Prof. Dr. iur. Jörg Scheinfeld

Prof. Dr. iur. Jörg Scheinfeld lehrt Strafrecht in Mainz und ist Direktor des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw)

Artikel des Autoren

Beschneidungskampagne - vor dem Bundeskanzleramt

Zehn Jahre Paragraf 1631d BGB (Beschneidung des männlichen Kindes)

Ernst machen mit dem Kinderschutz!

Kindern ist vermeidbares Leid zu ersparen – diesem Grundgedanken des Kinderschutzes stimmt heute jeder sofort zu. Völlig konträr dazu sind medizinisch unnötige Verletzungen des sexuellen Intimbereichs von Kindern aber gestattet. Wir müssen wieder über die Jungenbeschneidung sprechen.