Kein Unterlassungsanspruch des Zentralrats der Muslime gegen staatlichen Islamunterricht
Das Bundesland Hessen erprobt derzeit den nicht-bekenntnisorientierten Islamunterricht an seinen Schulen. Gegen diesen staatlichen Islamunterricht ohne Einflussnahme von islamischen Religionsgemeinschaften hatte der Zentralrat der Muslime einen Eilantrag auf Unterlassung beim Verwaltungsgericht Wiesbaden gestellt. Das Gericht wies den Antrag ab.