Im Prozess gegen den notorischen Homosexuellenhasser Scott Lively hat das Bundesbezirksgericht in Springfield, Massachusetts, am Montag keine Strafe verkündet. Weil die Taten außerhalb der USA stattfanden. Sein Urteil hat Lively aber in der Begründung trotzdem bekommen: Mit seinem Engagement für das Anti-Homosexualitätsgesetz in Uganda habe Lively eine "bösartige" und "beängstigende" Kampagne angestiftet und unterstützt.