Bundesverfassungsgericht

Bundesadler im Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht in weltanschaulicher Schieflage

Am 7. September 1951 nahm das Bundesverfassungsgericht seine Tätigkeit auf, am 28. September 1951 wurde es in einem Festakt feierlich eröffnet. Aus Anlass des 70-jährigen Jubiläums werden in Karlsruhe, dem Sitz des Gerichts, und im ganzen Bundesgebiet Veranstaltungen zur Würdigung des Gerichts stattfinden. Trotz aller bisheriger, mehr punktueller als grundsätzlicher Kritik, werden dabei die großen Leistungen des Gerichts für unsere Rechtsstaatlichkeit und grundrechtliche Freiheit im Vordergrund stehen. Doch auch, wenn man die Arbeit für Staat, Gesellschaft und Einzelbürger anerkennt, sollte man ein Interesse an einer weiter verbesserten Glaubwürdigkeit haben. Das ist im Bereich von Religion und Weltanschauung insgesamt sogar dringend vonnöten.

70 Jahre Bundesverfassungsgericht in weltanschaulicher Schieflage

Im September 2021 feiert das Bundesverfassungsgericht seinen 70. Geburtstag. Zu diesem Anlass hat Gerhard Czermak, Direktoriumsmitglied des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw), eine bemerkenswerte Monographie mit dem Titel "Siebzig Jahre Bundesverfassungsgericht in weltanschaulicher Schieflage" vorgelegt. Über die Neuerscheinung sprach der ehemalige Verwaltungsrichter mit gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon.

Westendsynagoge in Frankfurt/Main

114.000 Euro "Synagogensteuer" sind rechtens

Religiöse Gemeinschaften bitten ihre Mitglieder gern zur Kasse. Wann man zahlungspflichtiges Mitglied wird, das entscheiden die Gemeinschaften selbst. Dies bestätigte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch. Geklagt hatte ein jüdisches Ehepaar, das nun rund 114.000 Euro an die Jüdische Gemeinde Frankfurt zahlen muss.

Freiverantwortlichkeit nur mit Beratung?

Wie immer die Zukunft der Suizidhilfe aussehen wird, es bleibt bei der Grundvoraussetzung der Freiverantwortlichkeit. Freiverantwortlichkeit liegt vor, wenn der Suizidwillige die natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit für seinen Selbsttötungsentschluss besitzt, seine Entscheidung frei von Willensmängeln ist, sein Entschluss wohlerwogen und von einer inneren Festigkeit getragen ist. Dabei ist die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit, wie im gesamten Rechtsverkehr, bis zum Beweis des Gegenteils zu unterstellen.

Der Gang nach Karlsruhe ist richtig, aber nicht ausreichend

Die Initiative PRO Berliner Neutralitätsgesetz hält die Verfassungsbeschwerde der Berliner Bildungssenatorin Sandra Scheeres gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Verbot religiöser Bekleidung im Schuldienst für richtig und konsequent. Darüber hinaus fordert die Initiative ein Register für die Erfassung und Dokumentation von Fällen konfrontativer Religionsbekundung und religiösen Mobbings an Berliner Schulen.