Humanistische Union zur vorgeschlagenen Neuregelung von § 219a StGB
Tabu und Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen werden bleiben
Die Humanistische Union fordert zusammen mit der Mehrheit der deutschen Bevölkerung die Streichung von § 218 StGB und von § 219a StGB. Der jetzt gefundene Kompromiss ist weder sachgerecht, noch kann er die Zweifel an der Verfassungswidrigkeit von § 219a StGB ausräumen.