen- und Moscheenprivilegien. Karin Resnikschek, Ortsgruppe Humanisten, Tübingen

CnndrBrbr (nicht überprüft)

So. 16 Jun 2019 - 17:57

Was für ein "Rassismus" ist denn dann Faschistenfeindlichkeit?

Bruder Spaghettus (nicht überprüft)

Mo. 17 Jun 2019 - 09:26

Der Begriff Muslimfeindlichkeit passt dort, wo bewusst andere religiöse Gruppen ausgeschlossen werden sollen, also z.B. wenn ihn Christen verwenden.

Bei Humanisten sehe ich das anders. Dort geht es um Religionsfeindlichkeit. Die halte ich nicht nur für verständlich, sondern sogar für dringend notwendig.

Religionen, besonders die abrahamitischen, versuchen mit allen Mitteln die humanistische, offene Gesellschaft zu beschränken bis abzuschaffen.
Wer für diese offene Gesellschaft ist, muss und kann Religion nur als Feind sehen. Die Frage ist lediglich, wie diese objektiv bestehende Feindschaft ausgetragen wird. Für mich gilt da, Religion gilt es zu tolerieren, so lange sie sich in den Grenzen der allgemeinen Gesetze bewegt. Wo sie diese übertritt, muss sie mit allen demokratischen Mitteln bekämpft werden.

A.S. (nicht überprüft)

Mo. 17 Jun 2019 - 12:02

Antwort auf von Bruder Spaghettus (nicht überprüft)

Sehr geehrter Bruder Spaghettus,
bei Religion geht es ja immer darum, unter Berufung auf eine höhere Macht (ein Bluff) den Menschen Vorschriften zu machen, was diese zu tun oder zu lassen haben. Es geht um Menschen-Steuerung.
In einer freiheitlichen Demokratie ist dies allein Sache des Parlaments, der Legislative, die mit demokratisch zustande gekommenen, die Menschenrechte beachtenden Gesetzen diese Festlegungen treffen. Im GG steht nichts davon, dass die Religionen gesetzgeberische Kompetenzen hätten. Dieser Konflikt ist in Deutschland nicht ausdiskutiert.
Die religiösen Führer brauchen politische Macht, um ihr Ziel, die Menschenbevormundung möglichst vieler, erreichen zu können. Sie können selber nach politischer Macht streben oder sich Helfer bedienen (Könige, Regierungen, Parlamentarier). Um in einer Demokratie kirchentreue Parlamentarier und Regierungsmitglieder installieren zu können, müssen die Parteien unterwandert und die Medien gleichgeschaltet werden. Letzteres wird durch die Journalistenausbildung in kirchlichen Journalistenschulen geleistet.

In ihrer Zielsetzung ist Religion völlig konträr zur Demokratie. Priesterherrschaft per Gottes-Bluff versus Volksherrschaft per Parlament. Wie kann man da als Demokrat Religion tolerieren? Die angebliche Vereinbarkeit von Religion und Demokratie ist ein Selbstbetrug unseres Staates. Vermutlich war er in der Nachkriegszeit erforderlich, um Demokratie in Deutschland zu ermöglichen, aber der Bumerang kommt gerade zurück und trifft uns am Kopf.

Weida (nicht überprüft)

Di. 18 Jun 2019 - 13:14

Antwort auf von A.S. (nicht überprüft)

Religion ist grundsätzlich undemokratisch angelegt, das sehe ich genau so. Aber sie kommt in unterschiedlichen Ausprägungen vor.
Je mehr sie von der Gesellschaft gezähmt und in ihre Schranken verwiesen wird, um so weniger gefährlich ist sie. Wer glauben möchte, egal aus welchen Gründen, soll das dürfen, solange dadurch keine Gefahr für die offene Gesellschaft besteht. Wenn Religion sich also, in der Regel gezwungenermaßen, selbst tolerant verhält, sollte man sie auch im Interesse der Individualrechte der Gläubigen tolerieren.

marcel d'hondt (nicht überprüft)

Di. 18 Jun 2019 - 19:17

Auch der Versuch, eine "Muslim_innen-Feindlichkeit" als Kategorie zu etablieren, ist Nonsense. ("Xenophobie" ist viel besser.) Sollen im Umkehrschluß für scharfe Kritik, Spott, Verächtlichtkeit oder Verächtlichmachen der christlichen Bekenntnisse eine "Christ_innen-Feindlichkeit" oder "Christophobie" eingeführt werden? Die gesamte Auseinandersetzung von "Rassismus" bis "Phobie" verkennt, dass es sich hierbei um Versuche handelt, ein religiöses Bekenntnis, eine sogenannte "Offenbarungsreligion" von jeglicher Ablehnung auszunehmen und diese Ablehnung zu tabuisieren. Bekenntnis und Praxis mögen verfassungsrechtlich geschützt sein, als Individuum muss "ich" aber weder das Bekenntnis noch seine "Gläubigen" "bejahen"; "ich" toleriere sie. Nicht "ich" habe meine Ablehnung einer Weltanschauung zu begründen, der Rechtfertigungsdruck liegt bei einer Weltanschauung, deren Transzendenzverweis bereits massive Glaubwürdigkeitsprobleme hervorruft ... Es sei an den etymologischen Ursprung des Schimpfwortes "crétien" erinnert. Bedenklich, wenn im 21.Jh. in Zentraleuropa das freie und radikale Wort zensiert wird ...

Armin Pfahl-Traughber

Prof. Dr. Armin Pfahl-Traughber, Jg. 1963, ist hauptamtlich Lehrender an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung mit den Schwerpunkten "Politischer Extremismus" und "Politische Ideengeschichte". Außerdem gibt er seit 2008 ebendort das "Jahrbuch für Extremismus- und Terrorismusforschung" heraus.

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