Gerichtsurteil

Elke Baezner

Attentäter muss in die Psychiatrie

BERLIN. (hpd/dghs) Im Juni des vergangenen Jahres wurde bei einer Veranstaltung die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) durch einen Buttersäure-Anschlag verletzt. Der Täter wurde Anfang Februar von einem Gericht dauerhaft in die Psychiatrie eingewiesen.

Kopftuch-Urteil kein Grund zum Jubeln

OVERATH. (hpd/ibka) Der internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten warnt vor negativen Konsequenzen des BVerfG-Beschlusses zum islamischen Kopftuch und bekräftigt sein Eintreten für eine weltanschaulich neutrale Schule.

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe

Bundesverfassungsgericht privilegiert Religionen

MÜNCHEN. (hpd/bfg) Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVG) zum Tragen von Kopftüchern in Schulen ist kein Zeichen für die Gleichheit vor dem Gesetz, sondern privilegiert Religionen und Religiöse. Damit konterkariert es die weltanschauliche Neutralität des Staates.

Das Sitzungssaalgebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe

Mehr Rückschritt als Fortschritt

FRIEDBERG. (hpd) Walter Otte hat bereits am 14.3.2015 im hpd überzeugend erläutert, warum die neuerliche Kopftuchentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ein fatales Signal darstellt. Das BVerfG gibt darin nämlich bei der Güterabwägung zwischen der Religionsfreiheit der Lehrerinnen und der weltanschaulichen Neutralität des Staats dem persönlichen Grundrecht den grundsätzlichen Vorzug.

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Eine Entscheidung gegen den Schulfrieden

BERLIN. (hpd) Das Bundesverfassungsgericht hält ein generelles Kopftuchverbot für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen für verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Nach Ansicht der Mehrheit der Richter des 1. Senats verstößt eine entsprechende Regelung im Schulgesetz Nordrhein-Westfalens gegen das Grundrecht betroffener Lehrerinnen auf Glaubensfreiheit.

Das Sitzungssaalgebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe

Wie einfach eine Änderung der Rechtsprechung ist…

BERLIN. (hpd) Im Oktober letzten Jahres hat das Bundesverfassungsgericht seine ständige kirchenfreundliche Rechtsprechung zum Kirchlichen Arbeitsrecht erneut bekräftigt. Ende Januar dieses Jahres hat es seine Rechtsprechung zu kopftuchtragenden Lehrerinnen komplett geändert. Die Interpretation des Grundgesetzes und der Grundrechte, ihre Wechselwirkung untereinander kann somit durchaus geändert werden, wenn das höchste deutsche Gericht dies für erforderlich hält.