DÜSSELDORF/KARLSRUHE. (hpd) Wie völlig uneinsichtig und ideologisch eingemauert in den gegenwärtigen Diskussionen um das Arbeitsrecht sich vor allem die katholische Kirche verhält, zeigt eine überraschende Nachricht, dass sie in der Angelegenheit des so genannten Chefarzt-VerfahrensVerfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts eingelegt hat.