Wilfried Stenzel (nicht überprüft)

Sa. 24 Okt 2026 - 00:57

Zu "Daher ist es angezeigt, den Faktor „Religion“ in künftigen Auseinandersetzungen um die Kinderehe nicht aus falscher Rücksichtnahme zu vernachlässigen."

- In D. kennt man nur noch seit 2009 (ab 1. Jan. gültiges Personenstandsrechtsreformgesetz) die Zivilehe. Das bedeutet ja auch, dass man in D. relig. geschlossene Kinderehen a) nicht anerkannt sind (existieren) und daher eher b) unter dem Strafrechtsbestand "sexueller Missbrauch" verfolgen kann. (Bin kein Jurist, aber das wäre logisch)

- Probleme generell entstehen in D. durch die Anerkennung ausländisch geschlossener Ehen, die eben auch religiös geschlossen sein können. Und ja, da rückt der Islam, durch die Nähe und Migration aus diesen Ländern, eben auch theokratischen Ländern, eher ins Blickfeld. Bei Ehen durch inländische Personen, die extra dazu ins Ausland fahren, käme dann auch oben genanntes a) und b) ins Spiel, aber auch der Punkt Anerkennung von Auslandsehen (generell)

- Ein weiteres Problem bei der Beurteilung bzw. Auswertung (weltweit) ist mMn, dass man keine wirklichen Zahlen erhält, wobei dann Prozentzahlen aussagefähiger sind als absolute Zahlen. So kennen 32 von 50 US-Bundesstaaten immer noch die legale Eheschließung von Minderjährigen (unter 18 Jahren). Bei rund 250 Millionen Christen dürfte das absolut mehr sein als bei orthodoxen Juden weltweit, da als Juden weltweit nur rund 16 Millionen Menschen gezählt werden.

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