Selbstbestimmung

Bernhard Schlink, Rolf Schieder, Lars Castellucci

An der Theologischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin

Kontroverse Debatte zur geplanten Sterbehilfe-Gesetzgebung

Viele Freunde hatte er nicht im Publikum: In der Diskussion mit Bernhard Schlink warb Lars Castellucci für seinen neuen Gesetzentwurf, der in wesentlichen Punkten eine Neuauflage des vom Bundesverfassungsgericht gekippten Paragraphen 217 darstellt. Nach zwei Impulsvorträgen tauschten sich die beiden Protagonisten zunächst untereinander aus, bevor sich auch das gut informierte Publikum an der Debatte beteiligte.

Habbo Schütz und Käthe Nebel

Sterbehilfe: Geplante Beratungspflicht ist mehr Hürde als Unterstützung

Seit das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil im Jahr 2020 das Verbot der organisierten Sterbehilfe aufgehoben hat, ist es Ärzten wieder erlaubt, Sterbewillige bei der Durchführung ihres Freitodes zu unterstützen. Politiker im Bundestag möchten nun nach der Kippung des freiheitsraubenden Paragrafen 217 StGB wieder neue gesetzliche Hürden aufbauen.

Das Reichstagsgebäude von der Spree aus gesehen

Plant die Bundesregierung einen Rechtsbruch mit der Neuauflage des Paragrafen 217 StGB?

Am 28. November fand eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages zur Thematik "Sterbebegleitung/Suizidprävention" statt. Zur Anhörung geladen waren 15 Sachverständige, aber kein Vertreter von Sterbehilfeorganisationen wie der DGHS (Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben) oder Dignitas. Außerdem wurde nur ein Betroffener angehört. Damit ist für den Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg offensichtlich, dass hier ein taktisches Bestreben der Ver- beziehungsweise Behinderung selbstbestimmten Sterbens vorliegt.

Selbstbestimmungsgesetz

Wann ist eine Frau eine Frau?

Die Bundesregierung möchte das Transsexuellengesetz in Kürze durch ein neues Selbstbestimmungsgesetz ablösen. Mit ihm soll die Diskriminierung von Trans- und Intersexuellen beendet werden. Doch gegen das Gesetz regt sich Widerstand, weil hierdurch auch neue Probleme geschaffen werden.

Dignitas Deutschland begrüßt Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zur Selbstbestimmung am Lebensende

Der Verein Dignitas Deutschland begrüßt die Stellungnahme des Deutschen Ethikrates vom 22. September zur Selbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende. Sie deckt sich mit den Grundsätzen des Vereins und nimmt implizit Bezug auf die Forderungen von Dignitas Deutschland, die der Öffentlichkeit erstmals im Berliner Appell 2022 am 21. Februar dieses Jahres zugänglich gemacht wurden.