vor Ort

Verwaltungsgericht Münster

Hussain darf bleiben

Als atheistischer Blogger muss Hussain P. in Pakistan um sein Leben fürchten. Trotzdem lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seinen Asylantrag ab. Zu Unrecht. Dies entschied nun das Verwaltungsgericht Münster.

Marc O. Ernst

Wissenschaft und Skeptiker-Szene im Nürnberger Planetarium

Gestern ging die Nürnberger Doppel-Veranstaltungsreihe "Vom Reiz der Sinne" / "Vom Reiz des Übersinnlichen" zu Ende. Die neun Vorträge voller Forschungserkenntnisse und Aufklärung wurden erstmals von dem neu gegründeten Institut Kortizes veranstaltet. Als Publikumsmagnet erwiesen sich erfreulicherweise nicht nur die bekanntesten Gesichter wie Manfred Spitzer, Lydia Benecke oder Natalie Grams, sondern die gesamte Reihe.

Verwaltungsgericht Münster

Atheismus als Asylgrund

Weil er als atheistischer Blogger in Pakistan um sein Leben fürchten muss, floh Hussain P. 2015 nach Deutschland und beantragte Asyl. Doch das "Bundesamt für Migration und Flüchtlinge" lehnte seinen Antrag ab. Am Mittwoch wurde der Fall vor dem Verwaltungsgericht Münster verhandelt.

Free Özlem!

Özlem Dalkıran ist türkische Staatsbürgerin und Gründungsmitglied der türkischen Amnesty-Sektion. Sie nahm an einem Seminar für Menschenrechtsverteidiger teil, als sie und neu weitere Menschenrechtsaktivisten verhaftet und ohne Anklage in ein Gefängnis gesperrt wurde. Am Montag forderten Amnesty International und Avaaz vor der türkischen Botschaft in Berlin die sofortige Freilassung von Dalkıran und den anderen Inhaftierten.

Moses Ratssaal Münster

Sachleistungen für Katholikentag beschlossen

Am Mittwoch hat der Rat der Stadt Münster beschlossen, den Katholikentag 2018 mit Sachleistungen in Höhe von 982.000 Euro zu finanzieren. Vorausgegangen war der Entscheidung eine mehr als zweijährige Debatte, ob und in welcher Höhe der Katholikentag mit städtischen Geldern gefördert werden soll. 2015 hatte der Rat der Stadt Münster deutschlandweit für Aufmerksamkeit gesorgt, weil er gegen einen vom Katholikentagsveranstalter beantragten Barzuschuss in Höhe von 1,2 Millionen Euro gestimmt hatte.

Das Spaghettimonster und die Fakenews

Vergangenen Freitag wurde vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht darüber verhandelt, ob der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. das Recht zusteht, mit Nudelmessehinweisschildern an Ortseingangsstraßen auf ihre wöchentlichen Nudelmessen hinzuweisen. Obwohl in der Verhandlung kein Urteil gesprochen wurde, titelten die Medien fast unisono, die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters habe verloren und das Gericht betrachte sie nicht als Weltanschauungsgemeinschaft. Was ist wirklich in der Verhandlung geschehen und wie kam es zu dieser Falschmeldung?

Regenbogenwerfer-Einsatz

Lieber tanz ich

Es geht nicht weiter. Dicht gedrängt, die Hälse reckend, stehen tausende Demonstrierende auf einer Brücke, parallel zu den Hamburger Landungsbrücken. Es ist Freitag Nachmittag, und in wenigen Stunden werden in der Elbphilharmonie die Streicher die Bögen heben, um die ersten Töne von Beethovens 9. Sinfonie anzustimmen.

"Moses" in Münster, 2014

Du sollst deinen Kirchentag selbst bezahlen!

Im westfälischen Münster entscheidet der Stadtrat am morgigen 12. Juli über die Höhe der städtischen Sachleistungen für den Katholikentag 2018. Aus diesem Anlass wird die Aktionsgruppe "Das 11. Gebot" vom 11.-12. Juli 2017 in Münster sein – zusammen mit ihrer drei Meter hohen Moses-Figur inklusive Steintafel, auf der das 11. Gebot verkündet wird: "Du sollst Deinen Kirchentag selbst bezahlen!"

Moses in Münster

Farce um städtische Sachleistungen für Katholikentag 2018

Im westfälischen Münster steht die Entscheidung über die Höhe der städtischen Sachleistungen für den Katholikentag 2018 an. 2015 hatte der Rat der Stadt deutschlandweit für Schlagzeilen gesorgt, weil er dem Katholikentagsveranstalter einen Barzuschuss in Millionenhöhe verweigert hatte. Lediglich Sachleistungen wollte man ihm zur Verfügung stellen. Ein Novum in Deutschland.