Sterbehilfe in Deutschland – erlaubt, aber kaum bekannt
Rund 100 Besucherinnen und Besucher hörten sich an, wie Angelika Salzburg-Reige den Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg vorstellte und eindrucksvoll die Begleitung ihrer Freundin Käthe Nebel beim selbstbestimmten Freitod schilderte – ein bewegendes Beispiel für die Praxis der Sterbehilfe in Deutschland. Dabei wurde deutlich: Obwohl das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2020 das Recht auf selbstbestimmtes Sterben ausdrücklich gestärkt hat, bleibt die gesellschaftliche Wahrnehmung hinter der rechtlichen Realität zurück.