Wie Eltern in NRW zur Öffnung ihrer Grundschulen beitragen können
KÖLN. (hpd) Seit dem neuen Schuljahr gelten an den über 900 staatlichen Bekenntnisgrundschulen in Nordrhein-Westfalen neue Regeln. Sie können jetzt leichter in Gemeinschaftsschulen umgewandelt werden, die Kindern und Lehrkräften unabhängig von deren Glaubensüberzeugung offenstehen. Und: Kinder, die nicht dem Schulbekenntnis angehören, können jetzt Religionsunterricht im abweichenden eigenen Bekenntnis erhalten. In beiden Fällen müssen die Eltern an der jeweiligen Schule aktiv werden.