Natrium-Pentobarbital für ein würdevolles Ende

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Harald Mayer kämpft seit vielen Jahren dafür, selbstbestimmt sterben zu dürfen.

Morgen verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Herausgabe des Mittels Natrium-Pentobarbital zur Selbsttötung. Begleitet wird die Gerichtsverhandlung von einer Kundgebung des Arbeitskreises Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg.

2017 hatten die Kläger beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb des Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital zum Zweck der Selbsttötung nach dem Betäubungsmittelgesetz gestellt. Nach der Ablehnung 2018 zogen die Kläger vor Gericht. Doch ihre Klagen, zunächst vor dem Verwaltungsgericht Köln (Urteile vom 24. November 2020) und anschließend vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster (Urteile vom 2. Februar 2022), blieben ohne Erfolg. Wegen grundsätzlicher Bedeutung ließ das Oberverwaltungsgericht die Verfahren jedoch zur Revision zu, so dass die Kläger ihr Begehren vor dem Bundesverwaltungsgericht weiterverfolgen konnten, das am morgigen Donnerstag in der Sache verhandelt.

Einer der Kläger ist Harald Mayer. Der ehemalige Feuerwehrmann ist an Multipler Sklerose (MS) erkrankt, seit Jahren vom Hals abwärts gelähmt und benötigt eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung bei allen Dingen des Lebens. Diese ständige Abhängigkeit empfindet Mayer als schwer zu ertragen. "In all den Jahren dieser Tortur hat sich bei mir der Gedanke manifestiert, dass ich einen Notausgang brauche, wenn ich die Schmerzen und das Leid, welches die Krankheit mit sich bringt, nicht mehr aushalten will. Deshalb möchte ich das Medikament Natrium-Pentobarbital erhalten, um meinem Leben zu meinen Bedingungen ein würdevolles Ende bereiten zu können, und zwar bevor mich die Krankheit bei vollem Bewusstsein zu Tode foltert. Das ist die Hoffnung, die ich habe, dass ich das nicht bis zum bitteren Ende durchziehen muss. Ich möchte selbstbestimmt, ohne Leiden und in Würde aus dem Leben treten", schreibt Mayer auf seiner Webseite sterbe-human.de.

Um die Kläger zu unterstützen und auf Dringlichkeit einer Freigabe von Natrium-Pentobarbital zum Zweck der Selbsttötung bei Suizidwilligen hinzuweisen, veranstaltet der Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg am Donnerstag um 9:00 Uhr auf dem Simsonplatz vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig eine Kundgebung. Im Anschluss findet um 10:00 Uhr die Gerichtsverhandlung der Kläger vor dem Bundesverwaltungsgericht statt. "Unser Ziel ist es, das Thema Suizidhilfe in die Öffentlichkeit zu transportieren und die Menschen aufzuklären. Viele wissen gar nicht, dass Sterbehilfe in Deutschland möglich ist und praktiziert wird. Wir sprechen uns gegen eine Neuauflage des Paragrafen 217 StGB aus und fordern die Freigabe des Medikaments Natrium-Pentobarbital", fasst Sprecherin Angelika Salzburg-Reige die Intention des unter anderem vom Humanistischen Verband (HVD) Niedersachsen unterstützten Arbeitskreises zusammen.

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