Mecklenburg-Vorpommern: SPD, Linke und Grüne scheitern mit ihrem Versuch, das Recht zu schützen

Im Schweriner Landtag scheiterte am 1. Juli 2026 ein gemeinsamer Vorschlag von SPD, Linken und Grünen zum Schutz des Verfassungsgerichts vor Übergriffen durch die AfD an der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit. Die Initiatoren des Vorschlags reflektierten deutsche Geschichte und die jüngsten Erfahrungen mit den Regierungsübernahmen extrem rechter Parteien in anderen Staaten. Im Kontrast dazu hatten die Landtagsfraktionen von CDU und AfD angekündigt, nicht für die Änderungsvorschläge zu votieren.

Schweriner Schloss, Sitz des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern
Schweriner Schloss, Sitz des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern

Die Gefahren für Demokratie und Bürgerrechte erkennend, die mit Mehrheiten für eine rechtsextreme Partei einhergehen, hatte die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern aus SPD und Linken angestrebt, in der Landesverfassung festzuschreiben, dass die Wahl von Richterinnen und Richtern für das Landesverfassungsgericht nicht im Landtag blockiert werden kann. Gemeinsam mit den Grünen hatte die Koalition angeführt, dies schütze das Verfassungsgericht vor politischer Einflussnahme für den Fall eines Erstarkens der AfD beziehungsweise einer Machtübernahme durch die AfD.

Die von SPD und Linken gemeinsam mit den Grünen geplante Verfassungsänderung zum Schutz des Landesverfassungsgerichts ist an den Gegenstimmen von AfD und CDU gescheitert. Das Vorhaben verfehlte nämlich die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit. 45 Abgeordnete stimmten für das Vorhaben, 26 votierten dagegen. Enthaltungen gab es keine. Damit wird es voraussichtlich vor der Landtagswahl im September keine weitere Schutzfunktion vor dem Risiko des Demokratieabbaus durch die AfD geben.

Hintergrund der Debatte ist das aktuelle Wahlverfahren: Bislang werden die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts in Mecklenburg-Vorpommern mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit vom Landtag gewählt. SPD, Linke und Grüne befürchteten, dass bei „schwierigen Mehrheitsverhältnissen“ eine Sperrminorität der AfD die Wahl neuer Richterinnen und Richter verzögern oder komplett blockieren könnte. Um dem vorzubeugen, sah der Entwurf einen „Ersatzwahlmechanismus“ vor: Im Falle einer andauernden Blockade im Landtag sollte das Landesverfassungsgericht selbst drei Kandidatinnen und/oder Kandidaten vorschlagen, die anschließend mit absoluter Mehrheit gewählt werden könnten.

Die SPD spricht dabei von einer „Notbremse“. Die CDU sieht dagegen in der aktuellen politischen Situation in Mecklenburg-Vorpommern keine Notwendigkeit des Handelns, um den Rechtsstaat vor autoritären Tendenzen zu schützen und zu bewahren. Die Brandmauer gegen die extreme Rechte scheitert anscheinend an der Furcht der CDU vor einer Berührung mit der Partei Die Linke. Oder werden in Schwerin so bereits neue Kooperationen vorbereitet?

Der stellvertretende Vorsitzende der Bürgerrechtsorganisation Humanistischen Union, Dr. Wolfram Grams, bringt seine große Sorge angesichts dieser Entwicklung zum Ausdruck.

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