Gesellschaft

Kränze, Blumen und Kerzen am Tatort Heumarkt in Hanau 2020.

Hanau am 19. Februar 2020 – Terror mit Ansage

Am 19. Februar 2020 ermordete ein deutscher Rechtsterrorist im hessischen Hanau neun Menschen. Das Motiv: Rassismus. Nach dem Anschlag tötete der Täter erst seine Mutter, dann sich selber. Ein Verbrechen, das weder als spontane Tat noch als Kurzschlussreaktion einzuordnen ist, vielmehr hatte sich der Täter über Jahre radikalisiert und war dabei auch polizeibekannt.

Die Wikipedia Story

"Biografie eines Weltwunders" lautet der Untertitel und "Eine (fast) unmögliche Erfolgsgeschichte" steht auf dem Deckblatt eines Buches, das die universelle Bedeutung der größten Wissenssammlung der Menschheitsgeschichte anhand ihrer Organisation, Prinzipien und Regularien beschreibt. Pavel Richter, Wikipedianer der ersten Stunde und fünf Jahre CEO von Wikimedia Deutschland, beleuchtet – spannend und tiefgründig – ein einmaliges Experiment: Das gesamte Wissen der Menschheit sammeln und allen Menschen frei zur Verfügung stellen.

Strafanzeige gegen Abtreibungsgegner wegen Volksverhetzung

Auf seinen Internetseiten "babycaust" und "abtreiber" bezeichnet Klaus Günter Annen Ärztinnen wie Kristina Hänel und Nora Szász als "Auftragsmörderinnen" und setzt Schwangerschaftsabbrüche mit dem nationalsozialistischen Völkermord gleich. Dagegen hat das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) nun Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Gießen eingereicht. Unterstützt wird die Anzeige von über 90 Personen und Vereinen.

Mir gebührt der Impfstoff! Offener Brief an Jens Spahn

Lieber Herr Spahn! Es ist so weit: Nach einigem Nachdenken und vielen guten Gesprächen mit Angehörigen und Experten bin ich jetzt so weit: Ich möchte mich meiner Verantwortung als öffentliches Vorbild in dieser schweren Zeit stellen. Bislang waren es Systemträger wie Bischöfe, Kardinäle und der allseits beliebte Gesundheitsexperte Karl-Heinz Rummenigge, die als echte Männer vorangingen und erklärten: Sie ließen sich impfen! Als Beitrag zu unserer Gesellschaft. Wegen der Vorbildfunktion.

Atheisten protestieren gegen Finanzierung des Religionsunterrichts durch den Staat

Neun Millionen Euro aus dem allgemeinen Steueraufkommen wird das Land Berlin in diesem Jahr für den katholischen Religionsunterricht an staatlichen Schulen bezahlen. Dies kritisiert der Berlin-Brandenburger Landesverband des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA). Während das Vermögen des Erzbistums erneut angewachsen ist, bleibt sein finanzieller Eigenanteil am Religionsunterricht mit 5,6 Millionen Euro weit unter dem staatlichen Beitrag.

Evangelische Theologen für assistierten Suizid?

Unlängst schienen die Kirchenrepräsentanten Reiner Anselm, Isolde Karle, und Ulrich Lilie sich in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung für eine Öffnung kirchlicher Einrichtungen gegenüber Suizidassistenz auszusprechen. Das wäre erfreulich gewesen. Wenn sie sich am Ende nicht in einen Widerspruch begeben hätten: Den Entzug der Grundlage geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe anzumahnen, gleich nachdem sie doch zuvor gerade für die geschäftsmäßige Organisierung selbiger durch kirchennahe Organisationen plädiert hatten. Das passt nicht zusammen. Eine Analyse.

MIZ 4/20 erschienen: Kulturkampf – Relikt von vor 150 Jahren?

Vor 150 Jahren begann der sogenannte Kulturkampf. Der Schwerpunkt der MIZ wirft einen Blick auf diese historische Auseinandersetzung zwischen Katholizismus und preußisch-deutschem Staat. Dabei geht es sowohl um die (gar nicht so eindeutige) Einordnung der Ereignisse in die Geschichte von Emanzipation und Repression als auch um eine grundlegende Reflexion kultureller Kämpfe.

Bundesverfassungsgerichtsurteil wird ignoriert

Beide in der vergangenen Woche vorgestellten Entwürfe von Gruppenanträgen zu einem Bundesgesetz zur Regulierung von Suizidhilfe werden vom Verein "DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben (Sektion Deutschland)" in Hannover abgelehnt. Sie verletzen das Grundgesetz und können vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben.

Töten, um Leben zu retten

Im Luftsicherheitsgesetz der Bundesrepublik Deutschland existierte bis 2006 ein Passus, der den Abschuss eines voll besetzten Verkehrsflugzeugs erlaubte, wenn dadurch eine noch größere Katastrophe – in juristischem Deutsch "besonders schwerer Unglücksfall" – verhindert werden kann. Dem schob das Bundesverfassungsgericht einen Riegel vor. Eine Entscheidung, die dem Problem nicht in vollem Umfang gerecht wird.