Analyse

Das Ende vom Ende der bayerischen Homöopathie-Studie

Globuli

Die mit großem politischem Nachdruck auf den Weg gebrachte bayerische Homöopathiestudie ist endgültig beendet. Während der Start des Projekts noch politisch selbstbewusst mit der (unhaltbaren) Perspektive verbunden war, einen Beitrag zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen zu leisten, fand sein Ende nahezu unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Abschlussbericht wurde im europäischen Studienregister hinterlegt. Auf der Fußmatte der Hintertür sozusagen.

Das Ergebnis ist schnell zusammengefasst: Die Studie hat die Frage, zu deren Klärung sie mit 800.000 Euro öffentlicher Mittel ausgestattet worden war, nicht beantwortet. Statt der vorgesehenen 220 beziehungsweise 240 Teilnehmerinnen konnten lediglich 40 Frauen mit unkomplizierten Harnwegsinfektionen aufgenommen werden; nur 22 blieben bis zum Studienende dabei. Auch in diesen verbliebenen Fällen zeigte sich kein Hinweis auf einen Vorteil der homöopathischen Behandlung gegenüber Placebo. Was aber ohnehin unter der Prämisse steht, dass für eine belastbare Aussage die Fallzahl viel zu klein war.

Damit ist die Geschichte um eine bemerkenswerte Wendung reicher. Das Scheitern der Studie könnte nun ausgerechnet dazu dienen, der Homöopathie ein rhetorisches (aber kein wissenschaftliches) Hintertürchen offenzuhalten: Es sei zwar kein Wirksamkeitsnachweis gelungen, eine Unwirksamkeit sei aber ebenfalls nicht bewiesen. Das wäre nichts Neues in der Szene. 

Das Ende nach dem Ende

Bereits Ende 2024 war das Projekt faktisch gescheitert. Damals wurde die Rekrutierung eingestellt; die wenigen aufgenommenen Teilnehmerinnen sollten noch nachbeobachtet werden. Formal lief die Studie weiter, praktisch war längst klar, dass sie ihr vorgesehenes Ziel nicht mehr erreichen konnte. Über den merkwürdig unbestimmten Status des Projekts und das politische Schweigen hatte der hpd bereits berichtet.

Der in aller Stille vor einiger Zeit im EU Clinical Trials Register hinterlegte Abschlussbericht bietet weder eine überzeugende Erklärung dafür, warum die Rekrutierung so vollständig misslang, noch dafür, weshalb von den ohnehin nur 40 aufgenommenen Patientinnen lediglich 22 bis zum Ende in der Studie verblieben. Rund 700.000 Euro sollen der TU München zugewiesen worden sein. Das groß angekündigte Forschungsvorhaben endete somit nicht nur wissenschaftlich ergebnislos, sondern auch institutionell bemerkenswert geräuscharm.

Dass trotz der geringen Fallzahl eine Auswertung vorgelegt wurde, ist dabei nicht zu beanstanden. Auch abgebrochene und inkonklusive Studien müssen dokumentiert werden. Andernfalls entstünde genau jener Publikationsbias, bei dem nur erfolgreiche oder erwünschte Resultate sichtbar werden. Der Abschlussbericht dokumentiert das Scheitern des Projekts, er verwandelt die verbliebenen 22 Fälle nicht nachträglich in eine aussagekräftige Wirksamkeitsstudie.

Ein statistisch nicht nachweisbarer Unterschied bedeutet bei einer so geringen Fallzahl nicht, dass Homöopathie und Placebo gleich wirksam gewesen seien. Er bedeutet lediglich, dass der Datensatz viel zu klein ist, um einen Unterschied zuverlässig feststellen zu können. Allerdings gilt ebenso: Die wenigen Daten enthalten auch keinen Hinweis darauf, dass sich bei vollständiger Durchführung ein spezifischer Vorteil der Homöopathie gezeigt hätte.

Nicht die Daten halten die Wirksamkeitsfrage offen, sondern der Mangel an Daten.

Eine ergebnislose Studie setzt den Wissensstand nicht auf null

Aus diesem Mangel lässt sich kein Erkenntnisgewinn zugunsten der Homöopathie ableiten. Das gelegentlich bereits zu hörende Argument, die Studie habe die Homöopathie jedenfalls nicht widerlegt, unterschlägt den entscheidenden Kontext. Die bayerische Untersuchung begann nicht in einem wissenschaftlichen Niemandsland. Sie traf auf eine umfangreiche Forschungsgeschichte, aus der sich kein belastbarer Nachweis für eine spezifische Wirkung homöopathischer Präparate über Placebo hinaus ergibt. Die Stimmen, die vor Studienbeginn bereits hierauf hinwiesen, war Legion. Zu Ihnen gehörte auch das Informationsnetzwerk Homöopathie (INH), das sich mit einem Offenen Brief vor der Beschlussfassung an die bayerischen Landtagsabgeordneten gewandt hatte.

Eine neue Studie kann diesen Wissensstand durch neue, belastbare (außergewöhnliche) Befunde grundsätzlich zwar verändern. Eine Studie, die keine belastbaren Befunde hervorbringt, kann ihn dagegen nicht auf null zurücksetzen. Sie fügt der vorhandenen Evidenz weder einen positiven noch einen ernst zu nehmenden negativen Einzelbefund hinzu. Sie bleibt für die gestellte Wirksamkeitsfrage schlicht ohne Aussage.

Das ist etwas anderes als ein wissenschaftliches „Open End“. Dieses würde voraussetzen, dass eine zuvor offene Frage aufgrund widersprüchlicher oder unzureichender Gesamtevidenz nicht entschieden werden kann. Hier wird dagegen das organisatorische Scheitern eines einzelnen Projekts benutzt, um eine durch den bisherigen Wissensstand nicht gestützte Möglichkeit künstlich offenzuhalten.

Die Asymmetrie ist augenfällig: Ein positiver Befund wäre mit Sicherheit als Bestätigung der Homöopathie verbreitet worden. Ein negativer Befund hätte vermutlich Kritik am Design oder an der „unangemessenen“ Methodik hervorgerufen. Und eine gescheiterte Studie wird nun als Beleg dafür behandelt, dass jedenfalls nichts widerlegt sei. Eine Behauptung, die von jedem möglichen Ausgang profitiert, ist gegen empirische Prüfung immunisiert.

So betrachtet wurde die Homöopathie nicht durch das Ergebnis der bayerischen Studie gerettet, sondern durch deren Scheitern.

Was wurde hier eigentlich geprüft?

Noch grundsätzlicher ist ein Konstruktionsproblem, das in der öffentlichen Diskussion kaum eine Rolle gespielt hat. Die Studie sollte untersuchen, ob die Gabe eines homöopathischen Präparats nach einem akuten Harnwegsinfekt weiteren Infekten und damit dem Einsatz von Antibiotika vorbeugen kann. Gegenstand war also eine prophylaktische Wirkung.

Eine solche Anwendung lässt sich jedoch mit der klassischen Homöopathie Samuel Hahnemanns nicht vereinbaren. Nach ihrer eigenen Lehre erhält der Kranke kurativ aufgrund seiner individuellen Symptome das nach dem Ähnlichkeitsprinzip ausgewählte Mittel. Die Gabe eines Mittels an Gesunde dient dagegen der homöopathischen Arzneimittelprüfung: Das Mittel soll Symptome hervorrufen, die anschließend sein „Arzneimittelbild“ ergeben. Nach dieser Binnenlogik kann eine homöopathische Mittelgabe nie ohne Folgen bleiben.

Im bayerischen Studiendesign wurde das Homöopathikum demgegenüber wie ein konventionelles Pharmakon behandelt: als Präparat, das unabhängig von einer gegenwärtigen Symptomkonstellation eine spätere Erkrankung verhindern soll. Damit gerät das Projekt in ein eigentümliches Dilemma. Nimmt man Hahnemanns Lehre ernst, wäre die Gabe an aktuell Gesunde keine Prophylaxe, sondern ihrem Grundgedanken nach eine Arzneimittelprüfung. Nimmt man dagegen das prophylaktische Studiendesign ernst, verlässt man das homöopathische Wirkmodell und unterstellt dem Präparat eine pharmakologische Wirkung nach konventionellem Muster.

Die Studie prüfte also nicht nur eine wissenschaftlich höchst unplausible Intervention. Sie prüfte diese auch auf eine Wirkung, die sich aus der Lehre, derentwegen sie politisch gefördert wurde, gar nicht schlüssig ableiten lässt. Am Ende blieb deshalb nicht nur unbeantwortet, ob die untersuchte Intervention wirkte. Bereits zuvor war unklar, was hier eigentlich als Homöopathie geprüft werden sollte.

Forschung braucht Aussicht auf Erkenntnis

Damit berührt die Causa auch eine medizinethische Frage. Forschung am Menschen ist nicht schon dadurch gerechtfertigt, dass sie formal als randomisierte kontrollierte Studie angelegt wird und ein positives Ethikvotum erhält. Sie muss auf einer wissenschaftlich sinnvollen Fragestellung beruhen und eine realistische Aussicht haben, zuverlässiges und wertvolles Wissen hervorzubringen. Insofern ist die Ethikfreigabe durch die TU München durchaus zu kritisieren – und dies ist auch geschehen.

Die 2024 überarbeitete Deklaration von Helsinki, die Teil des ärztlichen Standesrechts ist, formuliert dies inzwischen ausdrücklich: Medizinische Forschung am Menschen müsse wissenschaftlich solide und so geplant und durchgeführt sein, dass sie voraussichtlich zuverlässige, valide und wertvolle Erkenntnisse hervorbringt und Forschungsverschwendung ebenso vermeidet wie irrige Vorstellungen und falsche Erwartungen bei den Probanden. Auch negative und inkonklusive Ergebnisse müssen öffentlich zugänglich gemacht werden.

Der im Register hinterlegte Abschlussbericht erfüllt allenfalls den zweiten Teil dieser Forderung. Er macht sichtbar, dass das Projekt keine Antwort hervorgebracht hat. Umso mehr wären nun die TU München, das zuständige Ministerium und die politischen Initiatoren gefordert, öffentlich zu erklären, wie es zu dieser Entwicklung kommen konnte und welche Konsequenzen daraus gezogen werden.

Späte Wortmeldung und politische Verlegenheit

Nun haben sich Vertreter von CSU und Freien Wählern doch noch öffentlich zur Homöopathie‑Studie geäußert. Die Wortmeldungen bestätigen allerdings weniger die Relevanz der Studie als die politische Verlegenheit, die sie hinterlassen hat.

Der gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Fraktion im Landtag redet davon, dass es „keine Denkverbote“ geben dürfe. Ein klassisches rhetorisches Ausweichmanöver: Es ersetzt die Frage nach wissenschaftlicher Plausibilität durch eine Frage nach politischer Offenheit. 

Von den Freien Wählern kommt der Hinweis, Wissenschaft müsse auch kontroverse Ansätze untersuchen dürfen. Eine recht schlichte Nebelkerze: Niemand bestreitet das. Aber Homöopathie ist kein „kontroverser Ansatz“, sondern ein theoretisch geschlossener Irrtum. 

Bemerkenswert ist vor allem die Behauptung, die Studie habe „zum Kernauftrag beigetragen“. Das Gegenteil ist richtig: In dem bereits erwähnten Offenen Brief des INH von 2019 hat es darauf hingewiesen, dass die Mittel bei bestehenden Programmen der Ärzteschaft und zur Unterstützung der international eingebundenen Forschung des Deutschen Zentrums für Infektionsforschung (DZFI) besser eingesetzt wären  – Programmen, die längst genau das leisten, was nun als vermeintlicher Erkenntnisgewinn reklamiert wird. Wer heute einen „Beitrag zum Kernauftrag“ behauptet, vernebelt damit nur die damalige Entscheidung, bereits verfügbare sinnvolle Ansätze zugunsten eines wissenschaftlich unhaltbaren Projekts ignoriert zu haben.

Die Rede von „keinen Denkverboten“ und „besserwisserischer Attitüde“ ersetzt wissenschaftliche Kriterien durch politische Abwehrreflexe; die Ergebnisse der Studie zeigen lediglich, dass engmaschige medizinische Betreuung hilfreich ist – eine Binsenweisheit, für die es keiner homöopathischen Umwege bedurfte.

Insofern illustrieren die nachgereichten Stellungnahmen vor allem eines: den Versuch, eine epistemisch gescheiterte Studie kommunikativ zu retten. Dass sich dabei die Argumente in Richtung Si tacuisses bewegen, erklärt sich von selbst.

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