Peter Kurz

Der Autor hat viele Jahre als Redakteur in der Nachrichtenredaktion einer Tageszeitung gearbeitet. Er ist ausgebildeter Jurist mit beiden Staatsexamen. 

Artikel des Autoren

Gefangener

Keine Suizidhilfe im Knast

Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 ist klar: Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließt auch das Recht ein, auf die freiwillige Hilfe Dritter bei einem frei gewählten Suizid zurückzugreifen. Doch Strafgefangene in deutschen Justizvollzugsanstalten sind zwar nicht rechtlich, wohl aber in der Praxis hiervon ausgeschlossen. Mit bedrückenden Folgen.

Kruzifix

Mia San Mia – das Kruzifix bleibt da, wo es ist

Das Kruzifix hängt falsch, sagt das Gericht. Das Kruzifix bleibt da hängen, wo es ist, sagen die Verwaltung und die Politik. Das ist die Kurzfassung einer Geschichte über einen Fall nicht funktionierender Gewaltenteilung, den die rechtlich erfolgreiche, tatsächlich aber erfolglose Klägerin jetzt in einer verbitterten Stellungnahme kommentiert. Doch der Bund für Geistesfreiheit Bayern lässt nicht locker.

Am Karfreitag wird nicht getanzt

Es hat lange gedauert, bis das Verwaltungsgericht Ansbach sein schon Anfang März gefälltes Urteil zum Karfreitags-Tanzverbot in Nürnberg veröffentlicht hat. Doch nun liegen die ausführlichen Urteilsgründe vor. Der hpd fasst zusammen, wie die Richter bei ihrer Abweisung der Klage argumentierten, mit der sich der Bund für Geistesfreiheit (bfg) München (erfolglos) gegen die Stadt Nürnberg gewehrt hatte. Und wie der bfg nun reagiert.

Rainer Maria Woelki

Parallelstruktur in der theologischen Ausbildung

Nicht nur die Kirchenmitglieder kehren der Kirche in Scharen den Rücken. Auch interessieren sich junge Menschen immer weniger für das Theologiestudium. Und um die verbleibenden Interessentinnen und Interessenten streiten sich auch noch Hochschulen und Kirche: Das Bistum Köln macht der benachbarten Universität Bonn mit einer eigenen Bildungseinrichtung Konkurrenz.

Joachim Volz, von Journalisten umringt

Abtreibungen in Lippstädter Klinik verboten

Ein Protestzug von etwa 2.000 Menschen zog am Freitagvormittag durch die Lippstädter Innenstadt bis vor das Gerichtsgebäude. Doch die Solidaritätsbekundungen für den Gynäkologen Prof. Joachim Volz konnten das in Lippstadt tagende Arbeitsgericht Hamm nicht umstimmen. Der Chefarzt der Lippstädter Klinik verlor den Rechtsstreit gegen seinen katholischen Arbeitgeber, der ihm Abtreibungen verbietet. Doch Volz will mit Unterstützung des Instituts für Weltanschauungsrecht weiter kämpfen.

Regenbogenfahne

Kirchliche Attacke auf Zeitungsredakteur

Gerald Selch ist Chefredakteur des "Kölner Stadt-Anzeigers". In einer Auseinandersetzung mit der katholischen Kirche stellt er sich hinter einen seiner Redakteure und nimmt ihn gegen Attacken des Erzbistums Köln in Schutz. In einem Offenen Brief beschwert sich Selch über "Diffamierungen" durch einen hohen kirchlichen Funktionär und spricht von einer "Grenzüberschreitung der Institution katholische Kirche gegenüber der freien Presse und deren Vertretern". Anlass ist die Berichterstattung des "Kölner Stadt-Anzeigers" über die Eröffnung des Erzbischöflichen Bildungscampus Köln-Kalk.

Die Bessunger Schule

Ein Schulgottesdienst, der spaltet

Es geht zwar nur um zwei Unterrichtsstunden, vor allem aber geht es um Grundsätzliches: Inwieweit darf eine (nicht konfessionsgebundene) Schule während der Unterrichtszeit einen christlichen Schulgottesdienst organisieren? Wie wirkt eine solche religiöse Veranstaltung auf das soziale Gefüge der Schülerinnen und Schüler?

deutsch-polnische Grenze

"Grundpfeiler des Rechtsstaats in Gefahr"

Wie jeder Beamte muss auch ein Bundespolizist oder ein Grenzschutzbeamter den Anweisungen seines Dienstvorgesetzten Folge leisten. Doch was ist, wenn massive Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Anordnung bestehen? Dann geraten die Beamten in eine Zwickmühle, setzen sich sogar der Gefahr aus, sich selbst strafbar zu machen. So wie möglicherweise in den Fällen, in denen Flüchtlinge an deutschen Grenzen zurückgewiesen werden. Hieran gibt es massive Kritik: Nicht nur, dass der Bundesinnenminister die Beamten zu rechtswidrigem Handeln auffordere. Sondern auch ganz grundsätzlich, dass entgegen einer gerichtlichen Anordnung hier bewusst Recht gebrochen werde.