ÖRR

Religion und Weltanschauung in öffentlichen Gremien – Gilt das Neutralitätsgebot auch für Nichtgläubige?

Thorben Kösters hat sich in seiner Münsteraner verfassungsrechtlichen Dissertation von 2023 dieses bisher leider vernachlässigten Themas angenommen: eine grundsätzlich verdienstvolle Angelegenheit. Die Frage der Zulässigkeit, insbesondere des Ausmaßes der Integrierung von Religion und nichtreligiöser Weltanschauung in staatlich-öffentliche Gremien ist immer noch und gerade angesichts der heutigen religionssoziologisch-gesellschaftlichen Situation sogar besonders bedeutsam.

Wie ausgewogen wird im öffentlich-rechtlichen Rundfunk über Weltanschauungen berichtet?

Laut Rundfunkstaatsvertrag ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit verpflichtet. Weniger als die Hälfte der Menschen in Deutschland gehören einer der beiden christlichen Kirchen an, während Konfessionsfreie mit einem Anteil von 47 Prozent die größte Einzelgruppe bilden. Es könnte erwartet werden, dass nicht-religiöse Weltanschauungen im ÖRR entsprechend ihrer Bedeutung in der Gesellschaft berücksichtigt werden. Aber ist das so?