Keine Einigung im Streit um Nudelmessehinweisschilder

"Das grenzt an Prozessbetrug"

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Rüdiger Weida, Vorsitzender der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V., wird interviewt
Rüdiger Weida mit Journalisten

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Für die Verhandlung um die Nudelmessehinweisschilder waren viele Medienvertreter angereist
Rüdiger Weida mit Journalisten

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Landgericht Frankfurt/Oder, Saal 207
Landgericht Frankfurt/Oder, Saal 207

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Rüdiger Weida und sein Rechtsanwalt Dr. Rath
Rüdiger Weida und RA Rath

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Die Vorsitzende Richterin Dr. Selbig mit Kameramann
Richterin Selbig

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Das Land- und Amtsgericht Frankfurt/Oder
Das Land- und Amtsgericht Frankfurt/oder

FRANKFURT/ODER. (hpd) Die berühmten Nudelmessehinweisschilder von Templin beschäftigten am 6. April das Landgericht Frankfurt/Oder. Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. stritt mit dem Land Brandenburg um das Recht, ebenso wie andere Kirchen die Hinweisschilder für ihre Messen an Ortseingängen anbringen zu dürfen. Eine Einigung konnte in der Güteverhandlung nicht erzielt werden. Der Kampf um die Schilder geht nun voraussichtlich in die nächste Instanz.

Im Gerichtsflur vor dem kleinen Saal 404 des Landgerichts Frankfurt/Oder tummelten sich am Mittwochvormittag unzählige Medienvertreter. Sie alle wollten der Verhandlung über die inzwischen weltweit bekannten Nudelmessehinweisschilder der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters  beiwohnen. Mit so viel Interesse seitens der Presse hatte das Gericht offenbar nicht gerechnet, obwohl der Presserummel, den der Streit um die Nudelmessehinweisschilder 2014 ausgelöst hatte, ein deutlicher Hinweis hätte sein können.

2014 hatte die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. mit Sitz in Templin den Entschluss gefasst, auf ihre wöchentlichen Nudelmessen ebenso hinzuweisen wie die anderen Kirchengemeinden der Stadt Templin: mit Nudelmessehinweisschildern am Ortseingang. Ein Privileg, das seit 1960 die beiden Großkirchen genießen und das seit einer Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aus dem Jahr 2008 auch für sonstige Religionsgemeinschaften und weltanschauliche Bekenntnisse gilt. 

Die Erlaubnis zum Aufstellen der Schilder muss bei der zuständigen Behörde, in diesem Fall der Straßenmeisterei Prenzlau im Landesbetrieb Straßenwesen des Landes Brandenburg, beantragt werden. Genau das tat der Vorsitzende der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters, Rüdiger Weida, und erhielt am 18. November 2014 die schriftliche Erlaubnis, seine Schilder an den vier Ortseingangsstraßen von Templin aufzuhängen. Mündlich teilte ihm die Behörde mit, er solle die Schilder an die bereits aufgestellten Masten mit den Gottesdienstweishinweistafeln der anderen Kirchen Templins montieren.

Was folgte, war eine Tragikkomödie, die damals wochenlang die Medien beschäftigte und die das kleine Templin international berühmt machte: Die Schilder wurden beschmiert, heimlich ab- und ummontiert, Kirchenvertreter wetterten und Ministerien und Politiker mischten sich in die Geschichte ein. Auf Druck von oben widerrief der Landesbetrieb Straßenwesen hektisch seine Genehmigung und verweigerte die schriftliche Bestätigung einer neuen Vereinbarung, die in einem Gespräch zwischen Weida und dem Landesbetrieb Straßenwesen am 9. Dezember 2014 mündlich getroffen worden war. Weida ließ die Sache nicht auf sich beruhen und verklagte den Landesbetrieb Straßenwesen darauf, seine Schilder wie vereinbart aufhängen zu dürfen. Um die Klärung dieses Streits sollte es nun in der Güteverhandlung mit anschließender mündlicher Verhandlung gehen.

Wegen des unerwarteten Andrangs an Journalisten wurde die Verhandlung kurzfristig in einen größeren Saal verlegt. Gebannt erwarteten die Medienvertreter die Diskussion inhaltlicher Fragen. Die Vorsitzende, Richterin Dr. Selbig, ließ sich jedoch nicht in ihrem deutlich zur Schau gestellten Desinteresse gegenüber dem Verfahren beirren. Und so nahmen den gefühlten Großteil der rund halbstündigen Verhandlung keine inhaltlichen Diskussionen ein, sondern die Frage nach der korrekten Buchstabierung des Nachnamens der anwesenden Vertreterin des Landes Brandenburg. Zur großen Erleichterung der Justiz landete schließlich jeder Buchstabe in der korrekten Reihenfolge auf dem Diktiergerät, das den Protokollführer ersetzte. Nicht mal der schien dem Gericht für die Verhandlung nötig.

Zur Freude der teils von weit her angereisten Medienvertreter ging es in dem Verhandlungstermin dann aber doch noch um einige Inhalte:

Strittig zwischen den Parteien ist die Gültigkeit der schriftlichen Genehmigung vom 18. November 2014 sowie der mündlichen Vereinbarung vom 9. Dezember 2014.

Da die Genehmigung des Landesbetriebs Straßenwesen vom 18. November 2014, die Weida das Aufstellen der Schilder erlaubte, zuerst zurückgenommen und später auch noch ordnungsgemäß gekündigt worden sei, könne sie nicht erkennen, warum der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters auf Grundlage dieses Dokuments das Recht zum Aufstellen ihrer Schilder zustehen solle, erklärte die Vorsitzende Selbig.

Dr. Rath, Rechtsanwalt der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters, wies hingegen darauf hin, dass es sich bei Genehmigungen dieser Art um auf Dauer angelegte Genehmigungen handele, die nur aus wichtigem Grund gekündigt werden könnten. Andernfalls könne schließlich jeder Kirche nach Lust und Laune der Behörde die Erlaubnis zum Aufstellen ihrer Schilder entzogen werden. Wichtige Gründe für eine Kündigung lägen beispielsweise vor bei geänderter Bebauung der Straße, wenn der Gottesdienst nicht mehr stattfinde, die Kirche abgerissen würde oder die Religionsgemeinschaft plötzlich verfassungswidrige Ziele verfolge. Solche wichtigen Gründe lägen in diesem Fall nicht vor.

Richterin Selbig wollte den Einwand jedoch nicht gelten lassen und ging noch einen Schritt weiter. Ihrer Ansicht nach sei die Genehmigung vom 18. November 2014 überhaupt nie gültig gewesen, weil Weida darin erlaubt worden sei, die Nudelmessehinweisschilder an die bestehenden Masten mit Gottesdiensthinweistafeln zu schrauben. Da sich diese Masten jedoch im Eigentum der Kirchen befänden, handle es sich um einen ungültigen Vertrag zu Lasten Dritter.

Dass die schriftliche Genehmigung vom 18. November 2014 keine Angabe darüber enthält, an welche Masten die Schilder zu hängen sind, und dass es sich bei der Aussage, Weida möge die Schilder an die bestehenden Masten montieren, lediglich um eine mündliche Weisung der Behörde gehandelt hatte, beirrte die Richterin nicht in ihrer Auffassung.

Weida hatte – ebenso wie der Mitarbeiter der Straßenmeisterei, der die Genehmigung erteilte – damals nicht gewusst, dass die Masten, an denen die Gottesdiensthinweistafeln hingen, von den Kirchengemeinden in Templin angeschafft worden waren. Umgehend hatte Weida eine finanzielle Beteiligung für die Mitnutzung angeboten, die jedoch von den Kirchen zurückgewiesen wurde. Wegen des Streits um die Masten und weil es inzwischen durch kirchliche Intervention auf höherer politischer Ebene rappelte, war es am 9. Dezember 2014 zu einem Gespräch zwischen Weida und drei Vertretern des Landesbetriebs Straßenwesen gekommen. Kein Geringerer als der Bürgermeister von Templin, Detlef Tabbert, hatte die Parteien hierfür in sein Büro geladen, da die Geschichte mit den Nudelmessehinweisschildern bereits international für Schlagzeilen sorgte. Thomas Heyne, Mitglied im Vorstand des Landesbetriebs Straßenwesen, teilte Weida in diesem Gespräch mit, dass mittlerweile Zweifel daran bestünden, ob es sich bei der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters um eine Religionsgemeinschaft handle.

In der Tat hatte am 5. Dezember 2014 Klara Geywitz, SPD-Generalsekretärin und religionspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion in Brandenburg sowie Mitglied in mehreren Kirchenbau-Vereinen, in der Causa Nudelmessehinweisschilder eine so genannte "Kleine Anfrage" an das Landesparlament gestellt. In der Anfrage wurde unter anderem darum gebeten zu klären, ob die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters eine Religionsgemeinschaft sei. Am Tag, an dem Geywitz ihre Anfrage stellte, hatte auch der Landesbetrieb Straßenwesen seine schriftliche Genehmigung zum Aufstellen der Nudelmessehinweisschilder zurückgenommen.