Wohl des Kindes und Diskriminierung
WIEN. (hpd) Unmittelbar nachdem es der katholischen Kirche gelungen ist, in die Reform des Gleichbehandlungsgesetzes einzugreifen, plädiert ein Bischof für die Beibehaltung der familienrechtlichen Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren. Zu diesem Zweck missbraucht er den Begriff „Kindeswohl“ – eine Errungenschaft der säkularen Gesellschaft.