Der Wahl-O-Mat stellt säkulare Themen zur Diskussion

Soll der konfessionelle Religionsunterricht abgeschafft werden? Soll das Tragen religiöser Symbole bei Justiz und Polizei verboten bleiben? Säkulare Themen wie diese finden mittlerweile Eingang in die Thesen des Wahl-O-Mat. Der Ruf nach einer Trennung von Staat und Kirche gewinnt politisch an Gewicht. Die Parteien müssen sich auch vor den anstehenden Landtagswahlen entsprechend positionieren.

Wahlzettel

Der „Wahl-O-Mat“ der Bundeszentrale für politische Bildung ist ein vor Wahlen von vielen Menschen genutztes Internet-Tool. Mit Hilfe dieses Werkzeugs können sich Wählerinnen und Wähler auf spielerische Weise mit den Programmen der Parteien befassen und diese mit den eigenen politischen Ansichten abgleichen. Formuliert werden jeweils 38 Thesen, über die der Nutzer abstimmen kann. Entweder mit „Stimme zu“, mit „neutral“ oder mit „Stimme nicht zu“. Am Ende wird ein Ergebnis ausgeworfen, das darüber informiert, mit welcher Partei die eigenen Ansichten die größte Übereinstimmung haben. Das mag zu manch einer Überraschung führen, wird aber durchaus auch als eine Hilfe bei der Wahlentscheidung empfunden.

Die von der Wahl-O-Mat-Redaktion ausgewählten Thesen können freilich immer nur einen Teil der Programmatik der zur Wahl stehenden Parteien abdecken. Säkulare und humanistische Anliegen spielten bislang eine eher untergeordnete Rolle. Und das, obwohl mittlerweile 48 Prozent der Bevölkerung in Deutschland konfessionsfrei sind.

Doch so langsam sickert auch dafür das Bewusstsein in die Thesen des Onlinewerkzeugs ein. Aktuell − vor den Landtagswahlen am 6. September in Sachsen-Anhalt und am 20. September in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern − sind gleich drei Wahl-O-Mate im Einsatz. Während der Wahl-O-Mat für Sachsen-Anhalt in seinen 38 Thesen, in denen es zum Beispiel um mehr Abschiebehaftplätze, um Gasimporte aus Russland oder um eine längere Grundschulzeit geht, kein säkulares Thema abfragt,  ist man in dieser Hinsicht für Mecklenburg-Vorpommern und Berlin schon weiter.

Wahl in Mecklenburg-Vorpommern

So wird für die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern neben Fragen, ob es mehr Windkraftanlagen geben soll oder Handys von Grundschulen verbannt werden sollen, auch diese These zur Abstimmung gestellt: „Der konfessionelle Religionsunterricht an öffentlichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern soll abgeschafft werden.“

Nachdem der Nutzer abgestimmt hat, werden die Positionen der Parteien zu allen 38 Thesen sichtbar. Für eine Abschaffung des konfessionellen Religionsunterrichts stimmen zum Beispiel die ansonsten programmatisch weit voneinander entfernten Parteien Die Linke und die FDP.

Die Linke sagt: „Wir befürworten, dass Kinder Religion, Weltanschauungen und Ethik kennenlernen. Den konfessionell geprägten Religionsunterricht empfinden wir aber als nicht mehr zeitgemäß. Stattdessen setzen wir auf einen Religionsunterricht, der vergleichend, religionskundig und weltanschaulich neutral auf Religion schaut.”

Ins selbe Horn stößt die FDP: „Die FDP setzt sich für eine klare Trennung von Staat und Kirche ein. Staatliche Schulen sollen weltanschaulich neutral sein. Deshalb wollen wir den konfessionellen Religionsunterricht in seiner bisherigen Form durch einen neutralen Unterricht über Religionen, Weltanschauungen und Werte ersetzen. Ziel ist es, Wissen über verschiedene religiöse und kulturelle Prägungen zu vermitteln und gleichzeitig die staatliche Neutralität zu wahren.”

Anders sehen das SPD, CDU, Grüne und AfD. Für die SPD gehört konfessioneller Religionsunterricht „zum Bildungsangebot öffentlicher Schulen. Kirchen und Glaubensgemeinschaften sind für uns verlässliche Partner beim gesellschaftlichen Zusammenhalt und beim Schutz demokratischer Werte. Diese Zusammenarbeit ist unter anderem im Güstrower Vertrag und im Konkordat verankert. Eine Abschaffung widerspräche dieser partnerschaftlichen Grundhaltung und wird von uns nicht verfolgt.”

Die CDU betont: „Wir setzen uns dafür ein, dass konfessioneller Religionsunterricht regelmäßig und flächendeckend an allen Schulen im Land angeboten wird. Der Unterricht in konfessionell und religiös gemischten Gruppen im konfessionellen Unterricht hat sich bewährt. Deshalb soll dort, wo eine Trennung nach Konfessionen nicht möglich ist, gemeinsamer Religionsunterricht in christlicher Verantwortung erfolgen.”

Die Grünen zeigen sich wenig entschlossen, wollen die Sache erst noch diskutieren: „Schule soll weltanschauliche Vielfalt respektieren und allen Kindern Orientierung geben. Eine Reform des Religions- und Ethikunterrichts muss plural, verfassungskonform und mit den Betroffenen diskutiert werden.”

Die AfD will nichts ändern und betont: „Nach Artikel 7 unseres Grundgesetzes ist konfessioneller Religionsunterricht in öffentlichen Schulen ein ordentliches Lehrfach. Es soll dabei weiterhin den Erziehungsberechtigten vorbehalten bleiben, ob ihre Kinder am Religionsunterricht teilnehmen oder nicht.”

Die Satirepartei „Die Partei“ antwortet mit nur zwei Worten auf die Frage, ob der konfessionelle Religionsunterricht an öffentlichen Schulen abgeschafft werden soll: 
„Außer Pastafarianismus.” Diese Einstellung dürfte die Kirche des fliegenden Spaghettimonsters erfreuen.

Wahl in Berlin

Eine der 38 Thesen des Wahl-O-Mat für die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus am 20. September lautet: „Das Tragen religiöser Symbole soll für Beschäftigte der Berliner Justiz und Polizei weiterhin verboten sein.“

CDU, SPD, AfD und auch die FDP stimmen der These zu.

Die CDU begründet das so: „Staatliche Repräsentanten müssen weltanschaulich neutral auftreten. Gerade in sensiblen Bereichen wie der Justiz und der Polizei, die staatliche Autorität ausüben, ist diese Neutralität zwingend erforderlich, um das Vertrauen aller Bürger in eine unvoreingenommene Amtsführung zu gewährleisten. Am Neutralitätsgesetz halten wir deshalb fest.”

Die SPD schließt sich an und sagt: „Wir verteidigen die weltanschauliche Neutralität des Staates. Polizei und Justiz handeln im Namen aller Berliner*innen. Sie müssen deshalb sichtbar neutral auftreten, damit jede Person Vertrauen in die Unparteilichkeit staatlichen Handelns hat. Ein Verbot religiöser Symbole für Beschäftigte in Polizei und Justiz kann diese Neutralität im dienstlichen Auftreten sichern und Konflikte im sensiblen Bereich von Sicherheit und Recht vermeiden.”

Die AfD setzt in ihrer Begründung einen anderen Schwerpunkt: „Die Durchsetzung der Neutralitätspflicht für Justiz und Polizei ist eine unverzichtbare Grundlage für ein funktionierendes Gemeinwesen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Andernfalls droht eine schleichende Islamisierung im öffentlichen Raum und ein massiver Vertrauensverlust der Bürger in staatliche Institutionen. Aus dem gleichen Grund setzen wir uns dafür ein, eine rechtssichere Lösung zu schaffen, um auch an Schulen das Tragen des Kopftuchs wieder uneingeschränkt untersagen zu können.”

Die FDP befürwortet „das Verbot religiöser Symbole für Beschäftigte der Berliner Justiz und Polizei. Beide Bereiche üben hoheitliche Gewalt aus und müssen für alle Bürger sichtbar neutral auftreten. Die weltanschauliche Neutralität des Staates stärkt das Vertrauen in Rechtsstaat und Gleichbehandlung. Das Verbot betrifft nicht den privaten Glauben, sondern ausschließlich die Ausübung staatlicher Hoheitsaufgaben.”

Grüne und Linke in Berlin sehen das indes anders. Die Grünen argumentieren: „Wir lehnen ein pauschales Verbot religiöser Symbole für Beschäftigte in Justiz und Polizei ab. Berlins Vielfalt soll sich auch im öffentlichen Dienst widerspiegeln. Deshalb wollen wir das Berliner Neutralitätsgesetz im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts abschaffen. Einschränkungen sollen nur dort gelten, wo sie im Einzelfall zum Schutz der staatlichen Neutralität erforderlich sind.”

Und die Linke argumentiert: „Auch wenn es neutral formuliert wird: Ein solches Verbot wird in der Praxis nur eine Bevölkerungsgruppe treffen. Wir lehnen es daher als diskriminierend ab.”

Die Satirepartei „Die Partei“ sagt: „Wir sollten uns darauf einigen, dass es nicht verboten ist, aber auch nicht gern gesehen.”

Bundestagswahl 2025

Übrigens gab es auch im Wahl-O-Mat vor der Bundestagswahl im Februar 2025 eine These, die sich mit der Idee eines säkularen Staates befasste. Diese bezog sich auf die Präambel des Grundgesetzes, in der es bekanntlich heißt: „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“

Daran anknüpfend hatte die Redaktion des Wahl-O-Mat diese These zur Abstimmung gestellt: „Im einleitenden Satz des Grundgesetzes soll weiterhin die Formulierung ,Verantwortung vor Gott’ stehen.“

Die Unionsparteien stimmten dem voll zu und begründeten das so: „Bei der Einführung der Präambel haben sich die Mütter und Väter des Grundgesetzes von folgendem Gedanken leiten lassen: Wir nehmen nicht für uns in Anspruch, dass wir die letzte Wahrheit präsentieren, sondern wir sind uns bewusst, dass alles, was wir tun, menschengemacht ist. Und der Mensch kann immer auch fehlbar sein. Das gilt auch heute noch. Als christlich geprägte Parteien wollen wir als CDU und CSU an der Formulierung festhalten.”

Auch die SPD wollte sich nicht mit Gott anlegen und sagte: „Diese Formulierung spiegelt die historischen Wurzeln des Grundgesetzes (GG) in Deutschland wider und betont die ethischen Grundlagen unserer Gesellschaft. Sie ergänzt Artikel 1, der die Unantastbarkeit der Menschenwürde betont, indem sie eine Verpflichtung zur Achtung dieser Würde impliziert. Ebendiese Traditionen im GG zu bewahren, stärkt die Einheit und Stabilität unserer pluralistischen Gesellschaft.”

Die Grünen duckten sich bei dem Thema weg: „Der Gottesbezug im Grundgesetz ist seit seiner Formulierung umstritten. Er hat aber kaum Direktionskraft für unsere Rechtslage und ist damit für das Leben der Menschen in Deutschland nahezu unbedeutend. Die religiöse Neutralität des Staates ist an anderer Stelle im Grundgesetz verankert. Daher sehen wir keine dringende Notwendigkeit, den Gottesbezug zu debattieren.”

Die Linke hingegen war eindeutig und positionierte sich gegen den Gottesbezug in der Präambel des Grundgesetzes: „Die Linke tritt für die Trennung von Staat und Religion sowie die Gleichbehandlung aller Religionen und Weltanschauungen mit den christlichen Kirchen ein.”

Die Satirepartei „Die Partei“ positionierte sich klar. Für ihre Antwort auf die Frage, ob in der Präambel weiter die Worte „Verantwortung vor Gott“ stehen sollten, genügten ihr auch hier nur zwei Worte. Sie benutzte dabei die aus dem Arabischen übernommene religiöse Schwurformel: „Vallah, nein.”

Die Präambel des Grundgesetzes wurde seither nicht geändert. Und während säkularer Zeitgeist hier auf der Stelle tritt, gab es in einer anderen Verfassung sogar einen entsprechenden Rückschritt. Das Saarland ergänzte seine Präambel im vergangenen April um einen Gottesbezug, was der Vorsitzende des Zentralrats der Konfessionsfreien, Philipp Möller, so kommentierte: "Die neue Präambel im Saarland ist total aus der Zeit gefallen und passt eher in die Kirchenrepublik des letzten Jahrtausends.“„


Hinweis der Redaktion (28.08.2026, 13:30 Uhr): Bei der Berliner Wahl-O-Mat-Frage „Das Tragen religiöser Symbole soll für Beschäftigte der Berliner Justiz und Polizei weiterhin verboten sein.“ hatten wir versehentlich die Antwort der AfD auch für die FDP vermerkt. Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen.

Kommentare

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.

Klartext

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
Unterstützen Sie uns auf Steady!

Mehr lesen über:

Verwandte Artikel