GerDiA auf den "Deutschen Antidiskriminierungstagen"

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Karikatur: Jaques Tilly
Karikatur: Jaques Tilly

Anfang Dezember finden in Berlin die "Deutschen Antidiskriminierungstage" der Antidiskriminierungsstelle des Bundes statt. GerDiA wird sich an den Diskussionen beteiligen.

Am 2. und 3. Dezember wird im Haus der Kulturen der Welt in Berlin über Menschenrechts-, Antidiskriminierungs- und Gleichstellungspolitik gesprochen. Mit dabei sind VertreterInnen aus der deutschen und der internationalen Politik, aus der Forschung, der Wirtschaft, den Medien, der Bildung und anderen Bereichen. Auch Akteure aus der Zivilgesellschaft sind eingeladen, unter dem Motto "Was divers macht" bei Workshops, Vorträgen und prominent besetzten Podiumsdiskussionen über Zukunftsfragen der Antidiskriminierungsarbeit zu diskutieren, beispielsweise im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Arbeitswelt. Daneben soll es auch einen Austausch zwischen Arbeitgebern und Betroffenenverbänden zu Diversity und Chancengleichheit geben.

Bei den Workshops "Dritte Option – Konsequenzen, Möglichkeiten, Herausforderungen für Arbeitgebende und Arbeitnehmende" und "Wie geht es weiter mit dem kirchlichen Arbeitsrecht nach den jüngsten EuGH-Entscheidungen?" wird es auch explizit um Diskriminierung durch kirchliche Arbeitgeber gehen. Dazu wird GerDiA ("Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz") seine Meinung äußern: Die Initiative des Internationalen Bunds der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) und der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) ist durch Projektleiter Hansjörg Albrecht vor Ort vertreten.

Aktuell beschäftigen sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) und das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit der Frage, wie weit die Diskriminierung durch kirchliches Arbeitsrecht geduldet werden muss. Vera Egenberger hatte mit ihrer Klage einige Bewegung in diese Diskussion gebracht.

GerDiA wurde vor sieben Jahren als Kampagne gestartet. Durch die Studie "Loyal dienen" der Politologin Corinna Gekeler ist seitdem klar belegt, wie der "Dritte Weg" im Arbeitsrecht nichtreligiöse Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Diakonie und Caritas fortgesetzt diskriminiert.