Sterbehilfe? Deutschland könnte sich entscheiden, liberal zu bleiben
BERLIN. (hpd) Dem deutschen Bundestag liegen mittlerweile zwei Anträge zur Regelung der Suizidbeihilfe vor. Beide fordern eine Änderung des Strafgesetzbuches. Entgegen der Auffassung, dass kein Regelungsbedarf bestehe, forderten gestern zehn Bundestagsabgeordnete eine Änderung von Artikel 217 des Strafgesetzbuches und sehen bei "geschäftsmäßiger Förderung" eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bzw. eine Geldstrafe vor.