OLG Köln: Religionslehre entspricht Kindeswohl
KÖLN. (hpd) In einem Sorgerechtsstreit konfessionsfreier Eltern aus Nordrhein-Westfalen hat das Oberlandesgericht Köln gestern entschieden, den Antrag der Mutter auf einstweiligen Rechtsschutz abzuweisen. Die zwei Kinder des Elternpaares sind somit gemäß einem früheren Urteil vorläufig verpflichtet, am katholischen Religionsunterricht und schulischen Gottesdiensten teilzunehmen. Eine Nichtteilnahme stelle eine Gefährdung des Kindeswohls dar, hieß es.