Bedauern, Schulterzucken, so ist nun mal die Rechtslage? Ablehnung, Wut, "die da oben"? Versuchen wir, beides beiseite zu lassen und uns dem Auge des Sturms ein wenig analytisch zu nähern.
Die Ärztin Kristina Hänel wurde verurteilt, weil sie auf ihrer Website Werbung für Schwangerschaftsabbrüche gemacht haben soll. Das Gießener Amtsgericht folgte der Forderung der Staatsanwaltschaft. Das Urteil: 40 Tagessätze zu 150 Euro.
Ein Appell von Juristinnen und Juristen spricht sich für das Recht von Frauen aus, über legale Abtreibungsangebote von ÄrztInnen informiert zu werden. Dabei dürfen die ÄrztInnen nicht kriminalisiert werden.
Die Ärztin Kristina Hänel ist von der Staatsanwaltschaft Gießen nach § 219a StGB angeklagt worden. Die Verhandlung vor dem Amtsgericht ist am 24. November 2017. Der Vorwurf: Verstoß gegen das Verbot, öffentlich die ärztliche Dienstleistung des Schwangerschaftsabbruchs anzubieten. Auf Hänels Webseite befindet sich in ihrem Leistungsspektrum unter der Rubrik "Frauengesundheit" das Wort "Schwangerschaftsabbruch".
Der thüringische Ministerpräsident Bodo Ramelow (LINKE) bekannte im Kloster Blaubeuren: "Ich bin ein Gegner der Abtreibung." Damit stellt er sich auch gegen Teile der eigenen Parteiführung, die die sexuelle Selbstbestimmung als Teil der linken Politik begreifen.
Mit einem bunten Protest und zahlreichen kleineren kreativen Aktionen stellten sich über 2500 Menschen den christlich-fundamentalistischen Abtreibungsgegner*innen auf ihrem sogenannten "Marsch für das Leben" entgegen. Dazu aufgerufen hatte neben anderen Akteur*innen das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung.
Einem seltsamen Sakral-Hobby frönt ein Krankenpfleger des Lorenz-Böhler Spitals: Mehrmals pro Woche stellt sich Martin H. direkt vor den Eingang des Gynmed-Ambulatoriums am Mariahilfer Gürtel und versucht Patientinnen durch sogenanntes "Kampf-Beten" von einem Schwangerschaftsabbruch abzuhalten.
Die Bürgerversammlung Irlands, ein von der Regierung eingesetztes Beratungsgremium, hat sich für die Legalisierung der Abtreibung ausgesprochen. Sie folgen mit der Empfehlung dem Wunsch der irischen Bürger, die sich in einer Umfrage der Irish Times Anfang März mit deutlicher Mehrheit gegen das geltende Abtreibungsverbot aussprachen
Am Donnerstag sollte die Arbeit auf dem "Abtreibungsschiff" mit einer Pressekonferenz im Hafen von San José (Guatemala) beginnen. Doch jetzt werden das Schiff und die Besatzung von den Behörden widerrechtlich festgehalten.
Seit Jahren segelt das Schiff immer wieder zu Ländern, in denen Frauen eine Abtreibung verboten ist. Stets im Blickpunkt der Öffentlichkeit, um das Frauenrecht auf selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch ins Bewusstsein zu bringen: Das Abtreibungsschiff ist nun auf Einladung mehrerer lokaler Frauenrechtsvereinigungen in Lateinamerika (Guatemala), um Frauen dort einen Schwangerschaftsabbruch in internationalen Gewässern zu ermöglichen.